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Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus
Verbandsgemeinde Altenahr · Altenahr · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe.
- Die Leistung wird in drei Losen über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit plus 2x 1 Jahr Verlängerungsoption) erbracht.
- Die Leistungen umfassen die rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren für Bau- und Planungsleistungen sowie baubegleitende Rechtsberatung.
- Auftraggeber sind die Verbandsgemeinde Altenahr und ihre Ortsgemeinden; das Abwasserwerk Mittelahr ist ebenfalls involviert.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung vergaberechtlicher und öffentlich-rechtlicher Förderbedingungen.
Die Verbandsgemeinde Altenahr sucht Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Organisationskonzept 40 %Qualität
Das eingereichte Organisationskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Maßgeblich ist eine Prognose des Auftraggebers, welches Organisationskonzept die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt. Um das Organisationskonzept bewerten zu können, sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Organisation des Projektteams (u.A. Hierarchieebenen) - Vertretungsregelungen - Darstellung der Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und ggf. beteiligten Fachplanern/Architekten. - Reaktionszeiten (Stunden/Arbeitstage) in der insb. bei kurzfristigen Abstimmungen während laufender Vergabeverfahren reagiert wird - Fortbildungen - Qualitätssicherung (Beschreibung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen vor Versendung von Entwürfen etc.) Es erfolgt eine ergebnisoffene vergleichende Bewertung der verschiedenen Bieterkonzepte (Konzeptwettbewerb). Die einzelnen Unterpunkte werden gleich gewichtet. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
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Preis 30 %
Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin errechnete (fiktive) Wertungspreis. Es handelt sich um einen fiktiven Preis, da kein Anspruch auf Abnahme bestimmter Mengen besteht und nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen vergütet werden. Maßgeblich ist der lt. Preisblatt errechnete „Wertungspreis gesamt“.
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Personalkonzept 30 %Qualität
Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Bepunktet erfolgt nach folgendem Schema/anhand folgender Unterkriterien: Kriterium 1: Berufserfahrung des Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunk Vergaberecht 11 – 15 Jahre (1 Punkt je Jahr > 10); 16 – 20 Jahre (1 Punkt je Jahr > 10): 21 – 25 Jahre (1 Punkt je Jahr > 10); 26 und mehr Jahre (1 Punkt je Jahr > 10 bis max. 30 Jahre). Kriterium 2: Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht 6 – 10 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5); 11 – 15 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5); 16 – 20 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5) 21 und mehr Jahre (1 Punkt je Jahr > 5 bis max. 25 Jahre). Kriterium 3: Anzahl Fachanwälte für Vergaberecht im Projektteam 3 (=5Pkte); 4 (=10Pkte); 5 (=15Pkte); 6 und mehr (=20Pkte). Kriterium 4: Jahre des Bestehens eines Fachanwaltstitels je Projektmitarbeiter im Durchschnitt des Projektteams 2,5-4,5 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2); 5-7 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2); 7,5-9,5 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2); 10 und mehr (1 Punkt je 0,5 Jahre >2 bis max. 12 Jahre). Die benannte Personal ist zwingend bei der Auftragsdurchführung einzusetzen. Ein Austausch bedarf, auch bei vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung, der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Details s. Ausschreibungsbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen - Personen-, Vermögens- und Sachschäden: 10 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Vierfache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben. Mindestumsatz: 1,5 Mio. € im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben. Mindestumsatz: 1 Mio. € im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben. Mindestumsatz: 6 Mio. € im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 51 VgV: Die Auftraggeberin wird höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die 5 Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als 5 geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der besten Eignung. Für die Bewerberauswahl erfolgt eine Bewertung anhand folgender Kriterien gemäß Ausschreibungsbedingungen: Berufserfahrung des Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunk Bau- und Architektenrecht> 10 J.; Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht > 5 J.; Anzahl Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht im Projektteam > 2; Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, max 3 Referenzen, (mangelhaft - Hervorragend = 0 - 20 Pkte). Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch (Punktgleichstand), wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 51 VgV: Die Auftraggeberin wird höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die 5 Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als 5 geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der besten Eignung. Für die Bewerberauswahl erfolgt eine Bewertung anhand folgender Kriterien gemäß Ausschreibungsbedingungen: Berufserfahrung des Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunk Vergaberecht > 10 J.; Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht > 5 J.; Vorbereitung und Durchführung von GWB-Vergabeverfahren bzgl. Bauleistungen (Anzahl > 6); Vorbereitung und Durchführung von nationalen Vergabeverfahren bzgl. Bauleistungen (Anzahl > 10); Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in Bezug auf öffentlich geförderte Vorhaben (Anzahl >5); Anzahl Fachanwälte für Vergaberecht im Projektteam > 2. