Zertifikate
eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 für die angebotene SaaS-Lösung einschließlich der direkt verbundenen Dienstleistungen vorweisen
Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde
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Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines cloudbasierten, landeseinheitlichen, mandantenfähigen Reisemanagementsystems für die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Die Leistungen umfassen ein vom Auftragnehmer betriebenes Software-as-a-Service-(SaaS)-System samt erforderlicher Schnittstellen für den automatisierten Datenaustausch mit den IT-Systemen des Freistaates Sachsen. Das System muss intuitiv bedienbar sein und alle Prozesse rund um eine Dienstreise vollständig und durchgängig digital abbilden - von der Antragstellung inklusive Reisemittelbeantragung über Genehmigung und Abrechnung mit steuerlicher Prüfung bis hin zu Auszahlung und Verbuchung der Reisekosten. Ergänzend ist ein automatisiertes Berichtswesen bereitzustellen. Der Betrieb des Rechenzentrums, die Datenverarbeitung und -speicherung, die Datensicherung sowie die Weiterentwicklung des Systems müssen vollständig innerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz (sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht) erfolgen. Der Auftragnehmer muss zudem eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 für die angebotene SaaS-Lösung einschließlich der direkt verbundenen Dienstleistungen vorweisen. Zudem sind die Mindeststandards des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste (Version 2.1 vom 15.12.2022) sowie die C5-Kriterien (C5:2020) einzuhalten.
Branche: IT & Digitalisierung
Beschaffung eines cloudbasierten, landeseinheitlichen Reisemanagementsystems (SaaS) für die Staatsverwaltung Sachsens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1: Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A) Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5: Berufshaftpflichtversicherung Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2: Unternehmensdarstellung Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Die Darstellung des Unternehmens hat folgende Informationen zu enthalten: - Unternehmensgeschichte - Unternehmensorganisation - aktuelle Geschäftstätigkeit (Leistungsportfolio, Kerngeschäft) - Kundenstamm Es soll insbesondere auf das Know-how in Bezug auf die Implementierung des Reisemanagementsystems, inkl. Schulung und Support im öffentlichen Bereich vor allem der öffentlichen Verwaltung eingegangen werden. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Die Beteiligungsverhältnisse sind als Schaubild darzustellen. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025): Bitte stellen Sie den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Geschäftsbereich Reisemanagement dar. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft werden die Zahlen von allen beteiligten Unternehmen für die Wertung addiert. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen und spezifischer Jahresumsatz von mindestens 750.000 Euro im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
10: Referenzen als Cloudlösung Die in Nr. 8 genannten Referenzprojekte sollen als Cloud-Lösung betrieben worden sein.
9: Referenzprojekte in Bundes- oder Landesbehörden Die in Nr. 8 genannten Referenzprojekte sollen in einer Bundes- oder Landesbehörde umgesetzt worden sein.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 8: Referenzprojekte Bitte geben Sie mindestens drei geeignete Referenzprojekte der letzten fünf Jahre an. Stellen Sie Ihre relevanten Erfahrungen bezüglich des Auftragsgegenstandes anhand der Referenzen dar. Beschreiben Sie dabei je Referenzprojekt die erbrachten Leistungen und geben Sie den Wert des Auftrags, den Zeitraum der Leistungserbringung und den Auftraggeber der Referenz an. Geeignet ist eine Referenz dann, wenn mit dem Reisemanagementsystem mindestens Dienstreisen nach deutschem Bundes- und/oder Landesreisekostenrecht beantragt und Reisekosten abgerechnet werden. Eine Referenz darf nicht älter als fünf Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten fünf Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung liegen. Mindestens zwei der genannten, geeigneten Referenzprojekte müssen abgeschlossen und damit bereits implementiert und produktiv im Einsatz sein. Bei Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderung: Mindestens drei geeignete Referenzprojekte, davon mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 6: Beschäftigtenzahl Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Jahre 2023, 2024 und 2025. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 7: Beschäftigtenzahl im Geschäftsfeld Reisemanagement Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Geschäftsfeld Reisemanagement bezogen auf die letzten drei Jahre 2023, 2024 und 2025. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft werden die Zahlen von allen beteiligten Unternehmen für die Wertung addiert. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die geforderte Beschäftigtenzahl erreichen. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen und die Beschäftigtenzahl im Geschäftsfeld Reisemanagement beträgt mindestens 5 Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftrag-geber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 374 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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