Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
KI Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal sucht einen Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet.
bonnorange AöR · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 05.11.2026, 10:00 Uhr (noch 6 Tage)
Die zu erbringende Dienstleistung beinhaltet die fortlaufende Ausstattung beider Wertstoffhöfe mit ASP-Behältern und Spannringfässern inklusive Kennzeichnung und kostenfreier Gestellung von Aufsaugmaterialien. Der Abtransport der befüllten Behälter erfolgt nach dem Prinzip "voll gegen leer" grundsätzlich wöchentlich und umfasst das eigenverantwortliche Beladen, das Entladen der Leerbehälter sowie die abschließende Nachsortierung von Chemikalien. Die Abrechnung erfolgt auf Basis monatlicher Festpreise je Tonne reines Abfallgewicht anhand geeichter Waagen der bonnorange AöR. Zu den vertraglichen Kernanforderungen gehören neben dem Status als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertigen Nachweisen gemäß EfbV) strikte Dokumentations- und Berichtspflichten (monatliche Verbleibmeldungen, jährliche detaillierte Verwertungsbilanzen) sowie die Duldung und Mitwirkung bei unterjährigen Entsorgeraudits durch den Auftraggeber.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden Dienstleistungen zur Verwertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen und gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerben.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung
des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu
erbringen: 5.000.000 EUR
Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 5.000.000 EUR je Schadensfall sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 100 Mio. EUR)
einzureichen.
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestjahresumsatz von 200.000 EUR bei vergleichbarer Tätigkeit, im
Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen.
Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen.
Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind:
a) Bankerklärungen
b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu
belegen sind.
Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung ist mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten
enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben
vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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