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Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Bei der IB.SH handelt sich um ein Nichthandelsbuchinstitut.
Ausgeschriebene Unterstützungsleistungen:
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- Pflege und kontinuierliche Überwachung der Softwarelizenzen der IB.SH
- Durchführung regelmäßiger interner Lizenz-Audits
- Beratung d. Fachbereiche bei der Lizenzbeschaffung
- Unterstützung bei d. Einhaltung der Lizenzbedingungen
- Mitwirkung am Beschaffungsprozess von Softwarelizenzen in Zusammenarbeit mit dem zentralen Einkauf und dem IT-Controlling
- Sicherstellung d. Einhaltung der IT-Strategie in Bezug auf Softwarelizenzen und Softwarewartungsverträge
- Unterstützung b. externen Auditanfragen und der Begleitung von Audits
Leistungsspezifische Anforderungen:
Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals (KO-Kriterien):