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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationssystemen sowie Zubehör und Dienstleistungen
Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Schule und Berufsbildung · Hamburg · Hamburg · Kommunaler Auftraggeber
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Präsentationssysteme werden als Präsentationsmedien in unterrichtlich genutzten Räumen eingesetzt. Für die sehr unterschiedlichen Einsatzbedürfnisse sollen spezielle Produkte zur Verfügung stehen. Diese reichen von mobilen über teilmobilen bis hin zu fest installierten Lösungen mit Höhenverstellung. Im Rahmen dieser Ausschreibung geht es um die Lieferung von interaktiven Displays und interaktiven LED-/Laser-Projektoren (Projektoren mit herkömmlichen Lampen sind nicht zulässig!). Zum Lieferumfang gehört die Hardware mit aktueller Firmware und gegebenenfalls die zugehörige Präsentationssoftware in der aktuellen Version, einschließlich der betriebsbereiten Installation und festen Wandmontage inklusive aller erforderlichen Kabel (für die Präsentationssysteme sind das mindestens das Stromkabel und ein Netzwerkkabel, RJ45). Nach Bedarf sind zusätzlich höhenverstellbare und mobile Haltersysteme mitzuliefern. Für den Einsatz in unterrichtlich genutzten Räumen müssen spezielle Anforderungen gestellt werden, die sowohl die Haltbarkeit der Hardware, als auch die pädagogische Eignung der Bedienung und der vorhandenen Software berücksichtigen. Die Präsentationssoftware muss sehr unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten unterstützen, angepasst an die jeweilige pädagogische Intention. Da häufig sehr unterschiedliche Medien in den Unterricht eingebunden werden, müssen möglichst viele Medien unterstützt werden. Die Bedienbarkeit und die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten müssen daher einfach und intuitiv sein. Als Leistungsumfang über die gesamte Laufzeit wird die Lieferung von voraussichtlich (Höchstabnahmemenge) • 1000 interaktiven Displays 75" 4K • 3200 interaktiven Displays 86“ 4K einschließlich der betriebsbereiten Installation und festen Wandmontage der interaktiven Displays, inklusive der erforderlichen Kabel (s. 1.2), die für die Funktionsfähigkeit der Komponenten erforderlich sind, erwartet. Dabei muss die Bedienungsmöglichkeit von Stift und Finger unabhängig von der
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Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
o.g. Änderung der Anforderungen.
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✏️ Änderung
terminliche Gründe
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✏️ Änderung
Änderung Sektion 2.1.4
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Präsentationssystemen (interaktive Displays, Smart-Displays, Projektoren) und Zubehör für Hamburger Schulen und Bildungseinrichtungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 50 Pkt.Preis
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Kriterienkatalog 25 Pkt.Qualität
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Roll-Out Konzept 10 Pkt.Qualität
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Service-Konzept 10 Pkt.Qualität
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Schulungskonzept 5 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
7 Veröffentlichungen
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 549 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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