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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet
Geändert: Es wurde kurzfristig festgestellt, dass anstatt des JPL Formats der Dateien, ein CSV Format benötigt wird.

Digitalisierung von Bauakten

Stadtverwaltung Wesseling Der Bürgermeister · Wesseling · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Die Stadt Wesseling beabsichtigt die Papierakten/Bauakten des Amt 60 - Bauordnung und Bauverwaltung - zu digitalisieren.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Es wurde kurzfristig festgestellt, dass anstatt des JPL Formats der Dateien, ein CSV Format benötigt wird.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die Stadt Wesseling sucht Dienstleister zur Digitalisierung von Papierakten/Bauakten des Amtes 60.

Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung. Die genauen Eignungsanforderungen sind im Vergabeportal zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Digitalisierung von Bauakten
  • Qualitätskriterien 0,6 %
    Qualität

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV. Dabei werden neben dem Preis auch Zuschlagskriterien bzw. sog. Leistungen verwendet, die mit Gewichtungen versehen sind. Es können maximal 600 Punkte erreicht werden.

  • Preis 0,4 %
    Kosten

    Das niedrigste Angebot (netto) eines auskömmlichen Angebots gemäß der Leistungsbeschreibung Digitalisierung mit Bieterangaben erhält die volle Punktzahl von 400 Punkte. Die diesem Preis nachfolgenden (d.h. höheren) Preise erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Berechnung erfolgt gemäß der nachstehenden Formel. Der Wert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Haben zwei Bieter dieselbe Punktzahl, entscheidet zunächst die Zahl vor Rundung. Punktzahl des Bieters = (Preis des niedrigsten Angebotes * 400 Punkte) / Preis des Bieters Es können maximal 400 Punkte erreicht werden.

  • 1.1 Akten sind gem. TR-Resiscan, BSI TR 03138, ersetzend zu scannen 0 %
    Qualität

    Die Akten sollen in der Regel gescannt werden, wenn der Vorgang abgeschlossen ist ("spätes Scannen").

  • 1.2 Bildkompressionsverfahren gem. BSI 03138 0 %
    Qualität

    keine unzulässigen Kompressionsverfahren auf Basis von "Pattern Matching & Substitution" oder "Soft Pattern Matching", wie sie beispielsweise beim JBIG2 Format gem. ISO/IEC 14492 genutzt werden. Kein Symbol Coding

  • 1.3 Vorbereitung des Schriftguts 0 %
    Qualität

    Die Akten sind nach je nach Straßenname, Hausnummer, Aktenzeichen, Aktenplan, Listen-Nr., Band geordnet. Dies hat zur Folge, dass Akten älteren sowie jüngeren Entstehungsdatums unmittelbar nebeneinander oder in einer Akte zusammengefasst sind. Das heißt, eine Transportportion wird aus Akten unterschiedlicher Zeitepochen und unterschiedlichen Zusammenstellungen bestehen. Aufbereitungsarbeiten: Gurt lösen, Büro-/ Heftklammern und Ähnliches sind zu entfernen. Dabei dürfen die Ecken nicht abgeschnitten werden. Aufgeklebte Haftnotizzettel oder Ähnliches sind auf ein leeres Blatt zu kleben und separat zu scannen, Ränder von aufgeklebten Fotos oder ähnlichem müssen befestigt werden, gefaltete Papiere sind zu glätten, ebenso Pläne die durch einen Wasserschaden wellig sind, Pläne sind aufzuklappen, ggf. sind Dokumente zu reparieren, soweit dies für den Scanprozeß unbedingt erforderlich ist (z.B. nur in Ausnahmefällen Kleben von Rissen mit Filmoplast, besser Flachbettscanner mit Glasplatte verwenden). Dokumente, die mit besonderen Sicherheitsmerkmalen (z.B. Siegel) zusammengefügt sind, dürfen nicht getrennt werden und sind mit Hilfe eines Flachbett- oder Fotoscanners zu digitalisieren. Sämtliche farbigen Einlagen/Trennungen werden auch ohne Beschriftung mitgescannt. CDs und oder Disketten sind unbearbeitet separat unter Angabe des Titels der Akte zurück zu geben.

