Mit dem Angebot einzureichen (gem. Eigenerklärung zur Eignung):
Angaben über mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung):
- Lieferung von Magnesiumchloridlösung zum Einsatz auf Straßen
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Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzleistungen insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Referenzleistungen Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Referenzleistungen beiträgt. Werden erforderliche Referenzleistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot geeignete Referenzen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV. anzugeben, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.