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Reinigungsleistungen für Schulen in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenLos 1: Erich Kästner Grund- und Mittelschule🏆 Classic Clean & Services GmbH · Feldkirchen
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Los 3 VergebenLos 2: Sigoho-Marchwart-Grundschule🏆 Classic Clean & Services GmbH · Feldkirchen
- Classic Clean & Services GmbH · Feldkirchen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Classic Clean & Services GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die ursprünglichen Angaben in der Auftragsbekanntmachung zum Zuschlagskriterium "Personalkonzept" werden wie folgt geändert: Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Reinigungskräfte für die auftragsgegenständlichen Reinigungsleistungen verfügt (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter hat im "Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - welche Maßnahmen er zur Beschaffung von Personal für die Auftragsausführung im Auftragsfall ergreifen wird (Personalakquise), - wie er das im Auftragsfall für die Auftragsausführung erforderliche Personal langfristig an sich bindet, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass das Personal pünktlich mit den Reinigungsleistungen beginnen wird und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Personal zur Verfügung steht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
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Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Unterkriterium 1: Arbeitskleidung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zum weiteren Unterkriterium des Zuschlagskriteriums "Nachhaltigkeit": 2/3) Unterkriterium 2: Dosierkonzept (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zum weiteren Unterkriterium des Zuschlagskriteriums "Nachhaltigkeit": 1/3)
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Einsatzkonzepte für Objektleitung und Vorarbeiter 20 %Qualität
Unterkriterium 1: Einsatzkonzept für die Objektleitung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zum weiteren Unterkriterium des Zuschlagskriteriums "Einsatzkonzepte für Objektleitung und Vorarbeiter": 50 %) Unterkriterium 2: Einsatzkonzept für den Vorarbeiter (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zum weiteren Unterkriterium des Zuschlagskriteriums "Einsatzkonzepte für Objektleitung und Vorarbeiter": 50 %)
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Personalkonzept 10 %Qualität
Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Reinigungskräfte für die auftragsgegenständlichen Reinigungsleistungen verfügt (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter hat im "Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - welche Maßnahmen er zur Beschaffung von Personal für die Auftragsausführung im Auftragsfall ergreifen wird (Personalakquise), - wie er das im Auftragsfall für die Auftragsausführung erforderliche Personal langfristig an sich bindet, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass das Personal pünktlich mit den Reinigungsleistungen beginnen wird und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Personal zur Verfügung steht.
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Reklamationsmanagementkonzept 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 12.01.2024 Die ursprünglichen Angaben in der Auftragsbekanntmachung zum Zuschlagskriterium "Personalkonzept" werden wie folgt geändert: Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Reinigungskräfte für die auftragsgegenständlichen Reinigungsleistungen verfügt (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter hat im "Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - welche Maßnahmen er zur Beschaffung von Personal für die Auftragsausführung im Auftragsfall ergreifen wird (Personalakquise), - wie er das im Auftragsfall für die Auftragsausführung erforderliche Personal langfristig an sich bindet, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass das Personal pünktlich mit den Reinigungsleistungen beginnen wird und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Personal zur Verfügung steht. · in TED EU + oev
- Frist 12.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Classic Clean & Services GmbH1 Veröffentlichung
- 18.03.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.612 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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