Mehr Details
HWK_SPGK_Wiederaufbau der Ahrtalbahn, Bahn Strecke 3000 - Walporzheim bis Ahrbrück
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email
Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
9 Stahlbrücken Eisenbahn, 5 Spannbetonbrücken Rad, 2 Rahmenbauwerke, 14,897 km Gleis, 4 Weichen, 6 Stationen, Kabeltiefbau, Erdbau, 5 Tunnel
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Wiederaufbau der Ahrtalbahn (Strecke 3000) zwischen Walporzheim und Ahrbrück.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
95 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 18.05.2026 118 Der Bedarf an zusätzlichen Winkelstützelementen im Bereich der Achsen 10 und 40 wurde erst im Zuge der Ausführungsplanung und Bauausführung erkannt. Diese Leistungen sind technisch erforderlich, um die Standsicherheit des Hinterfüllbereichs sowie die Nutzung des Geh- und Radwegs und der B267 sicherzustellen. Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht sinnvoll, da die Leistungen unmittelbar mit der laufenden Bauausführung verknüpft sind.Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit den örtlichen, technischen und baubetrieblichen Randbedingungen vertraut.Ein neuer Auftragnehmer würde zusätzlichen Abstimmungs- und Einarbeitungsaufwand verursachen. Dies hätte Verzögerungen, Schnittstellenrisiken und zusätzliche Kosten für den Projektablauf zur Folge.
- 07.05.2026 096 Die zusätzlichen Leistungen sind infolge nachträglicher Abstimmungen mit den Anliegern erforderlich geworden. Die ursprünglich hergestellten Tiefborde mussten zurückgebaut und durch Wnkelstützelemente ersetzt werden, um die technische Funktion und die örtlichen Anforderungen im Rampenbereich sicherzustellen. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Der derzeitige Auftragnehmer ist mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Bauablauf sowie den projektspezifischen Randbedingungen vertraut. Ein Wechsel würde zu erheblichen Koordinationsaufwendungen, Schnittstellenrisiken, Verzögerungen im Bauablauf sowie zusätzlichen Kosten führen-Die Beauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers ist daher zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen und termingerechten Bauablaufs erforderlich.
- 30.03.2026 102 Die Erstellung eines Inspektionskonzepts nach RIL 804 wurde erst nachträglich per Anordnung des Auftraggebers gefordert. Diese Leistung war weder im Leistungsverzeichnis noch in den Vertragsunterlagen vorgesehen und somit für den Auftragnehmer bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Die Änderung wurde daher aufgrund einer zusätzlichen, ursprünglich nicht geschuldeten Leistung erforderlich.
- 27.03.2026 089 Die im Bau-Ist ausgeführte Betonschutzwand war aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich und geht über das vertragliche Bau-Soll hinaus. Vertraglich vorgesehen war lediglich eine Betonleitwand als Absturzsicherung der Zuwegung. Eine Nutzung als technische Schutzeinrichtung zur Baugrubensicherung war nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Aufgrund der Neudimensionierung der Widerlager und Pfeiler sowie der Lage im Bereich der Bundesstraße B267 waren erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherung gegeben. Hierfür war der Einsatz einer Betonschutzwand des Systems T3/W2 mit entsprechender Mindestaufstelllänge erforderlich; eine einfache Absturzsicherung war technisch nicht ausreichend. Die zusätzlichen Anforderungen an Wirkungsbereich, Montage, Vorhaltung und Transport waren vertraglich nicht vorgesehen. Damit handelt es sich um notwendige zusätzliche Leistungen. 103 Die Änderung war erforderlich, da die tatsächlichen Lasten der Kalottenlager erheblich von den ausgeschriebenen Annahmen abweichen (> 10 %) und ungünstigere Lastkombinationen vorliegen. Dadurch mussten die Lager angepasst und teilweise zusätzliche Zuganker ausgeführt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistungen in den bestehenden Bauablauf und die bereits ausgeführten Arbeiten integriert sind. 104 Zusätzliche Leistungen (Übersteighilfen) waren ursprünglich nicht vorgesehen, wurden jedoch nachträglich angeordnet und sind zur Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben zwingend erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich, da dies zu erheblichen Verzögerungen, zusätzlichem Koordinationsaufwand und Beeinträchtigungen des Projektablaufs führen würde.
- 27.03.2026 51 Gemäß dem Leistungsverzeichnis waren für das Bauwerk EÜ km 26,519 die vertraglich vereinbarten Ingenieurbauleistungen vorgesehen. Entgegen diesem Vertragsinhalt soll das Bauwerk freigelegt und neu abgedichtet sowie um zusätzliche konstruktive Elemente ergänzt werden. Darüber hinaus ist die angrenzende Stützwand zwischen km 26,491 und km 26,519 sowie im weiteren Verlauf abzubrechen und neu herzustellen. Diese geänderten Leistungen wurden im Zuge der Entwurfsbestätigung und der weiteren Ausführungsplanung konkretisiert und führen zu einer Anpassung des ursprünglich vertraglich festgelegten Bau-Solls. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde. 85 Die Leistungen ergeben sich aus den zur Ausführung freigegebenen Planunterlagen und sind im Hauptvertrag nicht enthalten. Sie sind technisch erforderlich, um das Bauwerk entsprechend der Planung vollständig, funktionsfähig und dauerhaft herzustellen und damit den vertraglich geschuldeten Zustand zu erreichen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen und die Projekterfahrung, die ein neuer Auftragnehmer erst aufbauen muss. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand, die den Baufortschritt und den gesamten Projektablauf erheblich beeinträchtigen. 87 Zur Reinigung der öffentlichen Straßen wurde zusätzlich zur im Hauptvertrag enthaltenen Reifenwaschanlage, um die Verschmutzung einzudämmen, eine Reinigung der Straßen erforderlich, welche durch zusätzliche Kehrmaschinen ausgeführt wurde. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich und hätte die örtlichen Platzverhältnisse zusätzlich erschwert. Ein Wechsel des AN für diese zusätzlichen Leistungen stellt einen erheblichen Eingriff in den Bauablauf dar, hinsichtlich der Bauleistung, mit nicht absehbaren Konsequenzen auf andere Bauabschnitte des Gesamtprojektes und damit verbundenen Zeitverzögerungen und Zusatzkosten.
- 09.03.2026 072 Gemäß dem Leistungsverzeichnis waren Leistungen zur Umlagerung von durch den Auftraggeber im Trassenbereich aufgehaldeten Haufwerken bzw. Gleisschotter nicht vorgesehen. Zur vertragsgemäßen Herstellung der Baufeldfreimachung ordnete der Auftraggeber die Umlagerung der Haufwerke innerhalb der ZLF 3 an; zusätzlich waren Beräumungs- und Abbruchleistungen (u. a. Schotterfang und GSM-R-Fundament) erforderlich. Diese Leistungen wurden erst infolge des nachträglichen Eingriffs des Auftraggebers in das Bau-Soll notwendig und stellen technisch erforderliche Zusatzleistungen zur Sicherstellung der Ausführbarkeit des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs dar. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde. 031 Ausführung einer Tiefenentwässerung, km 25,792–26,242, als Rohrsystem. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des AN für diese zusätzlichen Leistungen stellt einen erheblichen Eingriff in den Vertragsbauablaufplan dar, hinsichtlich der Ausführungsplanung und Bauleistung, mit nicht absehbaren Konsequenzen auf andere Bauabschnitte des Gesamtprojektes und damit verbundenen Zeitverzögerungen und Zusatzkosten. Die Leistung steht in direktem Zusammenhang zur beauftragten Planungsleistung.
- 09.03.2026 079 Die zusätzlichen Leistungen sind zur fachgerechten Einbindung der Kabel mit großem Durchmesser sowie zur Sicherstellung von Kabelzug, Betriebssicherheit und Wartungsfähigkeit zwingend erforderlich und stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Kabelschrankanlagen; ein Auftragnehmerwechsel würde erhebliche Schnittstellenrisiken, Verzögerungen im Bauablauf sowie zusätzliche Kosten verursachen und ist daher technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar.
- 09.03.2026 089 Zur Reinigung der öffentlichen Straßen wurde zusätzlich zur im Hauptvertrag enthaltenen Reifenwaschanlage, um die Verschmutzung einzudämmen, eine Reinigung der Straßen erforderlich, welche durch zusätzliche Kehrmaschinen ausgeführt wurde. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich und hätte die örtlichen Platzverhältnisse zusätzlich erschwert. Ein Wechsel des AN für diese zusätzlichen Leistungen stellt einen erheblichen Eingriff in den Bauablauf dar, hinsichtlich der Bauleistung, mit nicht absehbaren Konsequenzen auf andere Bauabschnitte des Gesamtprojektes und damit verbundenen Zeitverzögerungen und Zusatzkosten.
- 13.02.2026 50 - Gemäß dem Leistungsverzeichnis war für das Bauwerk EÜ 26,491 Mühlengraben ursprünglich eine Sanierung des bestehenden Bauwerks vorgesehen. Zusätzlich wurde der Abbruch und Neubau der zwischen km 26,491 und km 26,519 gelegenen Stützwand festgelegt. Diese geänderten Leistungen wurden im Rahmen der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung konkretisiert und umfassen die vollständige Neuerrichtung des Ingenieurbauwerks sowie der Stützwand. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde
- 13.02.2026 69 - Oberleitungsfundamente in Dammlage sind durch Einfassungsrahmen zu sichern, um die Regelböschungsneigung für den Endzustand herzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Ein Wechsel des AN für diese zusätzlichen Leistungen stellt einen erheblichen Eingriff in den Vertragsbauablaufplan dar, hinsichtlich der Ausführungsplanung und Bauleistung, mit nicht absehbaren Konsequenzen auf andere Bauabschnitte des Gesamtprojektes und damit verbundenen Zeitverzögerungen und Zusatzkosten.
- 10.02.2026 073 Die zusätzlichen Leistungen sind aus technischen Gründen zwingend erforderlich und können nur durch den bestehenden Auftragnehmer wirtschaftlich und ohne erhebliche Schnittstellen-, Koordinations- und Zusatzkosten ausgeführt werden; ein Auftragnehmerwechsel wäre unzweckmäßig.