  • 1.4 Vorbereitung des Schriftgutes, das nicht von der Beschreibung erfasst ist 0 %
    Qualität

    Klärungsmitteilung innerhalb von 5 Werktagen mit der Bauaufsicht

  • 1.5 Leistungszeit 0 %
    Qualität

    Die Akten sind am vereinbarten Ort- und Zeitpunkt abzuholen und je Charge innerhalb von 12 Kalenderwochen aufzubereiten und zu scannen und digital zur Verfügung zu stellen. Der Leistungszeitraum beträgt 1 Jahr, Gescannt wird pro Vierteljahr und vorher festgelegten Mengen. 1. Abholung: 04.11.2024, geplante Menge: 4.250 Akten 2. Abholung: 03.02.2025, geplante Menge: 4.250 Akten 3. Abholung: 05.05.2025, geplante Menge: 4.250 Akten 4. Abholung: 04.08.2025, geplante Menge: 4.250 Akten Abholung erfolgt in regelmäßigen Chargen immer in Absprache mit dem Auftraggeber zum vereinbarten Werktag des Quartals zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in den Räumen der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz, 6., 3. Obergeschoss und 2. Untergeschoss und Altes Rathaus, Bahnhofstraße 20, Kellergeschoss. In Abhängigkeit des Vergabezeitpunktes erfolgt die erste Abholung nach Auftragserteilung gesondert in Absprache mit dem Auftraggeber.

  • 1.7 Leistungsumfang 0 %
    Qualität

    Die Leistungen werden auf Abruf des Auftraggebers erbracht. Der Auftragnehmer ist zur Ausführung innerhalb der Leistungszeiten verpflichtet. In einem Jahr ist der gesamte Bestand der rund 17.000 Akten geplant. Eine Mindestabrufmenge wird nicht vereinbart, d.h. der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, darauf, dass eine bestimmte Anzahl von Abrufen erfolgt. Der Auftraggeber ist aber bestrebt, das geplante Kontingent in einem Jahr zu digitalisieren.

  • 1.8 Datenbereitstellung 0 %
    Qualität

    Die digitalisierten Unterlagen werden in Absprache mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben (Fertigstellung). Dies erfolgt am Ende der Digitalisierung der jeweiligen Charge. Nach Übergabe werden die einzelnen Chargen gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

  • 1.9 Verschlüsselung 0 %
    Qualität

    Verschlüsselung erfolgt nach aktuellem Stand der Technik gem. BSI TR-02102

  • 1.10 Keine Datenspeicherung durch externe Dienstleister 0 %
    Qualität

    keine Datenspeicherung durch externe Dienstleister

  • 1.11 Verarbeitung des qualitativ unterschiedlichen Schriftguts 0 %
    Qualität

    Die Akten weisen einen heterogenen Aufbau auf. Hierbei liegen unterschiedlichste Papierqualitäten vor. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Verarbeitungsgsarbeiten beinhalten alle in den Akten befindlichen DIN-Formate und größer, farbige Blätter, Blätter aus grauem Umweltpapier/Thermopapier, Blätter aus durchscheinendem dünnen Papier/Transparent, geheftete, mit Büroklammern verbundene oder an bestimmten Stellen verklebte Dokumente, Post-It`s oder auf Dokumente geheftete Haft- bzw. Notizzettel, Fotos, Dokumente in Papierhülle oder Plastikhülle, Dokumente, gebunden mit Heftstreifen oder auch Broschüren.

