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ESTW Kassel, Planungsleistungen zum Neubau Stellwerke
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Planungsleistungen für folgende Objekte: Neubau ESTW-UZ Kassel Hbf und Rbf inklusive ESTW-A Kassel im Rbf, Neubau Technikstandort/Steuerzentrale, Umbau Stellwerk Krf in Kassel Rbf und Rückbau von 5 Stellwerken (Kpf, Kpn, Klb, Kra, Krw). Die angefragten Leistungen beinhalten: LOS 1: ESTW - Objektplanung Verkehrsanlage Lph 3 - 4 und optional Lph 5 - 7, - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 6 und 7, - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 und optional Lph 6, - Objektplanung Gebäude Lph 2 - 4 - Tragwerksplanung Gebäude Lph 2 und 3, - Technische Ausrüstung Lph 3 - 4 und optional Lph 5 - 7 für die Anlagen LST, EEA, OLA und MTA LOS 2: Umweltplanung - Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1 - 4, - Fachbeitrag Artenschutz Lph 1 - 3 + 5 und optional Lph 4, - Objektplanung Freianlagen optional Lph 5 - 7
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen im Bereich Eisenbahnstellwerke (ESTW) in Kassel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.803 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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5 Veröffentlichungen
- 14.04.2026 x2 - Im Rahmen der Bauausführungen im Kabeltiefbau kam es aus neuen Erkenntnissen zu Anderungsverlangen bzgl. der vorliegenden Kabeltiefbauplanung. Vergütungswürdig sind nur Änderungen am Bauentwurf die durch den AG veranlasst wurden. AG10 / AN15 - Der BVB fordert eine Überarbeitung des PTI aufgrund von Planungsfehlern. Der AN macht geltend, dass Teile der falschen Planung auf einer expliziten Forderung des AG beruhen. 16 (AN) - Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet. aktuell
- 14.04.2026 MKA x01 - Ilm Rahmen der Überarbeitung der Ausführungsplanung PTI LST ESTW Kassel Hbf kam es zu Änderungen in den Anforderungen zur Positionierung der Zugdeckungssignale durch die Infrastrukturentwicklung. Aufgrund neuerer Betriebsprogramme soll dem Rechnung getragen werden. Der AN ist mit der Erstellung der AP PTI beauftragt. Eine Beauftragung eines Dritten für diese Teilleistung ist aufgrund der in sich geschlossenen zu erbringenden Planungsleistung sowie geltender Regelwerke nicht möglich. Die Vergabe der Leistung an einen Dritten hätte notwendige Teilleistungskündigungen zur Folge. Bereits erbrachte Teilleistungen können in der Regel nicht von einem Dritten übernommen werden, sodass hierdurch weitere Wederholungsleistungen entstehen würden.
- 21.07.2025 NT 08 Im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Bau-Gewerke EEA und OLA mussten die Vergabeunterlagen entgegen erster Abstimmungen anders aufgeteilt werden. Zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt. NT 09 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung (PT1) LST waren Anmerkungen bzw. Änderungswünsche des Bauherren aus der Prüfung der Entwurfsplanung zu einzuarbeiten. Auch haben Änderungen an der Gleisinfrastruktur sowie Anpassungen im Regelwerk zu Umplanungen in der AP gegenüber der EP geführt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt. NT 10 Im Rahmen der Genehmigungsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Aufgrund der Einwirkung anderer Projekte musste die Situation der BE-Flächen überarbeitet werden. Auch musste während der Erstellung der Genehmigungsunterlagen der neue Leitfaden für die Antragsunterlagen berücksichtigt und die Unterlagen angepasst werden. Nach Eingangsprüfung durch das EBA waren umfangreiche Anpassungen der Unterlagen erforderlich, die nicht allein dem AN anzulasten sind. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt. NT 11 Im Rahmen der Planungserstellung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Da das Projekt gemäß einem Lean Construction - Konzept aufgesetzt wurde, waren deutlich mehr Besprechungen vor Ort notwendig als vertraglich vereinbart. Bei der Bestandsplanbeschaffung mussten unverhältnismäßig viele Pläne gesichtet werden, da die Bezeichnungen und Zuordnung fehlerhaft waren. Die Kostenermittlung musste zweimal durchgeführt werden, da das Projekt zur "Planungsrunde" bereits ein überarbeitetes Zahlenwerk braucht und die Planung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen war. Nach der zweiten Übergabe wurden nochmals Anpassungen notwendig, die auf individuelle Wünsche des AG zurückzuführen waren. Eingeforderte Zuarbeiten zu Risiko-Workshops und die Durchführung von "Quality Gates" waren ebenfalls nicht beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt. NT 12 Im Rahmen der Entwurfsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Im Rahmen der Prüfung der EP wurde die Bestellung von drei weiteren OSE-Schaltern ausgesprochen, was zu notwendigen Anpassungen führte. Im Oberbau waren Mehraufwendungen notwendig, aufgrund der unklaren Situation bei der Entwässerung und im Bodenaufbau, was aus der Vorplanung bzw. der Aufgabenstellung nicht erkennbar war. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
- 23.05.2025 Im Rahmen der Entwurfsplanung zu den Signalauslegern und der Signalbrücke kam es zu notwendigen Wiederholungsplanungen. Diese resultierten zum Teil aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
- 06.12.2024 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet.
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