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CO2 Bepreisung und Nachweisdokumentation in für Deutschland relevanten Drittländern
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
Angebote bis 28.09.2026, 14:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Am 1. Januar 2026 begann die Regelphase für das CO2-Grenzausgleichsystems (Englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM), welches von der Europäischen Union bereits zum 1. Oktober 2023 als Übergangsphase eingeführt wurde. Bei CBAM handelt es sich um ein Instrument der Europäischen Union, das sicherstellen soll, dass Importe bestimmter CBAM-pflichtiger Ware in die EU denselben CO2-Kosten unterliegen wie das in der EU hergestellte Produkt. Dadurch soll Carbon Leakage verhindert werden, also dass Unternehmen aus der EU ihre Produktion in Drittländern verlegen, wo es weniger strenge Klimaregeln gibt und somit Kosten vermieden werden können. In der Regelphase gilt für zugelassene CBAM-Anmelder eine jährliche Berichtspflicht, sofern sie mehr als 50 Tonnen CBAM-relevante Waren, Strom oder Wasserstoff aus Dritt-staaten in die EU importieren. Die jährliche Berichtspflicht verbindet eine Abgabepflicht von CBAM-Zertifikaten für jede Tonne CO2-Äquivalente. Wurde für die mit den Waren verbundenen grauen Emissionen ein CO2-Preis in einem Drittland entrichtet, kann unter Umständen die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate gemäß Artikel 9 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 reduziert werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Derzeit arbeitet die Europäische Kommission am Entwurf des dazugehörigen Rechtstextes, welcher die Umrechnung des in einem Drittland gezahlten CO2-Preises in eine entsprechende Verringerung der Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate, die Nachweise über die Zahlung dieses CO2-Preises sowie die Qualifikationen der unabhängigen Person und der Voraussetzungen für die Feststellung ihrer Unabhängigkeit und Qualifikation regelt (Entwurfsfassung der Durchführungsverordnung mit dem Titel „rules for the application of Regulation (EU) 2023/956 as regards the conversion of the carbon price paid in a third country into a corresponding reduction in the number of CBAM certificates to be surrendered, the evidence of payment oft hat coarbon price, the qualific
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beratungsleistung zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation für das EU-CBAM-System.
- Erstellung eines Gutachtens zur Definition geeigneter Nachweise für gezahlte CO2-Preise in Drittländern.
- Ziel ist die Vermeidung einer Doppelbelastung von Importen in die EU.
- Die Leistung ist Teil der Vorbereitung auf die Regelphase des CBAM ab 2026.
- Detaillierte fachliche Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Umweltbundesamt sucht eine Beratungsleistung zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in Drittländern im Kontext des EU-CBAM-Systems.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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