  • 1.12 Scannerart 0 %
    Qualität

    Angesichts der unterschiedlichen Papierformate innerhalb der Akte müssen unterschiedliche Scanner Verwendung finden (z.B. DIN A4-Einzugscanner, Großformatscanner, Flachbettscanner). Bei der Auswahl der Scanner ist darauf zu achten, dass das Material schonend digitalisiert wird. Einzugscanner sind für stabiles Papier erlaubt. Fragiles Papier hingegen muss über einen Flachbettscanner digitalisiert werden. Gesiegelte Dokumente sind ebenso über Flachbett- oder Fotoscanner zu digitalisieren. Anhand der Vorarbeiten sind die Geräte zu bestimmen, durch die die Digitalisierung erfolgen soll.

  • 2.1 Format PDF/A2u 0 %
    Qualität

    Format PDF/A2u

  • 2.2 Dateipärchen "PDF" + "CSV"-Datei 0 %
    Qualität

    Eine Vorgabe der CSV-Datei wird vom Auftraggeber geliefert.

  • 2.3 MRC-Komprimierung incl. Transfervermerk 0 %
    Qualität

    Mixed Raster-Content-Technologie

  • 2.4 OCR-Volltextauslesung 0 %
    Qualität

    mind. 90 % Worterkennungsrate

  • 2.5 Farbtiefe 0 %
    Qualität

    24 Bit

  • 2.6 Auflösung Dokument 0 %
    Qualität

    Die höchstmögliche Qualität bei kleinstmöglicher Dateigröße. Oberste Priorität genießt hinsichtlich Qualität der Scans die vollumfängliche Lese- und Reproduzierbarkeit der Unterlagen. Die Qualität wird im Zuge der Testakte überprüft und mit Leitungspunkten versehen.

  • 2.8 Auflösung größer DIN A3 0 %
    Qualität

    300 dpi

  • 2.9 Löschung leerer Rückseiten 0 %
    Qualität

    Eindeutig leere Seiten werden im Nachhinein nach persönlicher Kontrolle (keine KI) gelöscht und nicht zur digitalen Akte formiert.

  • 2.10 Digitalisierung doppelt oder schief/ schräg 0 %
    Qualität

    Werden beim Digitalisieren Seiten doppelt oder schief/ schräg eingezogen, ist der Digitalisierungsvorgang durch den Auftragnehmer zu wiederholen

  • 2.11 Lieferung der Bilddateien in der ursprünglichen Aktenordnung 0 %
    Qualität

    Lieferung der Bild-Dateien in der ursprünglichen Aktenordnung inclusive der Zeichnungen als Multipage-Datei pro abgelegtem Dokument Hierbei ist zu gewährleisten, dass die Reihenfolge der Dokumente jener der Papierakte entspricht. Die Ausrichtung der Digitalisate entspricht der Leserichtung.

  • 2.12 Automatische Belichtungsanpassung 0 %
    Qualität

    Automatische Belichtungsanpassung, bei unterschiedlichen Dokumentenvorlagen

  • 2.13 IT8-Farbkarte und Maßstab 0 %
    Qualität

    Am Anfang jeder zu digitalisierenden Akte sind eine IT8-Farbkarte und die zeichnerischen Maßstäbe 1:100; 1:500; 1:1000 aufzunehmen.

  • 2.14 Vorerfassung 0 %
    Qualität

    Erstellung eines Vorblatts mit Barcode. Manuelle Erfassung der Titel (nach der vom Auftraggeber gefertigten Übergabeliste) vom Mappendeckel.

  • 2.15 Aktendeckel 0 %
    Qualität

    Der Aktendeckel des Hänge-/Stehordners, je nach Beschriftung -Vorder- und Rückseite bzw. Aktenrücken und eventuell auch die Innenseiten, ist mitzuscannen.

  • 2.16 Scan der Akte, in eine Datei - mit einem Titel 0 %
    Qualität

    Akten werden als eine Datei (Aktendeckel + Akte) gescannt. Hinweis: Die Titel können auch auf mehrere Bände verteilt sein, sofern nicht vom Auftraggeber der Band nummeriert wird, ist der Band vom Auftragnehmer (bei gleichem Titel) fortlaufend zu nummerieren.

