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Rahmenvertrag SAP S4HANA - Einführung
Technische Hochschule Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 10.09.2026, 12:01 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Rahmenvertrag über IT-Dienst- und Cloudleistung. Die ausgeschriebene Leistung dient der Modernisierung der bestehenden SAP ECC 6.0-Systeme durch den Umstieg auf S/4HANA. Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag (vorauss. ab Oktober 2026) und endet am 30.06.2028. Optional kann der Vertrag um 3x je 6 Monate verlängert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die technische Modernisierung der SAP-Systemlandschaft auf S/4HANA inklusive Cloud-Komponenten.
- Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 30.06.2028 mit einer optionalen Verlängerungsoption von insgesamt 18 Monaten.
- Bieter müssen spezifische Expertise in SAP-Migrationsprojekten im Hochschul- oder öffentlichen Sektor nachweisen.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem die Eignungsnachweise und Referenzen für komplexe IT-Transformationsprojekte entscheidend sind.
Die Technische Hochschule Köln schreibt einen Rahmenvertrag zur Migration von SAP ECC 6.0 auf S/4HANA aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Bewertungsvorgehen erfolgt bei dieser Vergabe zweistufig. In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistungskriterien (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten, zu einer digitalen Bieterpräsentation ein. Abschließend werden die Präsentationen bepunktet und in die Bewertung aufgenommen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Gesamt-Bewertungspreis und erreichter Leistungspunktzahl (Preis-Leistungsverhältnis).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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102290_Anlage_3_Preisblatt 50 %Preis
Es wird eine Aufteilung von 90% Remote und 10% Onsite Tagen in der Bewertung unterstellt: - Der Preis für die Systembereitstellung wird aufgeteilt, der Preis für die Pflichtsysteme (In Summe 3 Systeme) wird mit 70% gewichtet, der Preis für optionale Systeme (In Summe 5 Systeme) mit 30%. - Das optionale Abrufkontingent der HCM Optimierungen wird nur noch mit bis zu 500 Beratertagen abgefragt, es wird ein Abruf von 150 Beratertagen unterstellt und somit fließt die Summe zu 30% in die Bewertung ein. Daraus ergibt sich der Betrag unter "Gesamtsumme Angebot" des Preisblattes, der zur Bewertung herangezogen wird.
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Anforderungskatalog und Bieterpräsentation 50 %Qualität
In Bezug auf die Leistung werden die Antworten zum Anforderungskatalog, sowie die eingereichten Angebotsunterlagen in der 1. Wertungsstufe ausgewertet und bepunktet. Die 5 Anbieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten werden zur Bieterpräsentation eingeladen. In der 2. Wertungsstufe werden die Kriterien der Präsentation zum Qualitätskriterium berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens einer Referenz. Die Referenz muss aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder Öffentliche Verwaltung stammen. Eignungsanforderung: Der Bieter hat mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt zur Transformation eines SAP-ECC-Systems auf SAP S/4HANA vorzulegen. Das Referenzprojekt muss hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Projekte, die eine organisatorische und technische Transformation von SAP ECC auf SAP S/4HANA einschließlich Migration produktiver Geschäftsprozesse umfassen. Mindestens eine Referenz muss bei einer Hochschule oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt worden sein. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533a u. 533b), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formular 521) - sowie die weiteren Kriterien unter dem Kriterium Finanzierung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 16 Tage
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Geschätzter Wert 1.250.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 10.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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