2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 733 Rohbauarbeiten Tunnel Ost zwischen Marienhof und Ostbahnhof inkl. HP Ostbahnhof (tief)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe: Die Ausschreibungsunterlagen der hier gegenständlichen VE 733 im Bauabschnitt von der uPva Marienhof bis einschließlich uPva Ostbahnhof umfassen die Rohbauarbeiten inklusive aller erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen für die Herstellung des Tunnelsystems und der Rettungsschächte sowie der uPva Ostbahnhof (tief) mit der Bahnsteigunterführung West. Weiterhin wird ein unterirdisches Abzweigbauwerk für den Anschluss des Südastes, der projektunabhängig zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll, hergestellt. Die mit dem Rohbau zwingend vorzusehenden Einbauteile für die technische Ausrüstung der Tunnel, sind ebenfalls Bestandteil dieser VE. Die kennzeichnenden Bauwerke des Bauabschnitts sind nachfolgend zusammengestellt: • Verkehrstunnelröhre für Gleis 100 (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • Verkehrstunnelröhre für Gleis 200 (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • Erkundungs- und Rettungsstollen (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • 8 Stück Querschläge (Baggervortrieb, Vortriebslängen jeweils etwa 16 m) • Rettungsschacht 7 (Schlitzwandbauweise, Schachttiefe etwa 40 m) mit Anschluss an die Verkehrstunnelröhren sowie den ERS • Abzweigbauwerk Südast Gleis 100 (Baggervortrieb, Vortriebslänge etwa 140 m) • Abzweigbauwerk Südast Gleis 200 (Baggervortrieb, Vortriebslänge etwa 140 m) • Rettungsschacht 8 (Bohrpfahlbauweise, Schachttiefe etwa 20 m) • uPva Ostbahnhof (tief) (Schlitzwandbauweise, Schachttiefe etwa 20 m) mit tunnelbauzeitlich von der Baugrube baulich abgegrenztem Startschacht für die TBM-Vortriebe • Bahnsteigunterführung West am Ostbahnhof
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Rohbauarbeiten für den Tunnelbau der 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. ------------------------ Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant, wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw. immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. ------------------------ Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter Kapitel 5.1.6, 5.1.9 und 5.1.12 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 01. ILF CONSULTING ENGINEERS AUSTRIA GMBH 02. SSF Ingenieure AG 03. STUVAtec GmbH 04. Audio Coustic GbR 05. Prof. Schaller UmweltConsult GmbH 06. FTB Brendle 07. BPR Consult GmbH 08. Atelier 4d Architekten PartGmbH 09. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH 10. DAY & LIGHT LICHTPLANUNG 11. Schüssler-Plan GmbH 12. baustein GmbH 13. VTG GmbH Ingenieurbüro 14. Möhler + Partner Ingenieure AG 15. Kompetenzzentrum Automation Dipl.-Ing. Dieter Krause 16. IB Schiessl Gehlen Sodeikat GmbH 17. Intraplan Consult GmbH 18. HBI Haerter 19. Boley Geotechnik GmbH 20. ZPP GmbH 21. AquaSoil Ingenieure und Geologen GmbH 22. BURK GmbH Global Engineers 23. ICP Ingenieurgesellschaft mbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.189 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 27.10.2023 Original-Veröffentlichung
- 27.10.2023 Mit dieser Änderung wird mitgeteilt, dass die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge vom 04.12.2023, 10.00 Uhr auf den 07.12.2023, 10.00 Uhr verschoben wird. Weitere Änderungen zu Terminen als auch zu Inhalten der Bekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen wurden nicht vorgenommen. aktuell
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Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
6 Veröffentlichungen
- 14.04.2026 AvL 009 - Die planfestgestellte Entwurfsplanung basiert auf vergleichbaren Referenzprojekten mit Schachtinnendurchmessern von 3 m. Im Zuge der Abstimmung der Ausführungsplanung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wird ein Treppenturm als Verkehrsweg gefordert. Der Treppenturm bedingt das Erfordernis der Aufweitung der Schachtinnendurchmesser von drei auf sieben Meter und somit auch eine Änderung des Bauverfahrens. AvL 011 - Die Bodenkennwerte für die gesamte Baumaßnahme wurden im Zuge der Beauftragung der Hauptarbeiten nochmals vom geotechnischen Sachverständigen im Nachgang konkretisiert. Zur Sicherstellung der notwendigen Versickerungsmenge ist die Durchlässigkeit der Kieslagen unterhalb der Rigole zu bestätigen. AvL 037 - Der Vertrag sieht eine Sperrung des nördlichen Bürgersteigs und die Verlegung der Bushaltestelle von der Friedenstrasse in die Haager Str. vor. Bedingt durch die Änderung des Bauablaufs bei der Umverlegung der Bushaltestelle ist die Einhausung des vorhandenen Gehwegs als Personenschutz erforderlich. AvL 041 - Zur Sicherstellung der Terminschiene beim Vorverbau war eine Materialisierung auf Basis der zutr Prüfung eingereichten Planpakete notwendig. Die georderten Trägr sind teilweise gemäß den Prüfanmerkungen des PSV geringfügig zu verlängern. AvL 042 - Die nunmehr nach Vertragsschluss aus statischen Gründen geänderte Ausführungsplanung des Vorverbaus Süd und Ost macht die Anpassung des Vorverbaus im Bereich des MOP T erforderlich. Es sind andere Träger und ein geringerer Trägerabstand erforderlich.
- 14.04.2026 AvL 019 - Die Möglichkeit anstelle des vertraglich vorgesehenen Trägerbohlverbaus einen Kanaldielenverbau auszuführen, konnte erst im Zuge der Ausführungsplanung erarbeitet werden.
- 10.02.2026 AvL 018 Durch die notwendige Veränderung der Lage der Absenkbrunnen der VE 734 verringert sich die für die Grundwasseraufbereitungsanlage der VE 733 zur Verfügung stehende Grundfläche. Dies erfordert somit eine geänderte Ausführung der Anlage.
- 07.01.2026 008 - Im Rahmen der Sopartenerkundung für den Aufstellort der Containeranlage am Münchner Ostbahnhof wurde durch die Verantwortlichen der DB festgestellt, dass aktive Steuerleitungen für die Oberleitung im Baufeld verlegt sind und diese im Zuge der Baufeldfreimachung für die Spezialtiefbauarbeiten zu verlegen sind. Die Erfordernis dieser Maßnahme zeigte sich erst im Zuge der Kabeleinweisung und den örtlichen Gegebenheiten. Die Funktionalität dieser Kabel ist für den geordneten Bahnbetrieb zwingend erforderlich. Die Kabel sind nicht in den für Kabeleinweisung zur Verfügung gestellten Bestandsplänenen eingetragen.
- 15.10.2025 AvL0006 Der Vertrag umfasst den Bau des Tunnels Ost und des Ostbahnhofs tief. Davon umfasst ist die Baufeldfreimachung. Für diese vorbereitenden Maßnahmen ist lediglich ein zusätzliches Umsetzen von Containern erforderlich.
- 06.10.2025 AvL 0007 Im Zuge der Planfortschrittes / Ausführungsplanung wurde der Bewehrungsanteil der Bohrpfähle aufgrund der statischen Erfordernisse angepasst. Diese Anpassung macht eine Überprüfung der Abläufe der zu erbringenden Leistungen innerhalb der Sperrpausen erforderlich.
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