  • 2.17 Scan der Akte mit Register bzw. Trennblatt, in mehrere Dateien - mit mehreren Titeln 0 %
    Qualität

    Akten werden als mehrere Dateien (Aktendeckel/-rücken + Register/Trennblatt nach Übergabeliste) gescannt. Hinweis: Die Register/Trennblätter können auch auf mehrere Bände verteilt sein, sofern nicht vom Auftraggeber der Band nummeriert wird, ist der Band vom Auftragnehmer (bei gleichem Titel) fortlaufend zu nummerieren.

  • 2.18 Titel Bauordnung Bauakte 0 %
    Qualität

    601_Straßenname Haus-Nr. Beispiel Dateiname Brigidastraße 101 Dateiname lautet: 601_Brigidastraße 101 Sofern mehrere Bände und fortlaufende Nummerierung durch Auftragnehmer: 601_Brigidastraße 101_Band 1

  • 2.19 Titel Bauordnung Industrieakte 0 %
    Qualität

    601_Straßenname Haus-Nr._AZ Beispiel Dateiname Brühler Straße 2, AZ 3-271-00 Dateiname lautet: 601_Brühler Straße 2_3-271-00 Sofern mehrere Bände und fortlaufende Nummerierung durch Auftragnehmer: 601_Brühler Straße 2_3-271-00_Band 1

  • 2.20 Titel Denkmalschutz Denkmalliste 0 %
    Qualität

    602_Listen-Nr. (nach Übergabeliste) Beispiel Dateiname Listen-Nr. 36 Dateiname lautet: 602_Listen-Nr. 36 Sofern mehrere Bände und fortlaufende Nummerierung durch Auftragnehmer: 602_Listen-Nr. 36_Band 1

  • 2.21 Titel Bauverwaltung Baulastenverzeichnis 0 %
    Qualität

    603_Baulastenblatt-Nr. (nach Übergabeliste) Beispiel Dateiname Baulastenblatt Nr. 1 Dateiname lautet: 603_Baulast Nr. 1

  • 2.22 Titel Bauverwaltung Akten nach Aktenplan 0 %
    Qualität

    603_Titel (nach Übergabeliste) Beispiel Dateiname Aachener Straße Dateiname lautet: 603_Aachener Straße

  • 2.23 Titel Bauverwaltung Teilungen 0 %
    Qualität

    603_Straßenname Haus-Nr._Teilung Beispiel Dateiname Schubertweg 12 Dateiname lautet: 603_Schubertweg 12_Teilung Sofern mehrere Bände und Nummerierung vom Auftragnehmer: 603_Schubertweg 12_Teilung_Band 1

  • 3.1 Vollständigkeitsprüfung nach jeder Akte durch Auftragnehmer 0 %
    Qualität

    Vollständigkeitsprüfung, Transfervermerk; insbesondere die Überprüfung, ob das Ergebnis bildlich und inhaltlich mit der Papierakte übereinstimmt. Es wird erwartet, dass die Digitalisate den formulierten Anforderungen vollumfänglich entsprechen.

  • 3.2 Erneute Digitalisierung bei Fehlerhaftigkeit 0 %
    Qualität

    Der Auftraggeber führt nach der Übermittlung der Digitalisate eine eigene Qualitätskontrolle durch. Fällt bei dieser Kontrolle auf, dass Digitalisate fehlerhaft sind oder fehlen, ist/ sind der/die betroffene/n Band/ Bände erneut vollständig und kostenfrei zu digitalisieren. Der Auftraggeber nimmt die erneuten Digitalisate innerhalb einer Frist von 30 Werktagen ab.

  • 3.4 Unangemeldet Kontrolle der Scanarbeiten 0 %
    Qualität

    Auftraggeber ist berechtigt unangemeldet die Scanarbeiten am Ort der Leistung zu überprüfen

  • 3.5 Ticketsystem 0 %
    Qualität

    Auftragnehmer führt ein Ticketsystem für Problemfälle/ Rückfragen. Reaktionszeit 90 Minuten.