- 03.02.2026 52 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde durch den Auftraggeber auf Basis einer fachtechnischen Entscheidung sowie des freigegebenen Ausführungsplans (Verlegeplan USM) eine geänderte Ausführung der Bauwerkshinterfüllung angeordnet. Die ursprünglich vertraglich vorgesehene Ausführungsart war zur Erfüllung der technischen Anforderungen des Bauwerks nicht mehr ausreichend. Zur Sicherstellung der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks war die Herstellung einer verfestigten Bauwerkshinterfüllung sowie einer HGT-Schicht im Übergangsbereich Bauwerk–Erdkörper zwingend erforderlich. Ohne diese zusätzlichen Leistungen hätte der vertraglich geschuldete Leistungserfolg nicht erreicht werden können. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur übererhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde. 53 - Im Zuge der Projektabwicklung wurde durch den Auftraggeber mittels E-Mail-Anordnung und fachtechnischer Entscheidung vom 25.10.2024 eine geänderte technische Lösung festgelegt. Die ursprünglich ausgeschriebene Bauwerkshinterfüllung entsprach nicht mehr den genehmigten technischen Anforderungen. Zur Erfüllung des vertraglichen Bau-Solls war daher die Herstellung einer verfestigten Hinterfüllung einschließlich HGT-Schicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme diente ausschließlich der Sicherstellung des vertraglich geschuldeten Bauwerkserfolgs. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur übererhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde. 54 - Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde durch den Auftraggeber eine abweichende technische Lösung für die Bauwerkshinterfüllung angeordnet. Die Änderung basiert auf einer freigegebenen Ausführungsplanung und stellt eine Anpassung der Bauweise dar. Die zusätzliche Ausführung mit verfestigtem Material und HGT-Schicht war zwingend erforderlich, um die vertraglich geschuldete Funktion und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sicherzustellen. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur übererhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 03.02.2026 91 - Der Einsatz einer Kehrmaschine war erforderlich, da die ausgeschriebene Reifenwaschanlage unter den tatsächlichen Ausführungsbedingungen nicht ausreichend war und die daraus resultierenden Verschmutzungen des öffentlichen Straßennetzes zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar waren.
- 29.01.2026 060: Die Änderung wurde erforderlich, da sich im Rahmen des Ortstermins am 10.07.2024 aufgrund der tatsächlich vorgefundenen örtlichen und hydraulischen Gegebenheiten zeigte, dass die ursprünglich vorgesehenen Leistungen nicht ausreichen, um die Stabilität und Standsicherheit der Bauwerke dauerhaft sicherzustellen. Diese Umstände waren für einen öffentlichen Auftraggeber bei Anwendung aller gebotenen Umsicht im Vorfeld nicht vorhersehbar, da sie erst nach Freilegung und Bewertung der konkreten Verhältnisse vor Ort erkennbar wurden.
- 29.01.2026 88: Im Zuge der Bauausführung zeigte sich, dass der vertraglich beauftragte Einhub der Überbauten aus bauablauftechnischen und logistischen Gründen nicht realisierbar war. Der Einhub konnte trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik nicht umgesetzt werden. Zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Leistungserfolgs – Herstellung der funktionsfähigen Eisenbahnüberführungen EÜ Kreuzberger Aue und EÜ Pützfeld war daher eine Umstellung der Einbautechnologie auf den Einschub der Überbauten zwingend erforderlich. Der Gesamtcharakter der Leistung bleibt unverändert, weil die erforderlichen Anpassungen ausschließlich der Sicherstellung der Entwässerung sowie der technisch notwendigen Anpassung der Planumsbreite dienen und keine Änderung der Funktion oder des Zwecks der Gesamtmaßnahme bewirken.Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 29.01.2026 79: Im Laufe des Projektes wurden gemäß den Vorgaben der OLA-Planung (Planung Dritter) die Ankerschienenanordnungen für die Tunnel übergeben, die anschließend in die Ausführungsplanung der fünf Tunnel eingearbeitet wurden. Dabei wurden Anpassungen an der Anzahl der Ankerschienen sowie an der Anordnung der Ankerschienen in den Tunnelblöcken vorgenommen, wobei der Gesamtcharakter des Vorhabens unverändert blieb. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert. Die Anpassungen der Ankerschienenanordnungen und der Anzahl der Anker wurden gemäß der Ausführungsplanung vorgenommen, um den Betriebserfolg zu gewährleisten. // 80: Im Laufe des Projektes wurden gemäß den Vorgaben der OLA-Planung (Planung Dritter) die Ankerschienenanordnungen für die Tunnel übergeben, die anschließend in die Ausführungsplanung der fünf Tunnel eingearbeitet wurden. Die Verlängerung der Anker von 1,5 m auf 2,5 m war für den Betriebserfolg erforderlich. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert. Die Verlängerung der Anker von 1,5 m auf 2,5 m wurde gemäß der Ausführungsplanung vorgenommen, um den Betriebserfolg zu gewährleisten.
- 29.01.2026 65: Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um den eingebauten Gleisschotter während der laufenden Bauarbeiten zu schützen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre technisch nicht sinnvoll gewesen und hätte zu zeitlichen Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten geführt. // 93: Die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung der Baugruben und Leerrohre für die Masterdung der OLA-Masten waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht enthalten und wurden erst während der Bauausführung erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende Auftragnehmer in den Bauablauf und die OLA-Schnittstellen eingearbeitet ist. Ein Wechsel würde zu erheblichem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und Mehrkosten führen.
- 29.01.2026 20: Die Änderung wurde erforderlich, da bei Ausschreibung und Angebotsbearbeitung Umstände vorlagen, die nicht erkennbar waren. Erst nach Auftragsvergabe stellte sich heraus, dass sich im Bereich des Taktkellers die 8267 befindet und teilweise öffentlich nutzbar bleiben muss. Die ursprünglich vorgesehene Herstellung und der Einschub des Stahlüberbaus in voller Länge waren unter diesen Randbedingungen nicht möglich. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Hilfsbrücke sowie der Materialandienung für die weiteren Bauabschnitte war eine Anpassung des Bauablaufs notwendig. Die Ausführung des Teilverschubs stellt daher eine technisch notwendige Änderung dar.
- 29.01.2026 02: Infolge des Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung seit dem 01.08.2023 gibt es einen erhöhten Aufwand für Probenahmen, Probeaufbewahrung, Analytik der Proben, Bewerten der Ergebnisse, Dokumentation und Güteüberwachung // 23: Infolge des Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung seit dem 01.08.2023 ergibt sich eine geänderte Entsorgung von Boden und Abfall.
- 27.01.2026 22: Ausführung einer Randwegskonstruktion zur Sicherung des Bahndamms. // 25: Tiefbauleistungen für STE; Gründungsarbeiten für GSM-R Masten und dazugehörige Container zzgl. Baugrunduntersuchungen am BTS Standort Dernau // 26: Ausgeführt werden Gründungsarbeiten für Signalstandorte sowie die ESTW Außenanlagen. // 28: Die Umlegung des Weichenantriebs zur W1 in Dernau erfordert die Herstellung einer Kabelquerung mit mehrfach angeordneten Kabelschutzrohren DN110 sowie der Ausführung von Schächten daran angepasster Größen mit Schachtanschlüssen. // 31: Aufgrund der Änderungen im Dammaufbau und der damit verbundenen Änderung des PSS konnte die ursprünglich vorgesehene Streckenentwässerung mittels Versickerung nicht realisiert werden und es wurde eine Entwässerungsanlage, Tiefenentwässerung als Rohrsystem, erforderlich. // 32: Der Streckenabschnitt in Los 2 wird für den Bereich von km 19,100 – 20,100 mit einer Dammverbreiterung ausgeführt. Für Bestandsdammverbreiterungen werden Böschungssicherungsmaßnahmen erforderlich. // 34: In Bereichen, in welchen der Erdaufbau mithydraulischen Bindemitteln verbessert wurde, wurde ein Materialwechsel von KG II auf KG I erforderlich, da in diesen Bereichen die Versickerungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Einbaubreiten wurden an die Regelzeichnungen der Ril. 800.0130 angepasst. // 35: Im Zuge der Ausführung des Rahmenbauwerks km 19,928 nach den Vorgaben der geprüften und freigegebenen Ausführungsunterlagen ergeben sich für den AN zusätzliche Leistungen. Diese betreffen insbesondere den Gerüst-, Schal-, Bewehrungs- und Ortbetonbau, die Herstellung der Bauwerksentwässerungsanlagen sowie Abdichtungsarbeiten. // 47: Die Unterstützung bei der E-Befischung ist erforderlich, um den Fischbestand vor Beginn der Verdohlungsarbeiten zu sichern und die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- 20.01.2026 33 - Im Tragschichtbereich der EÜ km 19,928 wird im Anschlussbereich der Übergangskonstruktion ergänzend eine hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) hergestellt. Zusätzlich erfolgt die Einbringung einer Drainmatte im Bereich der erdberührten Bauteile. Die Hinterfüllung wird mit qualifiziert verbessertem Bodenmaterial ausgeführt. 36 - Im Rahmen der Herstellung des Bahndamms im Los 2.1 sind die Oberleitungsfundamente durch zusätzliche Einfassungsrahmen zu sichern. Somit kann die Ausführung des Bahndamms im Endzustand mit Regelböschungsneigung erfolgen. Die Herstellung der Einfassungen ist an den Masten 550–566 sowie 582–602 erforderlich. 49 - Der Hauptauftrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Reifenwaschanlage zur Vermeidung von Verschmutzungen öffentlicher Straßen durch den Baustellenverkehr. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie witterungsbedingter Einflüsse war der ergänzende Einsatz zusätzlicher Kehrmaschinen erforderlich, um entstandene Baustellenverunreinigungen zu beseitigen.
- 19.01.2026 Im Zuge der Ausführung waren zusätzliche Leistungen erforderlich, um die Portalentwässerung und Abdichtung sicherzustellen und Niederschlagswasser ordnungsgemäß abzuführen. Dazu gehörten die Herstellung einer Entwässerungslösung mit Fallrohr und Durchführung durch die Portalwand, die Überschüttung bzw. Hinterfüllung im Bereich des Auffangraumes sowie die hochgezogene Abdichtung an den Stirnwänden der Portale. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 13.01.2026 077 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da sich im Zuge der Ausführungsplanung anhand der PTI -Planungen gezeigt hat, dass für den Kabelzug wesentliche, ursprünglich nicht ausgeschriebene Leistungen notwendig sind. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen technischen Risiken, Schnittstellenproblemen sowie unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden und würde den Bauablauf erheblich beeinträchtigen.
- 13.01.2026 78 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung zusätzliche Anforderungen an die Erdung der OLA-Masten sowie des Geländers am Radweg festgestellt wurden. Diese Notwendigkeit war zum Zeitpunkt der Planung und Ausschreibung trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar und ergab sich erst aus den Abstimmungen während der laufenden Bauausführung. Die Umstände waren daher für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und machten die Anpassung des Leistungsumfangs zwingend erforderlich.
- 15.12.2025 075 - Die betreffende Leistung war im ursprünglichen Bau-Soll nicht enthalten und ließ sich im Vorfeld auch nicht antizipieren. Erst infolge der flächendeckenden Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel wurde erkennbar, dass die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers nicht mehr realisierbar ist. Um die Entwässerung dennoch zu gewährleisten, musste anstelle des ursprünglich vorgesehenen KG II-Materials eine wasserundurchlässige Schicht aus KG I-Material eingebaut werden. Zudem führte die Lage des Kabeltroges zu einer veränderten Planumsbreite, sodass auch in diesem Bereich entsprechende Anpassungen erforderlich wurden. Der Gesamtcharakter der Leistung bleibt unverändert, weil die erforderlichen Anpassungen ausschließlich der Sicherstellung der Entwässerung sowie der technisch notwendigen Anpassung der Planumsbreite dienen und keine Änderung der Funktion oder des Zwecks der Gesamtmaßnahme bewirken.
