Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Der AG behält sich vor, den rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) zu fordern.
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Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. Oder zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung zu fordern.
Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb beitragspflichtig ist, ggf. die Angabe der SoKaBau-Nr., Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG zu fordern.