KI gestütztes Medienmonitoring
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Bereitstellung/Erstellung und Betreuung einer digitalen Plattform/Saas-Lösung für ein umfassendes mediengattungsübergreifendes Medienmonitoring samt integrierter Medienanalyse für die Deutsche Bahn AG. Künstliche Intelligenz (KI) soll dabei einbezogen werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu vertiefen und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der Auftragnehmer im Dialog mit dem Auftraggeber die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate überführen sowie auf Wunsch des Auftraggebers Ad-hoc Analysen erstellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird eine KI-gestützte digitale Plattform/SaaS-Lösung für medienübergreifendes Medienmonitoring und -analyse für die Deutsche Bahn AG.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.– soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 394 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 12.908.000 €2 Veröffentlichungen
- 22.10.2024 Original-Veröffentlichung
- 22.10.2024 Anlage C12 ist inhaltlich ersatzlos entfallen. Entsprechendes Hinweisdokument (C12_Hinweis_ ist entfallen) wurde hinzugefügt. Anlage C11 wurde angepasst. aktuell
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Vergabeergebnis
Rücknahme durch Nachprüfungsstelle
1 Veröffentlichung
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