- 15.12.2025 044 - Gemäß dem Leistungsverzeichnis waren im Bereich der EÜ Pützfeld bei km 27,980 spezifische Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen vorgesehen, einschließlich Stahldrahtnetzen mit Rückverankerung und bewehrter Spritzbetonsicherung ohne Rückverankerung. In Abstimmungen wurden jedoch zusätzliche geotechnische Sicherungsmaßnahmen beschlossen, die vom Auftragnehmer in einer Ausführungsplanung festgelegt wurden. Diese umfassen rückverankerte Fangzäune und verankerte Netzsicherungen. Da diese Leistungen nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, sind sie als zusätzliche Leistungen zu betrachten und gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde
- 28.11.2025 MKA 009 Die Änderung wurde notwendig, weil sich in der Ausführungsplanung zeigte, dass das Fertigteil mit Voute in der vorgesehenen Geometrie nicht umsetzbar war. Auf Wunsch des LBM musste das Fertigteil daher ohne Voute geplant werden. Um diese Anpassung herstellen zu können, war eine Verschiebung der Auflagerwand in Achse 40 um 5 m erforderlich. Diese Umstände waren bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar.
- 25.11.2025 MKA 067 Im Verlauf des Projekts erwies sich die temporäre Portalsicherung als unerlässlich, um den Portalbereich vorbeugend zu stabilisieren. Durch den gezielten Einsatz von Spritzbeton und Ankern wurde die kurzfristige Sicherheit des Gebirges gewährleistet, Ausbruchsrisiken reduziert und ein kontrollierter Bauablauf ermöglicht. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 13.11.2025 MKA 007 Für die im Rahmen der Ausschreibungsplanung vorgesehene Sanierung der Eisenbahnüberführung (EÜ) 21,752 am Bahnsteig Mayschoß ist anstelle der Sanierung ein Ersatzneubau vorgesehen. Die Änderung des Bauentwurfs umfasst folgende Leistungen: • Überarbeitung der Planung, • Abbruch, Transport und Verwertung der bestehenden Brücke, • Herstellung des neu geplanten Ersatzneubaus. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da dieser bereits umfassend in das Projekt eingebunden ist und über projektspezifisches Vorwissen verfügt. Ein Austausch würde den abgestimmten Bauablauf erheblich stören, die bestehende Koordination zwischen den Beteiligten beeinträchtigen und den Inbetriebnahmetermin gefährden. aktuell
- 30.10.2025 Der Einbau der akustisch wirksamen Unterschottermatten (USM) stellt eine zusätzliche, technisch erforderliche Leistung dar, da im Hauptvertrag lediglich standardisierte USM ohne definierte akustische Eigenschaften vorgesehen waren. Die nun einzubauenden USM müssen konkrete dynamische Parameter gemäß DBS 889.0071 erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Cdyn- und CH-Werte. Diese erhöhten Anforderungen wurden im Rahmen schalltechnischer Untersuchungen festgestellt und gehen aus der fachtechnischen Entscheidung vom 13.03.2025 hervor. Sie basieren auf den Vorgaben der Ril 820.2010 und waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht Vertragsbestandteil. Die klare Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Leistungsbild rechtfertigt eine gesonderte Vergütung. Ein Auftragnehmerwechsel würde sowohl eine neue Ausschreibung als auch eine Überarbeitung der Ausführungsplanung erforderlich machen. Wird hingegen am aktuellen Auftragnehmer festgehalten, genügt ein zusätzlicher Vergabezuschlag
- 29.10.2025 MKA008: Gemäß HV ist an den Pfeilern und Widerlagern der Brücken eine Mauerwerksverblendung vorgesehen. Zur regelkonformen Ausführung nach ZTV-Ing sind hierfür zusätzliche bewehrte Betonsockel und Betonschürzen erforderlich, die in den Ausschreibungsplänen nicht enthalten waren. Die Arbeiten sind notwendig, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen und Bauwerksmängel durch fehlende Abgrenzungen im Beton zu vermeiden. Da Gründungen, Aufgehende Teile und Kopfbalken aufeinander aufbauen, ist ein Wechsel des Auftragnehmers technisch nicht möglich. // MKA054: Der Einbau akustisch wirksamer Unterschottermatten stellt eine zusätzliche, technisch erforderliche Leistung dar, da im Hauptvertrag nur standardisierte USM ohne definierte akustische Eigenschaften vorgesehen waren. Die nun geforderten USM müssen spezifische dynamische Parameter gemäß DBS 889.0071 erfüllen, was sich aus schalltechnischen Untersuchungen und der Entscheidung vom 13.03.2025 ergibt. Diese Anforderungen basieren auf der Ril 820.2010 und waren bei Ausschreibung nicht Bestandteil des Vertrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da diesem die Projektbedingungen bereits umfassend bekannt sind. Zudem wurden die Arbeiten bereits am 15.04.2025 begonnen, ein Wechsel würde Ausschreibung und Umplanung erforderlich machen.
- 29.10.2025 Die Ausschreibung basierte auf einer freien Verschubachse für den vorgesehenen Längsverschub. Im Zuge der Vermessung wurde jedoch festgestellt, dass ein Bestandsgebäude in diese Achse hineinragt. Da dieser Umstand in den Ausschreibungsunterlagen nicht ersichtlich war, musste das Verschubkonzept angepasst und ein zusätzlicher Querverschub mit Drehvorgang vorgesehen werden.
- 25.09.2025 MKA 064 Der nachträglich erforderliche Rück- und Umbau der Bereitstellungsfläche sowie die Umlagerung der Haufwerke und die Herstellung einer zusätzlichen Rampe waren in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen und konnten trotz üblicher Sorgfalt nicht vorhergesehen werden.
- 22.09.2025 MKA 086 Im Laufe des Projekts wurde die Tunnelbauweise von offen auf geschlossen (Betonsohle) umgestellt. Durch die geänderte Sohle entstand eine neue Situation, sodass – nach Abstimmung mit BVB, ALV und FB – zusätzliche Planungsleistungen für Entlastungsbohrungen notwendig wurden. Der Gesamtcharakter der Tunnelmaßnahme bleibt unverändert; aufgrund der geänderten Sohle sind lediglich zusätzliche Planungsleistungen erforderlich geworden.
- 17.09.2025 MKA 084 Die Unterstützung bei der E-Befischung ist unabdingbar, um den Fischbestand vor den Verdohlungsarbeiten zu schützen und zugleich den naturschutzrechtlichen Anforderungen der SGD zu entsprechen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen und die Projekterfahrung, die ein neuer Auftragnehmer erst aufbauen muss. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand, die den Baufortschritt und den gesamten Projektablauf erheblich beeinträchtigen.
- 15.09.2025 070 - Die Anbringung der Fledermauswinterquartiere ist eine zusätzliche Leistung nach S 2 Abs. 6 VOB/B, da sie im Hauptvertrag nicht vorgesehen war. Sie wurde auf Vorgabe der umweltfachlichen Bauüberwachung (Protokoll vom 03.11.2023) notwendig, um die Ausspritzarbeiten durchführen zu können. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursacht, daher war die Ausführung durch den ursprünglichen Auftragnehmer notwendig. 087 - Der Rückbau der Erosionsschutzmatten war im Vertrag nicht vorgesehen, wurde jedoch zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und aufgrund der behördlichen Vorgabe der Naturschutzbehörde zwingend erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel hätte wegen der unmittelbaren Verzahnung mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen sowie den damit verbundenen Verzögerungen und Mehrkosten erhebliche Nachteile verursacht, weshalb die Ausführung durch den ursprünglichen Auftragnehmer notwendig war.
- 11.09.2025 050 - Aufgrund der Tunnellänge und der durchgeführten Tunnelaufweitung hat sich im Laufe des Projektes gezeigt, dass die Tunnelerneuerung zusätzlich mit Reinigungsschächten und Nischen ausgestattet werden muss. Diese Maßnahme stellt eine zusätzliche Leistung dar, die den geltenden Regelwerken entspricht, die Anforderungen an effektive Inspektionen erfüllt und gleichzeitig die Lebensdauer des Tunnels durch erleichterte Wartung und Reinigung erhöht. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da dies den vorgesehenen Projektablauf erheblich beeinträchtigt hätte. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde. 078 - Im Projektverlauf zeigte sich, dass die Horizontalkräfte des Schal- und Bewehrungswagens im SA-Tunnel aufgenommen werden müssen. Die Planungsleistungen für eine bewehrte Betonsohle waren erforderlich, um die Durchfahrbarkeit der Wagen sicherzustellen und die reibungslose Ausführung der einzelnen Bauschritte zu gewährleisten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 11.09.2025 71 - Die Änderung war erforderlich, da die durchgängige Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel die geplante Versickerung des Niederschlagswassers unmöglich machte. Dieser Umstand war im Vorfeld nicht vorhersehbar. Zur Sicherstellung der Entwässerung musste KG I statt KG 11 eingebaut und die Planumsbreite aufgrund der Kabeltrog Lage angepasst werden. 083 - Die betreffende Leistung war im ursprünglichen Bau-Soll nicht enthalten und ließ sich im Vorfeld auch nicht antizipieren. Erst infolge der flächendeckenden Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel wurde erkennbar, dass die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers nicht mehr realisierbar ist. Um die Entwässerung dennoch zu gewährleisten, musste anstelle des ursprünglich vorgesehenen KG II-Materials eine wasserundurchlässige Schicht aus KG I-Material eingebaut werden. Zudem führte die Lage des Kabeltroges zu einer veränderten Planumsbreite, sodass auch in diesem Bereich entsprechende Anpassungen erforderlich wurden. Durch die geänderten Materialien und Anpassungen bleibt der Gesamtcharakter der Leistung unverändert, da die Planumsschutzschicht weiterhin die gleiche Funktion übernimmt. 085 - Im Verlauf des Projekts wurde nach Vorliegen der endgültigen LST-Planunterlagen festgestellt, dass die Anzahl der Kabelleerrohre sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite der Bahn erweitert werden muss. Der Gesamtcharakter des Projekts bleibt unverändert. Nach Vorlage der LST-Planunterlagen ergab sich jedoch, dass die Anzahl der Kabelleerrohre sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite der Bahn erweitert werden muss, um den funktionalen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden.
- 11.09.2025 066 - Die Instandsetzung der durch Dritte beschädigten Schichten (PSS/Grundschotter) war im ursprünglichen Bau-Soll nicht enthalten. Für die Wederherstellung mussten die betroffenen Schichten abgetragen und abgefahren, die PSS nachprofiliert sowie der Grundschotter neu aufgetragen und abgeschoben werden. Ein Auftragnehmerwechsel wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar gewesen, da der aktuelle Auftragnehmer bereits über das notwendige Fachwissen, die Projekterfahrung und die Kenntnis des Bauablaufs verfügt. Ein Wechsel hätte zu erheblichen Verzögerungen, erhöhtem Koordinationsaufwand und zusätzlichen Kosten geführt.
