Der Bieter muss zum Nachweis der Fachkunde Referenzaufträge in folgenden vier Referenzbereichen nachweisen:
1. Administration und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen (Zuwendungsrecht des Bundes nach §§ 23 und 44 BHO einschl. VV-BHO) einschließlich Verwendungsnachweisprüfung als beliehener Projektträger:
2. Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Umsetzung grenzüberschreitender Förderprojekte,
3. digitale Technologien, Grundlagen für industrielle Künstliche Intelligenz (v.a. digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und KI-Basismodelle) und deren Anwendungsbereiche (v.a. autonomes Fahren und smarte Fertigung), sowie Förderung dieser Technologien,
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4. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media), Veranstaltungsmanagement (für Veranstaltungen bis 400 Teilnehmern) und Fachmessebeteiligung.