Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag

2026-03 Beratungs- und Dienstleistungen für die Sozialpolitische Vernetzung (SPV)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    2026-03 Beratungs- und Dienstleistungen für die Sozialpolitische Vernetzung (SPV)
    Rahmen 543.750 €
    🏆 Contec GmbH · Bochum
Auftragnehmer
  • Contec GmbH · Bochum Mittleres Unternehmen
Auftragsvolumen (Rahmen) 543.750 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 21.09.2026
⚡

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand der Leistung sind Beratungs- und Dienstleistungen für die sozialpolitische Vernetzung im Bereich Arbeitsschutz und Gesunderhaltung.
  • Ziel ist die Vertretung von Interessen gegenüber Politik, Ministerien und Verbänden auf Bundes- und Landesebene.
  • Die BGW sucht einen regelmäßigen Dialog zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für ihre Branchen.
  • Es handelt sich um eine Dienstleistungsauftrag mit einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die „Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung“ (GRV) entwickelt Positionen und Strate-gien, um die auf den Arbeitsschutz und die Gesunderhaltung im Arbeitsleben bezogenen Interessen der Ver-sicherten und Mitgliedsunternehmen der BGW bei Politik, Ministerien, Ver-bänden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Interessengruppen auf Bundes- und Lan-desebene zu platzieren und um-zusetzen. Die BGW versteht dies als Beitrag zur Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik im Rahmen der bestmöglichen Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Die GRV flankiert zudem Zukunftsthemen der BGW. Insofern strebt die BGW einen regelmäßigen Dialog mit Ministerien und politischen Entscheidern an, um auf eine positive Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen hinzuwirken. Hierbei geht es um die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Branchen und nicht derjenigen der BGW als Institution an sich.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · 2026-03 Beratungs- und Dienstleistungen für die Sozialpolitische Vernetzung (SPV)
  • Die Qualität (Konzept) wird zu 70 % bewertet. 70 %
    Qualität

    Bewertung eines Konzepts, mit dem der/die Bieter/in anhand der Leistungsbeschreibung und der darin enthaltenen Aufgabenstellungen die Art und Weise seiner/ihrer Aufgabenerfüllung und Leistungserbringung darstellt.

  • Der Preis wird mit 30 % bewertet. 30 %
    Preis

    10 Bewertungspunkte erhält jeweils das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Endpreis in € netto). Die Ermittlung der Bewertungspunkte für die übrigen Angebote (Endpreis in € netto) erfolgt jeweils über lineare Interpolation. (Bewertungspunkte= 10 x Niedrigster Preis/Preis-Angebot).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 543.750 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 142 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Contec GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 543.750 €

    1 Veröffentlichung

    • 30.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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543.750 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 30.09.2026
CPV-Codes (2) 79410000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79400000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 8,1 in der Branche)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 12 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Contec GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 21.09.2026

Ø Bieter in der Branche 8.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 108.324 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.346 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 01.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg

✉ vergabestelle@bgw-online.de
☎ 040202071537