- 03.09.2025 062 - Die Abdichtung der neuen Innenschale mit einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) ist notwendig, da beim Betonieren Poren und Risse entstehen können, die die Wasserdichtigkeit beeinträchtigen. Die KDB stellt daher die zuverlässige Dichtheit sicher, reduziert den Instandhaltungsaufwand und verlängert die Lebensdauer des Bauwerks. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da er die Bauausführung behindern, den Inbetriebnahmetermin gefährden und den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig erhöhen würde.
- 25.08.2025 12 - Infolge des Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung seit dem 01.08.2023 gibt es einen erhöhten Aufwand für Probenahmen, Probeaufbewahrung, Analytik der Proben, Bewerten der Ergebnisse, Dokumentation und Güteüberwachung. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert, es bleiben dieselben Aufgaben, jedoch mit erhöhten Anforderungen. 56 - Gemäß der vertraglichen Grundlage, ist die Entsorgung aller im Bauvorhaben anfallenden Bodenmassen, Betonabbruchmassen sowie sonstige anfallenden Bauabfälle nach Vorgabe der LAGA durchzuführen. Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 01.08.2023 haben sich die Regelungen für Entsorgung und Wiederverwendung von Baustoffen grundlegend verändert. Der AN hat dadurch Mehraufwände in der Entsorgung. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt auch bei erhöhten Entsorgungskosten unverändert.
- 20.08.2025 64 Erst mit der Übermittlung der Einleitungserlaubnis des Eisenbahn-Bundesamts zur Einleitung von Produktionswasser in die Ahr wurden zusätzliche Anforderungen an Analytik und Überwachung bekannt, die bei der ursprünglichen Planung und Vertragsprüfung nicht absehbar waren. Die daraus folgenden technischen Nachrüstungen und baulichen Anpassungen sind daher als notwendige und gerechtfertigte Mehrleistungen zu bewerten, deren Anerkennung im Nachtragsverfahren zu erfolgen hat. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert, da lediglich zusätzliche behördliche Anforderungen umgesetzt werden. Die erforderlichen technischen Nachrüstungen und Anpassungen an den Wasserhaltungsanlagen dienen ausschließlich der Einhaltung der neuen Auflagen und sichern so den ordnungsgemäßen und planmäßigen Projektverlauf.
- 17.08.2025 MKA 31065 Laut Vertrag sind geologisch bedingte Mehrausbrüche bis zu bestimmten Toleranzen vom Auftragnehmer zu berücksichtigen (Soll-Zustand). Der großvolumige Überbruch am 20.11.2024 im Saffenburger Tunnel (Ist-Zustand) überschreitet diese Grenzen deutlich. Die daraus resultierenden Schäden und der bis zu 4 m tiefe Schlot erforderten unvorhergesehene Sofortmaßnahmen wie das Verfüllen des Hohlraums mit bewehrtem Spritzbeton, den Einbau zusätzlicher SB-Anker und Reparaturen an beschädigten Bauteilen. Diese Maßnahmen stellen eine unvorhergesehene Auswirkung und Mehrleistung dar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Aufgrund unvorhergesehener geologischer Bedingungen während des Vortriebs waren jedoch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um den Betriebserfolg des Gesamtprojekts sicherzustellen. MKA 31066 Aufgrund der geologischen Verhältnisse und des unerwarteten großvolumigen Überbruchs im Bereich TM 192 war ein Vollausbruch gemäß HLV-Pos. 38.56.0140 nicht möglich. Der Ausbruch musste abschnittsweise in Teilflächen erfolgen, um den Sicherheitsanforderungen vor Ort gerecht zu werden. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert. Die geologischen Gegebenheiten vor Ort machten jedoch eine Anpassung des Vortriebsverfahrens erforderlich: Anstelle des ursprünglich vorgesehenen Vollausbruchs gemäß HLV wurde der Ausbruch abschnittsweise in Teilflächen durchgeführt. Diese Vorgehensweise war notwendig, um die Stabilität des Gebirges zu gewährleisten und den sicherheitstechnischen Anforderungen unter den vorherrschenden Bedingungen gerecht zu werden.
- 14.08.2025 MKA014: Es sind im Fall der Ausweisung von Verdachtspunkten aus den Oberflächensondierungen (Kampfmittel) weiterführende Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts notwendig. Die weiteren Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel sind von der Kampfmittelsondierung technisch nicht zu trennen und können daher nicht durch einen zusätzlichen AN erbracht werden. // MKA033: Im Bereich der Tunnelportale mussten aus Gründen der Arbeitssicherheit die Steilhänge von Lockergestein befreit werden, tlw. waren hierfür auch Rodungsarbeiten erforderlich. Die Arbeiten mussten zeitnah und sukzessive mit anderen Arbeiten aus dem Hauptvertrag abgestimmt und ausgeführt werden // MKA034: Der AN ist bereits damit beauftragt den Beton abzubrechen und zu entsorgen. Anstelle einer Entsorgung soll der Beton aufbereitet und wiederverwendet werden. Einen weiteren AN mit der Aufbereitung zu beauftragen, würde sich aufgrund von Mehraufwänden, wie längeren Transporten und öfteres Bewegen des Materials als unwirtschaftlich erweisen. // MKA043: Aufgrund der Flutkatastrophe war eine Standardbohrtiefe von 6,0m zur Überprüfung der Kampfmittelfreiheit nicht mehr ausreichend. Es musste im Bereich der Spundwandrammarbeiten (Laacher Schleife) tiefer sondiert werden. Die Arbeiten über 6,0m hinaus werden von dem gleichen Bohrgerät ausgeführt, sodass ein Wechsel unwirtschaftlich und sehr aufwändig wäre. // MKA044: Im Rahmen der Herstellung und Gründung der GSM-R-Masten sind umfangreiche Kampfmittelsondierungen erforderlich. Diese sind entsprechend den geologischen Gegebenheiten stellenweise bis in eine Tiefe von 6 m vorgesehen. Nach Übergabe der Ausführungsplanung (AP) können die Gründungsarbeiten planmäßig umgesetzt werden. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen und die Projekterfahrung, die ein neuer Auftragnehmer erst aufbauen muss. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand, die den Baufortschritt und den gesamten Projektablauf erheblich beeinträchtigen. // MKA047: Aufgrund der Länge der Tunnel wurden gemäß Regelwerk die Tunnel mit Spülschächten ausgerüstet. Die hierfür erforderlichen Tunnelnischen waren im Vertrags-LV nicht vorgesehen. Änderung aufgrund Regelwerk. // MKA057: Für die Herstellung der Kabelführungssysteme in den Tunneln wurde es erforderlich die Fundamente mit einem Bankett auf zu betonieren. Innerhalb der Bankette sollen ebenfalls Kabelführungssysteme verlegt werden (Vertragliche Leistung). // MKA059: Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass für die Fußpunktsicherung bei Ausbruch der Tunnelsohle eine Eignungsprüfung mit Opfernägeln als Gebirgsanker vorzunehmen ist. Erfordernis zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit
- 24.07.2025 MKA 045 Als zusätzliche Leistung ist die Tiefenplanung der Signalgründungen durchzuführen. Diese umfasst die Ermittlung der erforderlichen Gründungstiefe auf Basis der Baugrundverhältnisse gemäß den geltenden technischen Vorschriften. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen und die Projekterfahrung, die ein neuer Auftragnehmer erst aufbauen muss. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand, die den Baufortschritt und den gesamten Projektablauf erheblich beeinträchtigen. MKA 047 Zur Herstellung der Kabeltiefbauanlage sind geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich. Dies umfasst insbesondere die Lieferung und den Einbau von Kabelkanälen und Kabelschächten, deren Dimensionen im Hauptleistungsverzeichnis (HLV) nicht enthalten sind. Darüber hinaus sind abweichende Gleisdurchbrüche gemäß Ausführungsplanung (AP) herzustellen. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen und die Projekterfahrung, die ein neuer Auftragnehmer erst aufbauen muss. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand, die den Baufortschritt und den gesamten Projektablauf erheblich beeinträchtigen. MKA 063 Zur Entsorgung des Abwassers aus den Waschplätzen wurde dieses mit einem Saugwagen aufgenommen und in die Kläranlage Sinzig transportiert. Zusätzlich wurden Proben entnommen und die Analytik gemäß LAGA PN 98 durchgeführt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus zeitlichen Gründen nicht vertretbar, da die eng miteinander verflochtenen Prozesse bereits in der Ausführung sind. Ein Wechsel würde die Bauausführung erheblich verzögern, den Koordinationsaufwand unverhältnismäßig steigern und dadurch den Inbetriebnahmetermin gefährden.
- 08.07.2025 004: Ü Saffenburger Tunnel. Diese waren in der ursprünglichen Entwurfsplanung nicht berücksichtigt, wodurch ein zusätzlicher Aufwand für Planung, Schalung und Bewehrung entsteht. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Herausforderungen mit sich bringen und zu zeitlichen Verzögerungen führen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt über umfassendes Fachwissen und eine tiefgehende Kenntnis des Projekts sowie des Bauwerks. Da die Arbeiten bereits aufgenommen und weit fortgeschritten sind, besteht eine enge Wechselbeziehung zu den laufenden Prozessen, wodurch eine reibungslose und effiziente Koordination gewährleistet ist. Ein Wechsel würde vermeidbare Risiken für den Bauablauf, die Qualität, die Koordination und die fristgerechte Fertigstellung begründen.
- 07.07.2025 MKA052: Die Schienenspannungsberechnung bei der EÜ SA TU ist erforderlich, da die Stahlkonstruktion spezifische und komplexe Beanspruchungen auf die Schienen ausübt, deren präzise Erfassung essenziell ist, um Materialschäden und sicherheitstechnische Risiken auszuschließen. // MKA059: Zur Ausbildung und Zur Ausbildung und Sicherung der Böschung an Achse 10, die gemäß den Bahn-Richtlinien mit einer Neigung von 1:1,5 (l. d. B.) ausgeführt wird, ist die Errichtung einer Stützwand unerlässlich. Sie gewährleistet die uneingeschränkte Nutzbarkeit der privaten Zufahrt und verhindert ein Übergreifen der Böschung auf das Privatgrundstück. der Böschung an Achse 10 ist die Errichtung des SW für den Betriebserfolg notwendig. // MKA060: Zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit im unmittelbaren Bereich der Bohrpfähle sind ergänzende Untersuchungsbohrungen erforderlich. Insgesamt werden vier Bohrungen in einem Abstand von 50–100 cm zu den jeweiligen Pfählen ausgeführt. Die Arbeiten sind zeitnah auszuführen, um Behinderungen nachfolgender Leistungen zu vermeiden.
