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Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht
Kurbetriebe Damp GmbH · Damp · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen (regional)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Thade Gerdes GmbH →Beschreibung
Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Baugrunduntersuchungen und ein geotechnischer Bericht zur Wiederherstellung von Molen und zur Errichtung neuer Stahlrohrdalben im Yachthafen Damp.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrung der für die Projektleitung vorgesehenen Person 55 %Qualität
Die Bewertung erfolgt anhand der Erfahrung der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Dazu sind folgende Unterlagen vom Bieter selbst zu erstellen und einzureichen: - Benennung der für die Projektleitung vorgesehenen Person - Persönliche Referenzliste der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss an dem Referenzprojekt maßgeblich mitgewirkt haben. Die Referenzliste darf maximal 5 (fünf) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 (fünf) Jahren vor dem Ablauf der Angebotsfrist aufweisen. Der Bieter hat für jede Referenz zwingend folgende Angaben zu machen, damit diese bei der Bewertung berücksichtigt werden können: a) Art und Umfang der Erkundungsmaßnahmen, insbesondere ob sie im Wasser und seeseitig in Küstennähe (mit Angabe der Entfernung zur Küste) durchgeführt wurden; b) Darstellung der erbrachten gutachterlichen Leistungen; c) Zeitraum der Ausführung; d) Art und Umfang der Mitwirkung der für die Projektleitung vorgesehen Person; e) Auftraggeber inklusive Ansprechpartner. Folgenden Kriterien und Gewichtung werden zur Bewertung angewendet: - Maßgeblich für die Qualitätsbewertung der Projektreferenzen ist die Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen; als vergleichbar gelten die folgenden drei Aspekte: o Aufschlussarbeiten im Wasser durchgeführt; o Arbeiten seeseitig in Küstennähe (bis 1 km Entfernung zur Küste) durchgeführt; o Gutachterliche Leistungen (geotechnischer Bericht) wurden für die Planung eines Erdbauwerks (Mole, Wellenbrecher etc.) und für Rammarbeiten durchgeführt. - Punktzahl und Gewichtung o Für jeden erfüllten Aspekt pro Referenzprojekt gibt es einen Punkt; die Punkte aller Referenzen werden addiert; es können in Summe 15 Punkte maximal erreicht werden (5 Referenzen * 3 Aspekte = 15 Punkte). o Die Gesamtpunktzahl wird mit 2/3 multipliziert und dies ergibt die abschließende Punktzahl, die zwischen 0 und 10 liegt und die Eingang in das Formblatt 227 findet.
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Höhe des Honorars (Konkretisierung in den Vergabeunterlagen) 45 %Preis
Honorar
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufsregister nötig. Zu erklären mit Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Zu erklären mit Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 71 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Thade Gerdes GmbHZuschlagswert 643.323 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 169 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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