Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Bauwesen & Infrastruktur ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Vorankündigung Nachtragsbeauftragung Planungsleistungen für das Kreativquartier KREA - Wohnungsbau Dachauer-/Heßstraße, Objektplanungen Gebäude, Innenräume und Freianlagen, Baufeld MU 2

Stadtwerke München GmbH · München · Bayern

Beschreibung

Vorankündigung einer Nachtragsbeauftragung von Objektplanungsleistungen für das neue Quartier „KREA – Kreativplattform (Nord)“ auf dem in der Dachauer Straße/Heßstraße in München Schwabing dafür vorgesehenen Areal. Der bereits bestehende Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen mit stufenweisem Abruf von Leistungsphasen (LPH 1 bis 9) für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Wohngebäuden mit 324 Wohneinheiten nebst eingeschossiger Tiefgarage, Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie einer städtischen Kindertagesstätte auf den im Bebauungsplan des Areals vorgesehenen Baufeldern MU3 und MU4. Hierzu gehört auch die Planung des neuen Stadtplatzes (Romy-Schneider-Platz – RSP) zwischen den Wohnanlagen. Der zu beauftragende Nachtrag umfasst Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen (jeweils Grund- und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9) zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten auf dem an die Baufelder MU3 sowie MU4 angrenzenden Baufeld MU2. Die Leistungen sind zur Erreichung eines einheitlichen städtebauliche Gestaltungskonzept für Wohnungsbau-, Gewerbe- und Freianlagen auf dem gesamten Baufeld erforderlich. Die Leistungen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen lediglich an den ursprünglichen Auftragnehmer vergeben werden.

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Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Es handelt sich um eine Vorankündigung einer Nachtragsbeauftragung für Objektplanungsleistungen (Gebäude, Innenräume, Freianlagen) für eine Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten und Kindertagesstätte auf dem Baufeld MU2 in München.

Die Leistungen sind für ein einheitliches Gestaltungskonzept erforderlich und sollen aus technischen/wirtschaftlichen Gründen an den ursprünglichen Auftragnehmer vergeben werden. Es werden Grund- und besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1-9 erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 135 Abs. 3 GWB ein Nachprüfungsantrag, der auf die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags gerichtet ist, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden muss . Es gilt: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Weiterhin gilt § 135 Abs. 2 und 3 GWB: (1) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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    1 Veröffentlichung

    • 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 921 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 234.953 €
Median 531.672 €
Oberes Quartil 970.029 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stillhaltefrist abgelaufen seit 24.04.2026
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571.126 €
Geschätzter Wert
ca. 54 % über Branchen-Median

Vergabenummer SV-CMÜ-230717-002
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 14.04.2026
CPV-Codes (2) 71221000 · Architektur und Ingenieurwesen
71222000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort München, Kreisfreie Stadt

Bieter (1)
Dietrich | Untertrifaller Architekten GmbH · München

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Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 260.876 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 105.031 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 40%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

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Stadtwerke München GmbH · München

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