- 07.07.2025 MKA054: Der Einbau akustisch wirksamer Unterschottermatten stellt eine zusätzliche, technisch erforderliche Leistung dar, da im Hauptvertrag nur standardisierte USM ohne definierte akustische Eigenschaften vorgesehen waren. Die nun geforderten USM müssen spezifische dynamische Parameter gemäß DBS 889.0071 erfüllen, was sich aus schalltechnischen Untersuchungen und der Entscheidung vom 13.03.2025 ergibt. Diese Anforderungen basieren auf der Ril 820.2010 und waren bei Ausschreibung nicht Bestandteil des Vertrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da diesem die Projektbedingungen bereits umfassend bekannt sind. Zudem wurden die Arbeiten bereits am 15.04.2025 begonnen, ein Wechsel würde Ausschreibung und Umplanung erforderlich machen. // MKA063: Die Sanierung der EÜ 16,220 ist für den Wiederaufbau der Ahrtalstrecke sowie die Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Bahnbetriebs unerlässlich. Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags und daher als zusätzliche Leistung gesondert zu vergüten. Da dem aktuellen Auftragnehmer die örtlichen und technischen Rahmenbedingungen bereits umfassend bekannt sind, kann auf eine erneute Einarbeitung verzichtet werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen und ist daher nicht sinnvoll.
- 27.06.2025 014 - Im Rahmen des Neubaus der HP Rech wurde die Böschung links der Bahn entsprechend angepasst. Nach erfolgter Freistellung der Vegetation an der Böschung am Bahnsteig wurde eine Gefährdungsbegutachtung durchgeführt. Diese ergab, dass eine Sicherung der Böschung erforderlich ist. Die Sicherungsmaßnahmen wurden mittels TECCO-Netz, Verankerungen sowie Kokosmatten fachgerecht umgesetzt.
- 27.06.2025 062 - Die Anlage einer Flutrinne mit Vertiefungen im Bereich des Bahndamms BA 1 stellt eine zusätzliche Leistung dar, da sie im ursprünglichen Bau-Soll nicht enthalten war. Die Maßnahme dient der Schaffung eines Retentionsraums zur temporären Rückhaltung von Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen und schützt so die Standsicherheit des Damms. Sie ist erforderlich, um wasserwirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Notwendigkeit ergab sich erst im Zuge der vertieften Planung und war bei Ausschreibung nicht absehbar.
- 26.06.2025 053 - Im Zuge der Baufeldbegehung durch den Auftragnehmer wurde festgestellt, dass im Trassenbereich des Bauabschnitts 1 noch vorhandener Gleisschotter aus früheren Nutzungen liegt. Diese Materialien waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst und somit nicht Teil der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Entsprechend war das Lösen, Aufnehmen und Abtransportieren des Gleisschotters nicht Bestandteil des ursprünglichen Bau-Solls. Daher handelte es sich um einen nicht vorhersehbaren Umstand. 059 - Im Zuge der Arbeiten wurde im Bereich eines öffentlichen Wanderweges entlang der Bunten Kuh ein akuter Hangrutsch festgestellt, der eine unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge hatte. Dieser geotechnische Vorfall war zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vertragsunterzeichnung auch bei größter Sorgfalt nicht vorhersehbar. Zur kurzfristigen Gefahrenabwehr war die temporäre Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich, einschließlich der Absperrung aller Zuwegungen mittels Stahlbauzäunen sowie der Neuprofilierung der Böschung nach fachlicher Empfehlung. Die Maßnahme war unvermeidlich, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und wurde außerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs unter Einhaltung aller relevanten umwelt- und sicherheitstechnischen Vorgaben durchgeführt
- 26.06.2025 57) Die vertragliche Regelung der freien Streckenanteile des Radwegs war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen, da zwischen DB InfraGo und dem LBM noch keine finale Einigung zur Zuständigkeit bestand. Erst durch die nachträgliche Baudurchführungsvereinbarung konnten diese Abschnitte in den Vertrag aufgenommen werden. Diese Entwicklung war für beide Vertragsparteien nicht vorhersehbar. Die Erweiterung des Leistungsumfangs war daher notwendig, um den durchgehenden und funktionalen Ausbau des Radwegs gemäß den Projektzielen sicherzustellen. 58) Im Zuge der genaueren Ausführungsplanung haben sich einige Bedingungen vor Ort gezeigt, die so im Vorfeld nicht vollständig absehbar waren. Um eine funktionierende und dauerhaft sichere Entwässerung zu gewährleisten, mussten Rohrdimensionen angepasst, Trassen leicht verändert sowie größere Aushubtiefen berücksichtigt werden. Auch bei den Schächten und Geokunststoffen waren sinnvollere Lösungen erforderlich, die besser zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen.
- 23.06.2025 033 - Zur Erreichbarkeit bzw. Andienung für den Abbruch / Ersatzneubau des beschädigten Bauwerks EU Pützfeld wurde festgestellt, dass entsprechende Querungen der Ahr notwendig sind. Zur Herstellung der Behelfsüberfahrten sind schwere Gerätschaften, beispielsweise ein Kran, notwendig. Der AN hat die notwendigen Gerätschaften bereits für andere Leistungen vor Ort auf der Baustelle. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde erst im späteren Verlauf ersichtlich. Um Stillstände und damit verbundene Zusatzkosten zu vermeiden, ist die Leistung durch den beauftragten AN zu erbringen.
- 20.06.2025 033 - Zur Erreichbarkeit bzw. Andienung für den Abbruch / Ersatzneubau des beschädigten Bauwerks EU Pützfeld wurde festgestellt, dass entsprechende Querungen der Ahr notwendig sind. Zur Herstellung der Behelfsüberfahrten sind schwere Gerätschaften, beispielsweise ein Kran, notwendig. Der AN hat die notwendigen Gerätschaften bereits für andere Leistungen vor Ort auf der Baustelle. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde erst im späteren Verlauf ersichtlich. Um Stillstände und damit verbundene Zusatzkosten zu vermeiden, ist die Leistung durch den beauftragten AN zu erbringen.
- 19.06.2025 032 - Die Baugrubensicherung mittels Big-Bags war ursprünglich im Projekt vorgesehen, wurde jedoch von den zuständigen Behörden abgelehnt, da sie den Flussquerschnitt verengt und im Hochwasserfall zu Überschwemmungen führen könnte. Diese Entscheidung, die während des Genehmigungsprozesses getroffen wurde, erforderte eine Überarbeitung der ursprünglichen Planung. Als Alternative wurde eine Lösung mit Legiosteinen entwickelt, mit allen Beteiligten abgestimmt und schließlich in den wasserrechtlichen Antragsunterlagen genehmigt. Die Umstellung der Baugrubensicherung von BigBags auf Legiosteine war notwendig, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Werkserfolg sicherzustellen. Der grundlegende Charakter und Umfang des Auftrags bleiben dabei unverändert, sodass die vereinbarten Leistungen vollumfänglich erfüllt werden.
- 03.06.2025 49- Die Ausschreibung basierte auf einem Baugrundgutachten, das lediglich Bodenarten bis Bodenklasse 4 auswies. Erst nach Zuschlagserteilung wurden ergänzende geotechnische Datenblätter übergeben, die im Bereich der Bauwerke Marienthal 1—111 auf felsartige Schichten der Klassen 6 und 7 hinwiesen. Diese Bodenverhältnisse waren im Ausschreibungsstand nicht erkennbar und konnten vom AN bei der Angebotskalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitung dieser Felsarten erfordert deutlich höheren technischen Aufwand sowie spezielles Gerät. Es handelt sich somit um eine wesentliche Anderung der vertraglichen Grundlagen und damit um eine zusätzliche, unvorhersehbare Leistung im Sinne von VOB/B S 2 Abs. 6.
- 22.05.2025 MKA041: Die im Vertrag vorgesehene Baugrubensicherung mit BigBags wurde bei der ersten Ortsbegehung von der SGD abgelehnt. Stattdessen forderte die Behörde eine überströmbar ausgeführte Sicherung, was eine grundlegende Planungsänderung nötig machte. Diese Vorgabe war bei Vertragsabschluss nicht bekannt und entstand erst im Rahmen der Detailabstimmungen. Der Planer des Auftragnehmers erarbeitete daraufhin eine alternative Sicherung mit Legiosteinen, die abgestimmt und genehmigt wurde. // MKA048: Die im Vertrag vorgesehene Baugrubensicherung mittels BigBags wurde im Rahmen einer ersten Ortsbegehung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) abgelehnt. Die Behörde forderte stattdessen eine überströmbar ausgeführte Sicherung, was eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich machte. Diese Anforderung war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht bekannt und konnte vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden, da sie erst im Zuge der Detailabstimmungen mit der Genehmigungsbehörde formuliert wurde. Als Reaktion auf diese Vorgabe wurde durch den Planer des Auftragnehmers eine alternative Baugrubensicherung mittels Legiosteinen erarbeitet, mit allen Projektbeteiligten abgestimmt und in die weitere Planung übernommen. Diese Variante wurde in den wasserrechtlichen Antragsunterlagen berücksichtigt und durch die Behörden genehmigt. Die Umstellung der Baugrubensicherung von BigBags auf Legiosteine war notwendig, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Werkserfolg sicherzustellen. Der grundlegende Charakter und Umfang des Auftrags bleiben dabei unverändert, sodass die vereinbarten Leistungen vollumfänglich erfüllt werden.
- 22.05.2025 Die im Vertrag vorgesehene Baugrubensicherung mit BigBags wurde bei der ersten Ortsbegehung von der SGD abgelehnt. Stattdessen forderte die Behörde eine überströmbar ausgeführte Sicherung, was eine grundlegende Planungsänderung nötig machte. Diese Vorgabe war bei Vertragsabschluss nicht bekannt und entstand erst im Rahmen der Detailabstimmungen. Der Planer des Auftragnehmers erarbeitete daraufhin eine alternative Sicherung mit Legiosteinen, die abgestimmt und genehmigt wurde.
- 22.05.2025 Die im Vertrag vorgesehene Baugrubensicherung mittels BigBags wurde im Rahmen einer ersten Ortsbegehung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) abgelehnt. Die Behörde forderte stattdessen eine überströmbar ausgeführte Sicherung, was eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich machte. Diese Anforderung war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht bekannt und konnte vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden, da sie erst im Zuge der Detailabstimmungen mit der Genehmigungsbehörde formuliert wurde. Als Reaktion auf diese Vorgabe wurde durch den Planer des Auftragnehmers eine alternative Baugrubensicherung mittels Legiosteinen erarbeitet, mit allen Projektbeteiligten abgestimmt und in die weitere Planung übernommen. Diese Variante wurde in den wasserrechtlichen Antragsunterlagen berücksichtigt und durch die Behörden genehmigt. Die Umstellung der Baugrubensicherung von BigBags auf Legiosteine war notwendig, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Werkserfolg sicherzustellen. Der grundlegende Charakter und Umfang des Auftrags bleiben dabei unverändert, sodass die vereinbarten Leistungen vollumfänglich erfüllt werden.
