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Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-2.2 MVP, Weitergehende Abwasserbehandlung
Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-2.2, MVP, Weitergehende Abwasserbehandlung🏆 ELIQUO KGN GmbH & Co. KG · Nellingen
- ELIQUO KGN GmbH & Co. KG · Nellingen Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die maschinentechnischen Leistungen für - die maschinentechnische Ausrüstung einer Membranfiltration - die maschinentechnische Ausrüstung einer GAK-Anlage - die maschinentechnische Ausrüstung eines Brauch- und Löschwasserspeichers - die maschinentechnische Ausrüstung eines MID-Messchachts - die Errichtung von Maschinentragkonstruktionen, Stahlbühnen und –Treppen - die Errichtung provisorischer Pumpstation zum vorübergehenden Betrieb der Anlagenteile
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Projektkostenbarwert bestehend aus: 1. Preis Gesamtangebot 2. Energiekosten Permeatpumpen der Membranfiltration 3. Energiekosten Belüftung Cross-Flow der Membranfiltration Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt durch den Vergleich des Projektkostenbarwerts in Anlehnung an die Leitlinie zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Richtlinie). Die Bieterangaben und Berechnungen erfolgen im Dokument „A-05b_100.383_Allg_Bieterangaben und Projektkostenbarwertberechnung“. Die Projektkostenbarwertberechnung erfolgt in Tabelle 3 (Projektkostenbarwertberechnung) durch Summenbildung des Barwerts der Stromkosten der Permeatpumpen der Membranfiltration, des Barwerts der Stromkosten der Cross-Flow-Gebläse der Membranfiltration und der Gesamtsumme des verpreisten Leistungsverzeichnisses. Die Barwerte der Stromkosten werden dabei finanzmathematisch mit Hilfe des folgenden Faktors ermittelt: DFAKRP (r; i;n)=(1+r)*((1+i)^n-(1+r)^n)/((1+i)^n*(i-r)) mit n = Untersuchungszeitraum 10 Jahre i = Realzinssatz 3,0% r = reale jährliche Preissteigerungsrate in Höhe von 2,0 % Die Jahreskosten berechnen sich aus dem Jahresenergieverbrauch für die Permeatpumpen nach Tabelle 1 (Energiebedarf Permeatpumpen) und den Cross-Flow-Gebläsen nach Tabelle 2 (Energiebedarf Gebläse Cross-Flow-Belüftung) mit Multiplikation der aktuellen Stromkosten in Höhe von 0,31 Euro/kWh. Die Jahresenergieverbräuche der Permeatpumpen werden in Tabelle 1 (Energiebedarf Permeatpumpen) und der Cross-Flow-Gebläsen in Tabelle 2 (Energiebedarf Gebläse Cross-Flow-Belüftung) aus den technischen Kennwerten und Angaben der Bieter bestimmt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 12.02.2025 Die Änderung der geschätzten Dauer wurde nicht korrekt übernommen. · in TED EU + oev
- Frist 12.02.2025 Im Abschnitt LOT-0001 wurde das Submissionsdatum geändert und die Laufzeit angepasst. · in TED EU + oev
- Frist 15.01.2025 Änderung des Submissionstermins und der Bindefrist · in TED EU + oev
- Frist 18.12.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ELIQUO KGN GmbH & Co. KGZuschlagswert 9.941.484 €1 Veröffentlichung
- 22.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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