  • 3.7 Support über Geschäftskommunikationssystem, wie z.B. Zoom oder Teams 0 %
    Qualität

    Support über Geschäftskommunikations-system

  • 3.9 Integrierung des Transfervermerks in das PDF/A2u-Dokument 0 %
    Qualität

    Integrierung als XMP

  • 3.10 Transfervermerk gem. TR-Resiscan (BSI TR-03138) 0 %
    Qualität

    Im zugehörigen Transfervermerk sind folgende Aspekte zu dokumentieren: - Ersteller des Scanproduktes (Name und Vorname der scannenden Person), - technisches und organisatorisches Umfeld des Erfassungsvorganges (Scannerbezeichnung, Standort, Versionsnummer), - Zeitpunkt der Erfassung (Datum der Erzeugung des Digitalisates), - Dokumentennamen und Anzahl der Seiten, - etwaige Auffälligkeiten während des Scanprozesses, - Ergebnis der Qualitätssicherung, - Tatsache, dass es sich um ein Scanprodukt handelt, das bildlich und inhaltlich mit dem Original/ Papierdokument übereinstimmt.

  • 3.11 Erfassung der Metadaten 0 %
    Qualität

    Inhalt der Metadaten: Dateiname (incl. Versionierung der Scans) Datum und Uhrzeit Hashsumme oder Checksumme (Informationen über die vollständige Übertragung) Dateigröße in Kilobytes

  • 3.12 Versehen der Scanprodukte mit qualifizierter elektronischer Signatur 0 %
    Qualität

    Dies beinhaltet Transfervermerk und Metadaten

  • 3.13 Protokollierung und Ablauf des Projekts 0 %
    Qualität

    Der gesamte Scanprozess wird über eine Tabelle oder eine Datenbank protokolliert, so dass der jeweils aktuelle Projektstand unmittelbar nachvollzogen werden kann. Aus ihr müssen die Daten über die einzelnen Prozessschritte sowie über die Akte selbst hervorgehen. Darüber hinaus übermittelt der Dienstleister auf Anfrage dem Auftraggeber einen Statusbericht über den aktuellen Planungstand

  • 4.1 Überblick über die Räumlichkeiten und Anzahl der Papierakten 0 %
    Qualität

    Der Auftragnehmer muss sich vor der Angebotsabgabe einen Überblick über die Zugänge zu den Räumen, den Zustand und der Zusammensetzung der Akten (insbesondere der Formate) verschaffen. Weiterhin sollen die Zufahrt, Park- und Verladeflächen sowie die Zugänge zu und innerhalb des betroffenen Gebäudes in Augenschein genommen werden. Der Besichtigungstermin hat in Absprache mit der Bauaufsicht zu den Öffnungszeiten zu erfolgen.

  • 4.2 Bereitstellung und Anlieferung von abschließbaren/ versiegelbaren Transportbehältern 0 %
    Qualität

    Für den Transport werden vom Auftragnehmer abschließbare / versiegelbare Transportbehältnisse (Versandkisten o.ä. zur datenschutzrechtlichen Aufbewahrung) zur Verfügung gestellt.

  • 4.3 Abholung der Akten aus den angegebenen Räumen im Neuen Rathaus im 6. OG, 3. OG und 2. UG und im Alten Rathaus im Kellergeschoss 0 %
    Qualität

    Die Akten befinden sich in den Räumen der Stadt Wesseling im Neuen Rathaus im 6. Obergeschoss, 3. Obergeschoss und im Archiv 2. Untergeschoss und im Alten Rathaus im Kellergeschoss. Die Akten werden in die zuvor bereitgestellten Transportbehältnisse durch das Amt 60 gepackt. Der Auftragnehmer übernimmt die zu digitalisierenden Akten mit einer Übergabeliste und prüft diese auf Vollständigkeit. Dabei ist zu beachten, dass das Material nicht beschädigt wird und dass die Akten fest und sicher in den Kisten verwahrt sind und nicht herumrutschen. Alle verpackten Akten können mittels Hubwagen barrierefrei über die Aufzüge ins Erdgeschoss befördert werden.