- 15.05.2025 Zur Erreichbarkeit bzw. Andienung für den Abbruch / Ersatzneubau des beschädigten Bauwerks Marienthal II sowie für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Tief- und Oberbauleistungen zwischen den Bauwerken Marienthal II & Marienthal III wurde festgestellt, dass entsprechende Querungen der Ahr notwendig sind. Die Planung, Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau der Behelfsüberfahren sind als vorbereitende Maßnahmen für die weitere Durchführung der anderen Arbeiten zu betrachten. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 15.05.2025 Aufgrund der Tatsache, dass die Voraussetzungen für das vereinfachte Nachweisverfahren gemäß Ril 804.3401 (Schienentyp W54, enge Radien) nicht erfüllt sind und die Ermittlung der Schienenspannungen eine wesentliche Planungsgrundlage für den Oberbau darstellt, ist die Durchführung von Sonderuntersuchungen bzw. gutachterlich begleiteten Nachweisen nicht nur regelwerkskonform, sondern aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich. Da dem Auftragnehmer die Bauwerkspläne bereits umfassend bekannt sind, wäre ein Wechsel nicht zielführend. Ein Auftragnehmerwechsel würde sowohl eine neue Ausschreibung als auch eine Überarbeitung der Ausführungsplanung erforderlich machen. Wird hingegen am aktuellen Auftragnehmer festgehalten, genügt ein zusätzlicher Vergabezuschlag.
- 12.05.2025 Infolge des Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung seit dem 01.08.2023 gibt es einen erhöhten Aufwand für Probenahmen, Probeaufbewahrung, Analytik der Proben, Bewerten der Ergebnisse, Dokumentation und Güteüberwachung. Es bleiben die selben Aufgaben, jedoch mit erhöhten Anforderungen.
- 22.04.2025 009- Vor dem Aufweitungsvortrieb wird eine Spritzbetonschicht gezielt auf bestimmte Bereiche aufgebracht, um Lücken und Spalten im SA-Tunnel zu verschließen. Dies verhindert potenzielle Rückzugsorte für Fledermäuse. Zusätzlich wurde eine durchgehende Beleuchtung entlang der gesamten Tunnellänge installiert, um eine Besiedlung durch Fledermäuse auszuschließen. Die ordnungsgemäße Schließung der Spalten und Lücken sowie die wirksame Vergrämung der Fledermäuse mussten innerhalb des vorgegebenen Zeitraums abgeschlossen sein, bevor der Wntereinbruch einsetzt. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte nicht nur eine zusätzliche Koordination erfordert, sondern wäre auch aus Sicht des AG zeitlich äußerst kritisch qewesen und hätte zu erheblichen Störunqen im Bauablauf qeführt.
- 01.04.2025 MKA 26 - Der Ausbau des vorhandenen Gleisschotters grenzt unmittelbar an den ebenfalls auszubauenden Unterboden (vertragliche Leistung). Eine eindeutige maschinelle Trennung ist nicht möglich. Die knappen Platzverhältnisse lassen ein gleichzeitiges Betreiben der BE-Flächen durch zwei Auftragnehmer nicht zu.
- 27.03.2025 MKA 041 - m Bereich des Voreinschnitts des Saffenburger Tunnels am Ostportal (1.350 m²) und Westportal (670 m²) werden Arbeiten zur Beseitigung und Beräumung von Totholz, Lockergestein und Felsen an den Steilhängen mit Böschungshöhen bis zu 30 Metern durchgeführt. Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Böschungen und der Schaffung von Platz für die Felssicherungsmaßnahmen. Die Baufirma ist grundsätzlich für die Baufeldfreimachung beauftragt. Lediglich die Steigung der freizumachenden Flächen zeigt sich teilweise steiler als im LV dargestellt. Dementsprechend bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert Im Verlauf der laufenden Arbeiten hat sich jedoch die Fläche aufgrund geänderter Fels- und Böschungsbeschaffenheit am Ostportal (1.350 m²) sowie am Westportal (670 m²) vergrößert. Diese Erweiterung war notwendig, um die Vegetation sicher abzutragen, das Lockergestein zu beräumen und die Böschungen zu stabilisieren. Ein Wechsel der Vorgehensweise war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Arbeiten bereits im Gange waren und eine Anpassung der Flächeunumgänglich wurde. MKA 042 - Gemäß dem Leistungsverzeichnis waren für die Tunnelportale Ost und West des Tunnel Saffenburg spezifische Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen vorgesehen, einschließlich Stahldrahtnetzen mit Rückverankerung und bewehrter Spritzbetonsicherung ohne Rückverankerung. In Abstimmungen wurden jedoch zusätzliche geotechnische Sicherungsmaßnahmen beschlossen, die vom Auftragnehmer in einer Ausführungsplanung festgelegt wurden. Diese umfassen rückverankerte Fangzäune und verankerte Netzsicherungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen in direkter Abhängigkeit zu den bereits erbrachten Arbeiten stehen. Eine Umstellung würde zu erheblichen Koordinationsproblemen führen und die Fertigstellungszeit gefährden.
- 27.03.2025 MKA 012 - Aufgrund der Nachbündelung der Baubetriebsplanung für 2025 mussten die für März und April 2025 geplanten Arbeiten in andere Sperrpausen umverlegt werden. Ursprüglich waren die OLA Arbeiten im Bf Remagen für den ganzen März und April geplant. Die Gründungsarbeiten mussten in den Februar vorgezogen werden und die Kettenwerksarbeiten müssen gebündelt in einem Baufenster im Mai erfolgen. Dadurch entstehen Mehrkosten für Mehrschichtbetrieb und erhöhten Personal- und Gerätebedarf. MKA 014 - Im Rahmen des Totalabbruchs der EÜ Marienthal III wurden asbesthaltige Materialien entdeckt, die nicht vorhersehbar waren und weitere Maßnahmen notwendig machen. Der AN ist mit dem Totalabbruch sowie der Beprobung und Entsorung der Baustoffe beauftragt. Die zusätzlichen Maßnahmen werden im Zuge des Totalabbruchs notwendig und ändern den Gesamtcharakter des Auftrags nicht
- 26.03.2025 MKA 001 - Im Anschluss an die Beauftragung wurde dem AN das Gestaltungshandbuch des LBM übergeben, welches Mehraufwendungen bei der Planung und Herstellung der Radwegbrücken verursacht. Dem AN sind die Pläne der Bauwerke bereits bekannt, weswegen ein Wechsel des AN nicht zielführend ist, da dies zu einer Neuausschreibung und Neuplanung der AP führen würde. MKA 013 - Aufgrund einer Anpassung der Aufgabenstellung für die Elektrifizierung der Strecke 3000 wird eine zusätzliche Überleitverbindung zwischen Gleis 4und 5 im Bf. Remagen erforderlich, um die Verkehre der linken Rheinstrecke und Ahrstrecke zu entflechten und den 20 min. Takt auf der Ahrstrecke zu ermöglichen. Die Überleitverbindung ist aus Gründen der Gewähleistung durch denselben AN zu erbringen. Der AN ist mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke 3000, Los 1 beauftragt. Die zusätzliche Maßnahme ist Teil der Elektrifizierung der Strecke 3000. MKA 051 - Nachdem die AP übergeben wurde, gab es Änderungswünsche des LBM, weswegen Umplanungen notwendig wurden.
- 25.03.2025 MKA 019 - Es sind im Fall der Ausweisung von Verdachtspunkten aus den Oberflächensondierungen (Kampfmittel) weiterführende Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts notwendig. Die weiteren Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel sind von der Kampfmittelsondierung technisch nicht zu trennen und können daher nicht durch einen zusätzlichen AN erbracht werden. Außerdem sind diese Maßnahmen umgehend durchzuführen. MKA 020 - Für die Kampfmitteluntersuchung werden im Bereich der Widerlager der EÜ Saffenburg Bohrungen von mehr als 6 Metern Tiefe durchgeführt. Bei nicht standfesten Bohrlöchern ist zudem der Einsatz von Hohlbohrschnecken erforderlich. Das Übernehmen der Leistung durch einen anderen AN wäre nur über erhebliche Umstände möglich. Die tiefen Bohrungen und der Einsatz von Hohlbohrschnecken bei instabilen Bohrlöchern verursachen zusätzliche Kosten und erschweren die Arbeiten, da sie spezialisierte Ausrüstung, verlängerte Bearbeitungszeiten und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen erfordern. MKA 025 - Im Bereich des Voreinschnitts des Saffenburger Tunnels am Ostportal, auf einer Fläche von 1.350 m², sowie am Westportal, auf einer Fläche von 670 m², werden umfangreiche Rodungsarbeiten am Steilhang bzw. Felshang mit Böschungshöhen von bis zu 30 Metern durchgeführt. Die Baumfällarbeiten und der Vegetationsrückschnitt im Steilhangbereich sind notwendig, um die Böschungen zu stabilisieren und Platz für die weiteren Bauarbeiten zu schaffen. Die ursprünglich geplanten Rodungs- und Baumfällarbeiten sollten aufden vorgesehenen Flächen im Bereich des Voreinschnitts desSaffenburger Tunnels durchgeführt werden. Im Verlauf der bereits laufenden Arbeiten hat sich jedoch die Fläche aufgrund der geänderten Fels- und Böschungsbeschaffenheit am Ostportal (1.350 m²) sowie am Westportal (670 m²) vergrößert. Diese Erweiterung war notwendig, um zusätzliche Bereiche zu bearbeiten, die für den sicheren Abtrag der Vegetation und die Stabilisierung der Böschungen erforderlich sind. Dadurch wurde der Umfang der Arbeiten insgesamt größer, während die ursprüngliche Zielsetzung beibehalten wurde. MKA 035 - Im LV wurde der AN dazu ausgefordert, die anfallenden Abbruchstoffe zu entsorgen. Durch Beschluss wurde festgelegt, dass abweichend von dieser vertraglich geschuldeten Leistung der AN dazu aufgefordert wird, den Betonaufbruch vor Ort aufzubereiten um ihn dann als Dammbaumaterial und zur Ausgleichsprofilierung zu verbauen. Die Notwendigkeit der genannten Maßnahme ergab sich erst im Rahmen der Bauausführung. Eine Ausschreibung und anschließende Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde große zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Daher wäre die Beauftragung eines neuen AN unwirtschaftlich. oder MKA 037 - Der Radwegetunnel wird im Zuge der Bauarbeiten vorübergehend als Zuwegung genutzt und entsprechend als "Baustraße" eingerichtet. Dies beinhaltet die Anpassung der Tunneloberfläche und gegebenenfalls bauliche Verstärkungen, um eine sichere und effiziente Nutzung durch Baustellenfahrzeuge zu gewährleisten. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre technisch nicht sinnvoll, da die Arbeiten zur Tunnelerweiterung und die Anpassungen des Radwegetunnels als „Baustraße“ eng miteinander verzahnt sind. Zudem erfordert die laufende Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Deutschen Bahn (DB) und dem Auftragnehmer eine kontinuierliche Zusammenarbeit, um die technische Koordination und einen störungsfreien Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. oder MKA 038 - Gemäß den Ausschreibungsunterlagen sind die Ausbaustoffe während des Abbaus sortenrein zu trennen und auf den Bereitstellungsflächen in 500 m³ großen Haufwerken zwischenzulagern. Von diesen Haufwerken ist eine Mischprobe nach LAGA PN 98 zu entnehmen und den entsprechenden Analysen zu übergeben. Die Deklarationsanalytik liegt in der Verantwortung des AG. Der AN ist lediglich für die Einrichtung und den Betrieb der Bereitstellungsflächen sowie die Entsorgung der Ausbaustoffe zuständig. Die Erstellung der Deklarationsanalysen und die Probenahme sind nicht Bestandteil des LV – Titels 38.68. Die Bohrkernentnahme und die anschließende Analyse der Proben sind zwingend erforderlich, um die genaue Belastung des Ausbruchmaterials im Saffenburger Tunnel zu bestimmen. Aufgrund der PAK-Belastung des Materials und der Notwendigkeit, einen schnellen Entsorgungsweg zu etablieren, entstehen zusätzliche Aufwände. Die begrenzte Fläche vor Ort erfordert eine Zwischenpufferung des Materials, wobei längere Lagerzeiten für die Beprobung möglichst vermieden werden sollen. MKA 040 - Zur Durchführung der Abbrucharbeiten wurde vom AN die Forderung zur Herstellung einer Abbruchebene bzw. eines Fallbetts gemäß den Vorgaben vollständig umgesetzt und in das Abbruchkonzept integriert. Im Zuge der Arbeitsvorbereitung wurde außerdem eine detaillierte Schadstoffanalyse des Bauwerks durchgeführt. Dabei wurden erhöhte PAK-Belastungen in der Abdichtung der Überbauten sowie in den Überbaubereichen der Rad- und Bahnbrücke festgestellt. Zudem wurde eine Asbestbelastung im Überbau der Radwegbrücke identifiziert. Diese Befunde erfordern spezifische Maßnahmen zur sicheren Entfernung und fachgerechten Entsorgung der kontaminierten Materialien, um die Abbrucharbeiten sicher und effizient fortzusetzen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der aktuelle AN bereits die Herstellung der Abbruchebene bzw. des Fallbetts gemäß den spezifischen Vorgaben vollständig umgesetzt hat. Diese Maßnahme ist ein integraler Bestandteil des Abbruchkonzepts und wurde exakt auf die Anforderungen des Bauwerks und die geplanten Abbrucharbeiten abgestimmt.