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch (Punktgleichstand), wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 51 VgV: Die Auftraggeberin wird höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die 5 Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als 5 geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der besten Eignung. Für die Bewerberauswahl erfolgt eine Bewertung anhand folgender Kriterien gemäß Ausschreibungsbedingungen: Berufserfahrung des Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunk Vergaberecht > 10 J.; Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht > 5 J.; Vorbereitung und Durchführung von GWB-Vergabeverfahren bzgl. Planungsleistungen (Anzahl > 5); Vorbereitung und Durchführung von nationalen Vergabeverfahren bzgl. Planungsleistungen(Anzahl > 6); Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in Bezug auf öffentlich geförderte Vorhaben (Anzahl > 4); Anzahl Fachanwälte für Vergaberecht im Projektteam > 2. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch (Punktgleichstand), wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen einzureichen (durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags und des Referenzbogens). Vergleichbarkeitskriterien #1 Vorbereitung und Durchführung von nationalen-Vergabeverfahren in Bezug auf Bauleistungen: Mindestanzahl: 10; #2 Vorbereitung und Durchführung von EU-Vergabeverfahren in Bezug auf Bauleistungen: Mindestanzahl: 6; #3 Eigenständige Durchführung von eVergaben: Mindestanzahl:6; #4 Vorbereitung und Durchführung von Vergabe-verfahren in Bezug auf öffentlich geförderte Vorhaben:Mindestanzahl: 4; Ein Referenzprojekt kann mehrere der vorgenannten Anforderungen zugleich abdecken. Die Referenzen sind als Eigenerklärung im Referenzbogen und dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen der Zuschlag bereits erteilt wurde. Der Zuschlag muss innerhalb der letzten 4 Jahre, rückgerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, erteilt worden sein. Berücksichtigt werden bei den Referenzprojekten nur solche Verfahren, die von dem Bewerber vollständig für einen öffentlichen Auftraggeber betreut wurden. Die bloß punktuelle Hinzuziehung zu Einzelproblemen in Vergabeverfahren ist nicht ausreichend.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen einzureichen (durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags und des Referenzbogens). Vergleichbarkeitskriterien #1 Vorbereitung und Durchführung von nationalen-Vergabeverfahren in Bezug auf Planungsleistungen: Mindestanzahl: 6; #2 Vorbereitung und Durchführung von EU-Vergabeverfahren in Bezug auf Planungsleistungen: Mindestanzahl: 5; #3 Eigenständige Durchführung von eVergaben: Mindestanzahl: 5; #4 Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in Bezug auf öffentlich geförderte Vorhaben: Mindestanzahl: 4; Ein Referenzprojekt kann mehrere der vorgenannten Anforderungen zugleich abdecken. Die Referenzen sind als Eigenerklärung im Referenzbogen und dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen der Zuschlag bereits erteilt wurde. Der Zuschlag muss innerhalb der letzten 4 Jahre, rückgerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, erteilt worden sein. Berücksichtigt werden bei den Referenzprojekten nur solche Verfahren, die von dem Bewerber vollständig für einen öffentlichen Auftraggeber betreut wurden. Die bloß punktuelle Hinzuziehung zu Einzelproblemen in Vergabeverfahren ist nicht ausreichend.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen (durch Ausfüllen des Referenzbogens). Einzureichen sind mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. • Die Referenzen müssen Rechtsberatung im Bau- und Architektenrecht betreffen. • Mindestens eine Referenz muss die bau- und architektenrechtliche Beratung über mindestens 200 abgerechnete Honorarstunden im Jahr für einen öffentlichen Auftraggeber umfassen. Die Leistungen wurden in den letzten fünf (5) Jahren (gerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) erbracht oder werden aktuell noch erbracht (bei laufenden Projekten muss ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erfolgt sein).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderungen: Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf das Personal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Projektteam). Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht, davon, mindestens 5-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Stellvertretender Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht, davon, mindestens 1-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Projektmitarbeiter: 1 Erfahrene(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 2 -jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderungen: Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf das Personal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Projektteam). Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwalt mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht, davon, mindestens 5-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Stellvertretender Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwalt mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht, davon, mindestens 1-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Projektmitarbeiter: 1 Erfahrene(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwalt mit mindestens 3 -jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht; Weitere Projektmitarbeiter: 1 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens 1-jähriger Erfahrung im Vergaberecht.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderungen: Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf das Personal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Projektteam). Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwalt mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht, davon, mindestens 5-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Stellvertretender Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwalt mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht, davon, mindestens 1-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels; Weitere Projektmitarbeiter: 1 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens 1-jähriger Erfahrung im Vergaberecht;
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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