Erneuerung Taxiway Foxtrot (TWY F) - Technische Ausrüstung Befeuerung, Beschilderung
Flughafen Nürnberg GmbH · Nürnberg · Bayern
Beschreibung
Erneuerung der technischen Ausrüstung (Befeuerungsanlagen und Beschilderung) im Zuge der grundhaften Sanierung der Flugbetriebsflächen eines Flughafens im Bereich eines Rollwegsystems (TWY F inkl. Anschlussbereiche). Gegenstand der Leistung sind insbesondere der Rückbau bestehender Anlagen, die Lieferung und Installation neuer LED-basierter Befeuerungssysteme (Mittellinien-, Rand- und Haltebalkenbefeuerung), die Erneuerung und Anpassung der Beschilderung einschließlich Fundamentierung, die Neuverlegung der Primär- und Sekundärverkabelung sowie die Anpassung und Erweiterung von Regler- und Trafoanlagen. Ferner umfasst der Auftrag die Systemintegration und Programmierung (insbesondere Einzellampensteuerung) sowie die Herstellung und den Betrieb erforderlicher Provisorien zur Sicherstellung des Flugbetriebs während der Bauausführung. Die Leistungserbringung erfolgt in mehreren Bauphasen unter laufendem Flugbetrieb und in enger Abstimmung mit parallel ausgeführten Tiefbauleistungen sowie weiteren Projektbeteiligten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung der technischen Ausrüstung (Befeuerung, Beschilderung) des Taxiway Foxtrot an einem Flughafen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„a) Teilnahmewettbewerb Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden. Diese ist den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt.“
3–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 179 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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