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Wiederaufbau Rhein-Ahr-Stadion in Sinzig - Los 2
Stadt Sinzig · Sinzig · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 04.09.2026, 11:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Auftraggeberin der ausgeschriebenen Baumaßnahme ist die Stadt Sinzig. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Wiederaufbau der Sportanlage „Rhein-Ahr-Stadion“ am Grünen Weg in Sinzig als Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021. Die damaligen Hochwasserereignisse führten zu erheblichen Schäden an den Sportanlagen, den technischen Infrastruktureinrichtungen sowie den angrenzenden baulichen Anlagen. Zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs wurden die Sportflächen in den vergangenen Jahren teilweise provisorisch instand gesetzt und weiterhin genutzt. Die nun geplante Maßnahme dient der vollständigen und dauerhaften Wiederherstellung der Sportanlage unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes, der Gewässerentwicklung sowie der zukünftigen Nutzungsanforderungen. Details siehe LV.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für den Wiederaufbau des Rhein-Ahr-Stadions in Sinzig als Los 2.
- Umfasst die vollständige Wiederherstellung der Sportanlage unter Berücksichtigung von Hochwasserschutz.
- Die genauen Leistungen sind dem Leistungsverzeichnis (LV) zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine offene Vergabe für Bauleistungen.
Die Stadt Sinzig schreibt den Wiederaufbau des Rhein-Ahr-Stadions in Sinzig als Los 2 aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot zum günstigsten Preis. Maßgeblich ist die durch den Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene Gesamtsumme.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Angebot): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Eintragung Handelsregister
Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgenden Anforderungen erfüllt: Deckungssumme dieser Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden, sowie 5 Mio. Euro für Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme. Die Versicherung weist eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist auf. Alternativ kann eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass das Unternehmen derzeit noch nicht über eine Versicherung verfügt, diese aber im Auftragsfall abschließt. Eine Versicherungsbetätigung ist unaufgefordert nach Zuschlag oder vor Zuschlag auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Angebot): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, allgemein und soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter hat im Folgenden mindestens 2 Unternehmensreferenzen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurden. Mindestauftragsvolumen je Referenz: 2,5 Mio. € netto. Eine Referenz muss hierbei einen Neubau eines Sportplatzes beinhalten. Die Angaben sind im Angebotsvordruck zu machen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Angebot): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.036 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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