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Neubau Kiek in! Neumünster - Komplette Bauleistungen, Wartungsleistungen und Planung ab LPH 5 HOAI
Kiek in! AöR der Stadt Neumünster · Neumünster · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Komplette Bauleistungen, Wartungsleistungen und Planung ab LPH 5 HOAI
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
04.03.2026: Anlage 06 und 08 wurden hinzugefügt bzw. ausgetauscht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Neubau des Kiek in! in Neumünster mit kompletten Bauleistungen, Wartungsleistungen und Planung ab Leistungsphase 5 HOAI.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Pauschalfestpreis für sämtliche Leistungen
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Prozessqualität 20 %Qualität
Optimierung des Fertigstellungstermins
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Prozessqualität 10 %Qualität
Qualität der Bauumsetzung & Logistik- und Sicherheitskonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nachweis der Bauvorlageberechtigung für de Objektplaner Gebäude mittels Eintragung in das Berufsregister (z.B. Ingenieur- oder Architektenkammer) in Kopie Bei juristischen Personen ist mit dem Teilnahmeantrag gemäß § 75 Abs. 3 VgV eine natürliche Person als Verantwortlicher für die Leistungserbringung zu benennen, die die Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1, 2 VgV erfüllt. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis bestehende Haftpflichtversicherung für die Planungsleistungen und die Bauleistungen - Nachweis (zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate) einer bestehenden Haftpflichtversicherung für die Planungsleistungen und die Bauleistungen oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmakler), dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird mit folgenden Deckungssummen: Mind. 2,0 Mio. € Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert) Mind. 2,0 Mio. € Sonstige Schäden (2-fach maximiert)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen mind. 4,5 Mio. EUR netto (Umsatzangaben: Bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einzeln und als Summe anzugeben). (die Anforderung weiterer Nachweise wie z.B. Bilanzen oder Bilanzauszüge, Geschäftsberichte etc. über die vorgenannten Umsätze behält sich der AG vor) Folgende Eignungskriterien (Auswahlkriterien) werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind: - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen ≥ 9 Mio. € netto = 6 Punkte, ≥ 7 Mio. € netto = 3 Punkte, > 4,5 Mio. € netto = 0 Punkte; Gewichtung 25 %
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderung 1. Nachweis von mind. einem realisierten Referenzprojekten über die schlüsselfertige Planung und Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Hochbau als Total- oder Generalunternehmer (inkl. Planungsleistungen mindestens analog den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung, TWP und TGA) mit mind. folgenden Parametern: - Neubau eines vergleichbaren Gebäudes im Hochbau. Vergleichbar sind insbesondere Beherbergungsstätte wie Jugendherbergen, Bettenhäuser, Pflegeheime, Unterkunftsgebäude, Geschosswohnungsbau - mind. Planungsleistung HOAI LPH 5 erbracht - Abschluss der Bauleistung (maßgeblich: Übergabe an den Nutzer) nicht vor 01.01.2016 Die Referenz darf nicht identisch sein mit der Referenz unter 2. 2. Nachweis von mind. einem realisierten Referenzprojekt über die schlüsselfertige Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Hochbau als Total- oder Generalunternehmer mit mind. folgenden Parametern: - Neubau eines vergleichbaren Gebäudes im Hochbau. Vergleichbar sind insbesondere Beherbergungsstätte wie Jugendherbergen, Bettenhäuser, Pflegeheime, Unterkunftsgebäude, Geschosswohnungsbau - Abschluss der Bauleistung (maßgeblich: Übergabe an den Nutzer) nicht vor 01.01.2016 Die Referenz darf nicht identisch sein mit der Referenz unter 1. Für die Auswahlrefernezen werden nur Referenzen berücksichtigt, die - nach dem 01.01.2016 an den Nutzer übergeben wurden - ein vergleichbares Gebäudes im Hochbau sind. Vergleichbar sind insbesondere Beherbergungsstätte wie Jugendherbergen, Bettenhäuser, Pflegeheime, Unterkunftsgebäude, Geschosswohnungsbau Folgende Eignungskriterien (Auswahlkriterien) werden ausschließlich bewertet, wenn diese Anforderungen erfüllt sind: - Vergleichbares Leistungsbild (Wesentliche Planung (mind. ab Leistungsphase 5 im Leistungsbild Objektplanung und TGA) und schlüsselfertige Errichtung auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung = 6 Punkte), Schlüsselfertige Errichtung ohne Planung auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) = 3 Punkte, Gewerkeweise Bauleistungen / Teil-Generalunternehmer = 0 Punkte); Gewichtung 25 % - Vergleichbare baulogistische Anforderungen (Komplexität* bzw. erhöhte baulogistische Anforderungen, insbesondere im innerstädtischen Bereich und mehrere Bauabschnitte = 6 Punkte, keine Komplexität bzw. baulogistische Anforderungen = 0 Punkte); Gewichtung 25 % - Bauzeit verkürzende Bauweise (z.B. im Modulbau und/oder hohes Maß an Vorfertigung und/oder Fertigbäder und/oder 2 Gewerke in einem Bauteil) (erfüllt = 6 Punkte, nicht erfüllt = 0 Punkte); Gewichtung 15 % - Auftraggeber (direkts Vertragsverhältnis) (Öffentlicher Auftraggeber = 6 Punkte, Sonstiger Auftraggeber = 0 Punkte); Gewichtung 10 % *Die Komplexität der Baulogistik misst sich an folgenden Parametern - geringe Verfügbarkeit von BE-Fläche - eingeschränkte Zuwegung der Baustelle - Aufrechterhaltung laufender Betrieb Es werden max. drei Referenzen gewertet. Es sind die aus Sicht des Bewerbers drei besten Referenzen im Teilnahmeantrag anzugeben bzw. einzureichen und entsprechend darzustellen. Sofern der Bewerber mehr als 3 Referenzprojekte einreicht, wird der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung auch die darüber hinaus eingereichten Referenzen berücksichtigen, sofern diese im Vordruck im Teilnahmeantrag auf Seite 11-12 eingetragen sind. Im Rahmen der Auswahlentscheidung (Ermittlung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber) wird der Auftraggeber nur die drei Referenzprojekte berücksichtigen, die anhand der definierten Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 31.03.2026 04.03.2026: Anlage 06 und 08 wurden hinzugefügt bzw. ausgetauscht.
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.978 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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