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Erweiterung Kletterhalle DAV - TWP - vergebener Auftrag
DAV Sektion Augsburg e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Dr. Theodor Seitz · Augsburg · Bayern
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Tragwerksplanung Gebäude gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen für den Neubau Boulderhalle im bestehenden DAV Kletterzentrum Augsburg.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Einschätzung, Analyse und Herangehensweise 30 %Qualität
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Preis 30 %
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 20 %Qualität
1.2. Erfahrung der Projektleitung / des Projektteams
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10 %Qualität
1.1 Organisation des Projektteams
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Methodik zur Kosteneinhaltung und -optimierung 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 157 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 27.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.023 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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