Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Gesundheitswesen & Medizintechnik ⚠ Direktvergabe
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines integrierten und interoperablen Krankenhausinformationssystems als Testsystem innerhalb eines bestehenden Klinikverbunds

kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH · Haar · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)

Beschreibung

„Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines integrierten und interoperablen Krankenhausinformationssystems als Testsystem innerhalb eines bestehenden Klinikverbunds. Das System muss nahtlos in die vorhandene zentrale IT-Infrastruktur eingebunden werden, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an die bestehende zentrale Datenbanklösung sowie an die zentrale Speicherarchitektur des Verbunds. Ebenso ist die Nutzung eines bereits etablierten zentralen Kommunikationsservers erforderlich, über den der systemübergreifende digitale Austausch von Patienten-, Behandlungs- und Verwaltungsdaten gewährleistet wird. Das Krankenhausinformationssystem muss die Abbildung und Simulation sämtlicher klinischer und administrativer Prozesse innerhalb des Testbetriebs ermöglichen. Dazu gehören insbesondere spezialisierte Fachmodule wie das Pflegeprozessmanagement, die elektronische Medikation, die Patientenverwaltung sowie das Auftrags- und Befundmanagement. Zudem ist die vollständige Interoperabilität mit bereits vorhandenen Fachsystemen und digitalen Services des Klinikverbunds sicherzustellen, wie etwa mit der digitalen Entlassmanagement-Lösung, dem Patientenportal zur digitalen Kommunikation und Dokumentenbereitstellung sowie der Terminmanagement-Plattform für die elektronische Terminvergabe. Das System muss eine zentrale und dezentrale Skalierbarkeit unterstützen, um auch im Rahmen des Testbetriebs Erweiterungen und Simulationen zukünftiger Systemarchitekturen abbilden zu können. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Nutzung gemeinsamer Standards, Workflows und Datenmodelle, um Prozessharmonisierung und Qualitätssicherung innerhalb des Klinikverbunds zu gewährleisten. Darüber hinaus wird erwartet, dass das System den Zugriff auf bestehende klinische und administrative Wissensdatenbanken ermöglicht, um eine möglichst realitätsnahe Abbildung und effiziente Nutzung im Testumfeld zu erreichen. Das Testsystem soll die vollständige digitale Abbild

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KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Ausschreibung für die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines integrierten und interoperablen Krankenhausinformationssystems als Testsystem.

Das System muss nahtlos in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden und Interoperabilität mit vorhandenen Fachsystemen gewährleisten. Wesentlich sind die Abbildung klinischer und administrativer Prozesse, Skalierbarkeit, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Nutzung gemeinsamer Standards.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 10.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 87 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 203.700 €
Median 361.000 €
Oberes Quartil 455.054 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 20.04.2025
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer 25_012 ITBO
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag + Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Haar, Bayern
Veröffentlicht 10.04.2025
CPV-Code 48180000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Haar

Bieter (1)
CGM Clinical Europe GmbH · Erlangen

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Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.480 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.294 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH · Haar

Vergabestelle@kbo.de
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