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Neubau OGTS und Schulmensa – hier: Küchentechnik
Gemeinde Memmelsdorf · Memmelsdorf · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung betrifft die Küchentechnik für den Neubau einer OGTS und Schulmensa in Memmelsdorf.
- Die Mittagsbetreuung ist für ca. 300 Kinder ausgelegt.
- Es handelt sich um Los 05.8 im Rahmen des Gesamtprojekts Schulneubau.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren nach EU-Standard.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Memmelsdorf erweitert derzeit die Ferdinand-Dietz-Schule in Memmelsdorf mit dem Neubau einer OGTS für die Mittagsbetreuung von ca.300 Kindern. Dafür wurden hier die Leistungen für die Küchentechnik als LV 05.8 ausgeschrieben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Siehe §160 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 27.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.033 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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