9.1_VOB/A EU_Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Im Falle der Zuschlagserteilung bestätigt der Auftragnehmer mit Unterzeichnung des VOB/B-Bauvertrags, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in § 13 des Bauvertrags genannten Deckungssummen abgeschlossen wurde.
Der Nachweis über die Versicherung ist dem Besteller auf Anforderung hin innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Der Versicherungsschutz ist bis zum Ablauf der Verjährungsfirst für Mängelansprüche aufrecht zu erhalten.