  • 4.4 Abholung der Akten durch Auftragnehmer, eigene, geschlossene Fahrzeuge und Personal 0 %
    Qualität

    Aus Datenschutzgründen ist kein Versand der Akten möglich. Subunternehmer für den Transport der Akten sind nicht statthaft.

  • 4.5 Vollständigkeitskontrolle bei Aktenausgang 0 %
    Qualität

    Beidseitige Kontrolle. Je Transportbehälter wird eine Übergabedokumentation vom Auftraggeber gefertigt. Die Dokumentation wird am Tag der Aktenausgabe an den Auftragnehmer übergeben. Fototechnische Dokumentation möglich.

  • 4.6 Abholung in regelmäßigen Chargen, vierteljährlich im Jahr 0 %
    Qualität

    In Absprache mit dem Auftraggeber zum vereinbarten Werktag des jeweiligen Quartals zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Wesseling in den Räumen der Stadt Wesseling im Neuen Rathaus, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, 6. Obergeschoss, 3. Obergeschoss und 2. Untergeschoss und im Alten Rathaus, Bahnhofstraße 20 im Kellergeschoss. Die erste Abholung (geplant 04.11.2024) nach Auftragserteilung erfolgt gesondert in Absprache mit dem Auftraggeber.

  • 4.8 Zugriff auf ausgegebene Dokumente 0 %
    Qualität

    Sollten Akten oder Dokumente, während sich diese zur Digitalisierung beim Auftragnehmer befinden, benötigt werden, sind diese auf Anforderung (Scan on demand) innerhalb von 24 Stunden ohne Mehrkosten als kennwortgeschützte Datei zur Verfügung zu stellen.

  • 4.9 Rücktransport der gescannten Papierakten 0 %
    Qualität

    Die gescannten Papierakten sind in ihrer ursprünglichen Reihenfolge (als lose ungeheftete Blattsammlung) mit der Abholung der nächsten Charge zum nächsten Quartal an den Auftraggeber zurückzuführen. Es muss gewährleistet werden, dass benötigte Papierakten im Zuge der Qualitätskontrolle und bei weiteren Bedarfen innerhalb von 5 Werktagen dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.

  • 4.10 Löschung der Daten 0 %
    Qualität

    Zusätzliche Datensicherung, die nach zwei Jahren, längstens jedoch bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet wird.

  • 5.1 Kommunikation mit dem Auftragnehmer 0 %
    Qualität

    Der Dienstleister und Auftraggeber benennen jeweils eine für das Projekt verantwortliche Person, welche als Kontaktperson zur Verfügung steht. Im Rahmen von Vorbesprechungen werden Detailfragen sowie ggf. die Frequenz der Abrufe/ Abholung abgesprochen. Es ist eine deutschsprachige Ansprechperson erforderlich. Die Auftragnehmer eigene Ansprechperson beherrscht die deutsche Sprache auf Sprachniveau C1 (gemäß GER).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 95 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer DANSK SCANNING A/S

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.195 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 353.626 €
Oberes Quartil 1.438.095 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadtverwaltung Wesseling Der Bürgermeister · Wesseling

Stammdaten
Angebotsfrist 29.08.2024, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 031/2024/TS
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Wesseling, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 01.07.2024
CPV-Codes (3) 72252000 · IT-Dienstleistungen
79995100 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79999100 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Wesseling
Bindefrist (?) 60 DAYS
Frist für Rückfragen 21.08.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.329 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.265 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Wesseling Der Bürgermeister. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 02.06.2026

Daten korrigieren →