- 24.03.2025 MKA 011 - Im Rahmen des Totalabbruchs der EÜ SA wurden asbesthaltige Materialien entdeckt, die nicht vorhersehbar waren und weitere Maßnahmen notwendig machen. Der AN ist mit dem Totalabbruch sowie der Beprobung und Entsorung der Baustoffe beauftragt. Die zusätzlichen Maßnahmen werden im Zuge des Totalabbruchs notwendig und ändern den Gesamtcharakter des Auftrags nicht. MKA 036 - Aufgrund der harten Bodenschichten, die nach DIN 18300:2012-09 mit BKL 7 „Schwer lösbarer Fels“ vergleichbar sind, sind spezielle Maßnahmen notwendig. Die Baugrubenböschungen und -sohle müssen mit einer Felsfräse präzise bearbeitetwerden, um Ausbrüche zu vermeiden. Zudem muss der Fels innerhalb der Baugrube mit hydraulischen Abbruchhämmern gelöst werden, was mehrfachen Werkzeugwechsel und zusätzlichen Maschineneinsatz erfordert. Der Gesamtcharakter des Vorhabens bleibt unverändert, weil zusätzlicher Maschineneinsatz erforderlich ist. Der aktuelle Auftragnehmer setzt bereits die notwendigen Maschinen wie Felsfräsen und hydraulische Abbruchhämmer ein, die für die präzise und effiziente Ausführung der anstehenden Arbeiten notwendig sind.
- 03.02.2025 11 Infolge des Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung seit dem01.08.2023 gibt es einen erhöhten Aufwand für Probenahmen, Probeaufbewahrung, Analytik der Proben, Bewerten der Ergebnisse ,Dokumentation und Güteüberwachung. Es bleiben dieselben Aufgaben, jedoch mit erhöhten Anforderungen. 42 Gemäß der vertraglichen Grundlage, ist die Entsorgung aller im Bauvorhaben anfallenden Bodenmassen, Betonabbruchmassen sowie sonstige anfallenden Bauabfälle nach Vorgabe der LAGA durchzuführen. Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 01.08.2023 haben sich die Regelungen für Entsorgung und Wiederverwendung von Baustoffen grundlegend verändert. Der AN hat dadurch Mehraufwände in der Entsorgung. 44 Gemäß der vertraglichen Grundlage, wäre der Baugrubenverbau für die EÜ Bunte Kuh mit Spundwänden auszuführen. Im Zuge der Ausführungsplanung zeigte sich, dass die an der EÜ Bunte Kuhzusätzliche Baugrubensicherung als Trägerbohlverbau notwendig wird. Der AN ist mit der Baugrubensicherung der EÜ Bunte Kuh beauftragt. Die Änderung der Verbau Art verändert nicht den Gesamtcharakter des Auftrags.
- 03.02.2025 15 Im Zuge der Ausführungsplanung zeigte sich, dass zur Sicherung des Gebäudes an der EÜ Marienthal I Achse 40 eine Bohrpfahlwand nötig wird. Zur Herstellung dieser Bohrpfahlwand sind eine Bohrebene, sowie Kampfmittelsondierungen notwendig. Die Herstellung der Bohrebene ist vom Erstellen der Bohrpfahlwand technisch nicht zu trennen. Daher ist diese Leistung durch denselben AN zu erbringen. 43 Im Zuge der Ausführungsplanung und Trassierung zeigte sich, dass zur Sicherung des Felshanges an der Bahntrasse im Los 1 Felshangsicherungsmaßnahmen notwendig werden. Da der AN zum Zeitpunkt, wo die Notwendigkeit der Felshangsicherungen aufgefallen ist, bereits mit den Bauarbeiten begonnen hat, ist die Leistung durch denselben AN zu erbringen. Weitere AN auf dasselbe Baufeld zu bringen, würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich ziehen. 45 Gemäß des Bauvertrages sind Bohrlochsondierungen bis zu einer Tiefe von 6,00m durchzuführen. Aufgrund der Besonderheiten im Ahrtalwerden Sondierungen >6,00m erforderlich. Außerdem müssen die Sondierungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit als verrohrte Bohrungen durchgeführt werden. Die zusätzliche Tiefe und die Verrohrung der Bohrlochsondierungen ist von der vertraglich geschuldeten Kampfmittelsondierung technisch nicht zu trennen und daher durch denselben AN zu erbringen.
- 03.02.2025 40 Zur Herstellung der Befahrbarkeit einer bestehenden Hilfsbrücke über die Ahr für große LKW, musste diese abgesenkt und eingekürzt werden (Abflachung der Rampenneigung). Bei Nichtausführung könnte das baulogistische Konzept nicht durchgeführt werden. Es käme zu erheblichen Verzögerungen. 38 Geänderte Ausführung hinsichtlich Tiefe und Ausführungsbereiche des ursprünglich vorgesehenen Spundwandbereiches. Änderung der zu verwendenden Profile. Die Änderung der Art der Ausführung lässt sich von der ursprünglichen Planung technisch nicht trennen. 36 Zum Einbringen von Spundwänden (vertragliche Leistung) sind Austauschbohrungen erforderlich, da in einigen Abschnitten ein Rammen der Spundwandbohlen aufgrund des anstehenden Bodens (Fels) nicht möglich ist. Austauschbohrungen und das Rammen der Spundwände sollen sukzessive erfolgen. Die Arbeiten können durch das gleiche Personal ausgeführt werden. Bei einem Wechsel des AN wäre eine zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie Zuführung zusätzlichen Personals und Gerätschaften erforderlich.
- 06.01.2025 05 - Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Regelböschung des Widerlagers Achse der EU Bunte Kuh in die angrenzende Bundesstraße einschneidet. Zur Sicherung der Bundesstraße ist eine Bohrpfahlwand mit erforderlicher Bohrebene zu errichten. Die Bohrpfahlwand mit Bohrebene war nicht Bestandteil des Bauvertrags und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Das Herstellen der Bohrpfahlwand als Sicherung der Bundesstraße ist vom Errichten der EU Bunte Kuh technisch nicht zu trennen da die Bohrpfahlwand unmittelbar in die Baugrube hineinragt und dementsprechend Bestandteil der Baugrubensicherung ist. 16 - Der vorhandene Geh- und Radweg muss aufgrund von Uberschneidungen in der neu geplanten Trassierung zurückgebaut werden. Zusätzliche Abbrucharbeiten bei der Baufeldfreimachung sind hier nicht von der vertraglich geschuldeten Baufeldfreimachung zu trennen und deshalb durch denselben AN zu erbringen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergab sich erst im Rahmen der Bauausführung.
- 06.01.2025 36 - Im Rahmen der Bauauführung wurde festgestellt, dass für das Einbringen von Spundwänden im Bereich km 16,680 - 16,833 aufgrund der Bodenbeschaffenheit Austauschbohrungen notwendig werden. Im Bauvertrag waren lediglich Auflockerungsbohrungen vorgesehen. Das Einbringen der Spundwände in dem genannten Bereich ist eine Leistung, die der AN schuldet. Die notwendigen Austauschbohrungen sind als vorbereitende Maßnahmen für das Einbringen der Spundwände zu betrachten. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. 38 - Im Rahmen der Bauauführung wurde festgestellt, dass für das Einbringen von Spundwänden als Baugrubenverbau für die Ingenieurbauwerke im Los 1 aufgrund der Bodenbeschaffenheit Austauschbohrungen notwendig werden. Das Einbringen der Spundwände als Baugrubenverbau ist eine Leistung, die der AN schuldet. Die notwendigen Austauschbohrungen sind als vorbereitende Maßnahmen für das Einbringen der Spundwände zu betrachten. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 06.01.2025 08 - Nach Behördlicher Anweisung innerhalb der Verkehrsrechtlichen Anordnung müssen alle Baustellenausfahrten mit Asphalt befestigt werden.
