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Quartiersentwicklung, Sanierungsberatung und Immobillienberatung im Städtebauförderungsgebiet Soziale Stadt Eschweiler-West
Kommunal Agentur NRW GmbH · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)🏆 HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Partnerschaftsgesellschaft MbB · Aachen
- HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Partnerschaftsgesellschaft · Aachen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst. Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab. Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK) Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind. Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
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Schriftliches Konzept 30 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Das Thema des schriftlichen Konzeptes lautet: „Darstellung von zu ergreifenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema nachhaltige Stadtentwicklung“.
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Qualifikation des Projektteams 20 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von zwei Personen anzubieten, wobei ein Mitglied des Projektteams ein Architekt (oder vergleichbar) sein muss.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 75 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Partnerschaftsgesellschaft MbB1 Veröffentlichung
- 20.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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