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Serviceleistungen und Projektdienstleistungen SAP ERP-System
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Serviceleistungen zur Betreuung der SAP-Anwendungen (Ticketbetrieb)Rahmen 250.000 €🏆 Best Practice Consulting AG · Münster
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Los 2 VergebenLos 2: SAP-ProjektdienstleistungenRahmen 1.500.000 €🏆 GISA GmbH · Halle
- Best Practice Consulting AG · Münster
- GISA GmbH · Halle
Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, zwei Rahmenverträge über anwendungsbezogene SAP-Service- und Projektdienstleistungen abzuschließen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Serviceleistungen zur Betreuung der SAP-Anwendungen (Ticketbetrieb) Los 2: SAP-Projektdienstleistungen Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvertrag je Los.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Preis mit folgender Untergewichtung 60 % Tagessatz für Ticketservices (Anwendungsbetreuung) inkl. Bereitstellung eines Servicemanagers 40 % Tagessatz für Entwickler im Rahmen von Ticketservices
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Qualität der schriftlichen Beantwortung des Fragenkatalogs. 30 %Qualität
Qualität der schriftlichen Beantwortung des Fragenkatalogs
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Qualität 60 %
Qualität der schriftlichen Beantwortung des Fragenkatalogs
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Preis 40 %
Preis mit folgender Untergewichtung: 50 % Senior-Berater >5 Jahre SAP-Projekterfahrung (alle Module inkl. Entwickler) 40 % Projektmanager > 10 Jahre SAP-Projekterfahrung 10 % Juniorberater >1 Jahr SAP-Projekterfahrung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Best Practice Consulting AG · GISA GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.198.319 €1 Veröffentlichung
- 17.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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