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Gemeinde Löcknitz - Planungsleistungen Gebäude Lph. 5 bis 9 zum neubau Hort Löcknitz
Gemeinde Löcknitz vertreten durch Amt Löcknitz-Penkun · Löcknitz · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen Gebäude Leistungsphase 5 bis 9 zum Neubau eines Hortgebäudes in der Gemeinde Löcknitz🏆 Planquadrat Klug Architekten GmbH · Stendal
- Planquadrat Klug Architekten GmbH · Stendal
Beschreibung
Die Gemeinde Löcknitz plant die Errichtung eines neuen Hortgebäudes. Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden in einem gesonderten Verfahren 2024 bereits ausgeschrieben, die Beauftragung erfolgte beim Büro Planquadrat Klug Architekten GbR. Die notwendigen Unterlagen zur Leistungsphase 1 bis 4 wurden vom Büro Planquadrat Klug erarbeitet. Die notwendigen Planunterlagen stehen in den Vergabeunterlagen allen Bietern zur Verfügung. Mit den Unterlagen sind alle Bieter in den gleichen Kenntnisstand versetzt. Das Büro Planquadrat Klug Architekten GbR darf an der weiteren Angebotsabgabe teilnehmen. Geplant ist die Ausführung eines eingeschossigen Gebäudes, welches auf dem späteren Schulcampus die Hortbetreuung der Schulkinder gewährleisten kann. Die Planungsunterlagen ab der Leistungsphase 5 müssen ab Februar 2026 erarbeitet werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist zu 100% das Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem m Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 216.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 110 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Planquadrat Klug Architekten GmbHZuschlagswert 171.089 €1 Veröffentlichung
- 09.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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