- 23.12.2024 Auch in TED EU publiziert
- 23.12.2024 Auch in TED EU publiziert
- 20.12.2024 NT 36 Im Rahmen der Bauauführung wurde festgestellt, dass für das Einbringen von Spundwänden als Baugrubenverbau für die Ingenieurbauwerke am EÜ Saffenbruger Tunnel aufgrund der Bodenbeschaffenheit Austauschbohrungen notwendig werden. Dies war dem AN vor Baubeginn nicht bekannt und wurde dementsprechend bei Beantwortung von Bieterfragen im Rahmen der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Das Einbringen der Spundwände als Baugrubenverbau ist eine Leistung, die der AN schuldet. Die notwendigen Austauschbohrungen sind als vorbereitende Maßnahmen für das Einbringen der Spundwände zu betrachten. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 19.12.2024 NT 11 Für die in der Ausschreibungsplanung vorgesehene Sanierung der EÜ bei Km 21,097 in Rech soll anstelle der Sanierung ein Ersatzneubau entstehen. Der Grund für diese Änderung ist, dass aufgrund der Naturkatastrophe die Standsicherheit, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der bestehenden EÜ nicht mehr gewährleistet werden konnten. Eine Sanierung wäre technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen, weshalb ein Ersatzneubau erforderlich ist. Die Änderung des Bauentwurfs umfasst folgende Leistungen: Geänderte Planung, Abbruch, Transport und Verwertung der bestehenden Brücke, Herstellung des neu geplanten Ersatzneubaus. Durch den Ersatzneubau sollen die Anforderungen an Sicherheit, Tragfähigkeit und Langlebigkeit vollständig erfüllt werden. NT 12 Gemäß der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen war vorgesehen, den Altschotter aufzunehmen, zur ZLF zu transportieren und zur Entsorgung bereitzustellen, wobei die Deklarationsanalysen dem AN obliegen. Eine Aufbereitung des Schotters war nicht Teil des Bauvertrags. Trotzdem wurde der AN, analog zu den Losen 2.1, 4 und 6, aufgefordert, den Schotter mittels Siebanlage für den Wiedereinbau aufzubereiten, was zusätzliche Transporte zwischen ZLF und Siebanlage sowie zu weiteren Lagerflächen erforderte. NT 18 Im Rahmen der Ausschreibungsplanung für die Sanierung der Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 21,097 in Rech wurde beschlossen, anstelle einer Sanierung einen Ersatzneubau zu realisieren. Diese (MKA) konzentriert sich ausschließlich auf die Errichtung neuer Stützwände. Bei der Überprüfung der bestehenden SW und ihres Untergrunds auf Statik und Tragfähigkeit wurde festgestellt, dass die aktuelle Struktur nicht ausreichend gesichert ist. Daher ist der Neubau der Stützwände zwingend erforderlich. Die geänderte Bauplanung umfasst zwei Hauptleistungen: den Abbruch der vorhandenen Stützwände und den Bau neuer Stützwände als Ortbetonkonstruktion gemäß der freigegebenen Entwurfs- und Ausführungsplanung. NT 20 Nach Behördlicher Anweisung innerhalb der Verkehrsrechtlichen Anordnung müssen alle Baustellenausfahrten mit Asphalt befestigt werden. NT 32 Für die im Rahmen der Ausschreibungsplanung vorgesehene Sanierung der EÜ bei km 21,097 in Rech soll anstelle der ursprünglich geplanten Sanierung ein Ersatzneubau realisiert werden. Die bestehenden SW sowie der Untergrund der SW wurden auf ihre Statik und Tragfähigkeit geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass keine ausreichende Gewährleistung für die bestehende Struktur gegeben werden kann. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die SW neu zu planen und zu errichten. Die Änderung des Bauentwurfs umfasst folgende Leistungen: Geänderte Planung / Abbruch, Transport und Verwertung der bestehenden Brücke / Herstellung des neu geplanten Ersatzneubau
- 20.11.2024 Es sind im Fall der Ausweisung von Verdachtspunkten aus den Oberflächensondierungen (Kampfmittel) weiterführende Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts notwendig. Die weiteren Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel sind von der Kampfmittelsondierung technisch nicht zu trennen und können daher nicht durch einen zusätzlichen AN erbracht werden. Außerdem sind diese Maßnahmen umgehend durchzuführen.
- 20.11.2024 Für die Herstellung der Stützwand an der B267 muss die Bohrebene angepasst sowie zurück gebaut werden. Außerdem sind zusätzliche Tiefensondierungen zur Kampfmittelfreiheit nötig. Die Herstellung der Bohrebene ist vom Herstellen der Bohrpfahlwand technisch nicht zu trennen. Daher ist es nicht nicht möglich, diese Leistung durch einen anderen AN zu erbringen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergab sich erst im Rahmen der Bauausführung.
- 20.11.2024 Im Zuge der Baufeldfreimachung im Los 1 zeigte sich, dass sich die Baufeldfreimachung nicht nur auf ebene Flächen, wovon laut LV auszugehen ist bezieht, sondern auch Steilhänge gerodet und von Lockergestein befreit werden müssen. Da die Baufirma grundsätzlich für die Baufeldfreimachung beauftragt ist, bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 20.11.2024 Im LV wurde der AN dazu aufgefordert, die anfallenden Abbruchstoffe zu entsorgen. Durch Beschluss wurde festgelegt, dass abweichend von dieser vertraglich geschuldeten Leistung der AN dazu aufgefordert wird, den Betonaufbruch vor Ort aufzubereiten um ihn dann als Dammbaumaterial und zur Ausgleichsprofilierung zu verbauen. Der AN ist bereits damit beauftragt den Beton abzubrechen und zu entsorgen. Einen weiteren AN mit der Aufbereitung zu beauftragen würde sich aufgrund von Mehraufwänden, wie längeren Transporten und öfteren Bewegen des Materials als unwirtschaftlich erweisen. Die Notwendigkeit der genannten Maßnahme ergab sich erst im Rahmen der Bauausführung. Eine Ausschreibung und anschließende Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde große zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Daher wäre die Beauftragung eines neuen AN unwirtschaftlich.
- 18.11.2024 Aufgrund des kleinen Auftragsvolumen wäre es unwirtschaftlich einen weiteren AN damit zu beauftragen, die Asphaltschicht herzustellen. Die Leistung zusätzlich auszuschreiben, wäre aufgrund des Auftragsvolumen und der daraus resultierenden erforderlichen zusätzlichen Abstimmungen unwirtschaftlich. Die Notwendigkeit der Asphaltschicht in den Baustellenausfahrten ergab sich erst im Rahmen der Bauausführung durch behördliche Auflagen.
- 18.11.2024 Um die Stützwand herzustellen sind schwere Gerätschaften notwendig. Der AN hat die notwendigen Gerätschaften bereits für andere Leistungen vor Ort auf der Baustelle. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde erst nach Beginn der Ausführung (Baugrubenverbau EÜ Marienthal I) ersichtlich. Um Stillstände und damit verbundene Zusatzkosten zu vermeiden, ist die Leistung durch den beauftragten AN zu erbringen.
- 18.11.2024 Im Rahmen der Bauausführung wurde durch Schürfe festgestellt, dass der Grundwasserstand bei km 16,680 - 16,833 im Bereich des Bahndammes so hoch ist, dass zementverfestigter Boden nicht eingesetzt werden kann, stattdessen wird Unterwasserbeton eingesetzt.
- 18.11.2024 Die Verankerung der Bürocontainer im Hochwasserfall wurde im Laufe der Baustelle notwendig aufgrund behördlichen Anordnungen. Die Baucontainer müssen zusätzlich zum Aufstellen gesichert werden, was den Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert.
- 18.11.2024 Für den Abbruch des GSMR Mastes sind schwere Gerätschaften erforderlich. Der AN hat diese bereits für andere Abbrucharbeiten vor Ort. Diese Gerätschaften einzig für die genannte Maßnahme durch einen weiteren AN auf die Baustelle zu befördern würde sich als unwirtschaftlich erweisen. Die Prüfung bezüglich der Wiederverwendung des GSMR-Mastes lag erst nach Baubeginn vor. Eine Ausschreibung und anschließende Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Daher wäre die Beauftragung eines neuen AN über eine Ausschreibung aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 18.11.2024 Gemäß LV wurde für den Bereich km 16,680 - 16,833 zur Fußpunktsicherung am Bahndamm eine rückverankerte Spundwand mit max. Bohlenlängen von 6,5m vorgesehen. Als Ergebnis der AP ergab sich, dass die Rückverankerung der Spundwand entfällt und stattdessen längere Spunddielen verwendet werden.
- 27.09.2024 Ausbau Altschotter, Verfahren zur BE-Fläche und Aufbereitung mittels Siebanlage. Die Leistung ist nicht Bestandteil des im Vertrag definierten Bau-SOLL. Der Ausbau des vorhandenen Gleisschotters grenzt unmittelbar an den ebenfalls auszubauenden Unterboden (vertragliche Leistung). Eine eindeutige maschinelle Trennung ist nicht möglich. Die knappen Platzverhältnisse lassen ein gleichzeitiges Betreiben der BE-Flächen durch zwei Auftragnehmer nicht zu. Ein Wechsel des AN für diese zusätzlichen Leistungen stellte einen erheblichen Eingriff in den Vertragsbauablaufplan dar, hinsichtlich der Ausführungsplanung und Bauleistung, mit nicht absehbaren Konsequenzen auf andere Bauabschnitte des Gesamtprojektes und damit verbundenen Zeitverzögerungen und Zusatzkosten.
- 10.09.2024 Für den Bau der Alternativroute wären schwere Gerätschaften nötig. Allein diese nur für diese Maßnahme herbeizuschaffen würde sich als unwirtschaftlich herausstellen. Außerdem ergab sich die Notwendigkeit der Alternativroute erst im Rahmen der Ausführungsplanung. Einen weiteren AN über eine Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt zu beauftragen, wäre aus zeitlichen Gründen unmöglich.
- 10.09.2024 Als Arbeitsgrundlage für die Ausführungsplanung des Saffenburger Tunnel sind geotechnische und tunnelbautechnische Gutachten notwendig, um die Planung aus der Ausschreibung weiterführen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteil des im Vertrag definierten Bau-SOLL. Für die Erstellung des Gutachtens sind Feldarbeiten erforderlich mit entsprechendem technischen Gerät. Dieses müsste bei Vergabe an einen andern AN zusätzlich durch diesen herbeigeschafft werden, was wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre. Außerdem würde der Wechsel des AN einen erheblichen Eingriff in den Vertragsbauablaufplan darstellen, was mit zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen und Zusatzkosten führen würde.
- 10.09.2024 Als Arbeitsgrundlage für die Ausführungsplanung des Saffenburger Tunnel sind geotechnische und tunnelbautechnische Gutachten notwendig, um die Planung aus der Ausschreibung weiterführen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteil des im Vertrag definierten Bau-SOLL. Für die Erstellung des Gutachtens sind Feldarbeiten erforderlich mit entsprechendem technischen Gerät. Dieses müsste bei Vergabe an einen andern AN zusätzlich durch diesen herbeigeschafft werden, was wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre. Außerdem würde der Wechsel des AN einen erheblichen Eingriff in den Vertragsbauablaufplan darstellen, was mit zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen und Zusatzkosten führen würde.
- 30.04.2024 Im LV des Umbaus der Vst Heimersheim ist das Umsetzen des Carport vorgesehen. Die LV Position berücksichtigt den Abund Aufbau der Holzkonstruktion. Im Verlauf der Baustellenvorbereitung ist aufgefallen, dass das Carport Elektronik besitzt. Die Toranlage des Carports fehlt auch. Um die ursprüngliche LV Position ausführen zu können, müssen sowohl Elektrik als auch die Toranlage ebenfalls ab- und wiederaufgebaut werden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.762 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →