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Ersatzneubau und Rückbau bestehendes Gebäude, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021
KiTA-Zentrum St. Simpert · Augsburg, hier: Starnberg · Bayern · Stiftung des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErsatzneubau und Rückbau bestehendes Gebäude, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021🏆 b.i.g. bechtold INGENIEURGESELLSCHAFT MBH · Ismaning
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Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: b.i.g. bechtold INGENIEURGESELLSCHAFT MBH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreiben und plant einen Ersatzneubau sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudes für die katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus im Tannenweg 1, 82319 Starnberg. Der Neubau soll auf dem bestehenden Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite des Bestandbaus realisiert werden. Im Neubau sollen drei Kindergartengruppen, drei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Es soll auf eine kostenbewusste und nachhaltige Bauweise Wert gelegt werden. Während der Baumaßnahme wird die Kindertageseinrichtung im Bestandsbau weiterbetrieben. Nach Inbetriebnahme des Neubaus soll der Altbau abgerissen werden.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien) 39 %Qualität
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Projektteam (mit Unterkriterien) 36 %Qualität
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Honorar 25 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer b.i.g. bechtold INGENIEURGESELLSCHAFT MBHZuschlagswert 142.513 €2 Veröffentlichungen
- 27.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 30.04.2024 Auch in TED EU publiziert
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