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Westerland III: UVP inkl. weiterer Gutachten und Untersuchungen
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein · Husum · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
Angebote bis 19.08.2026, 10:00 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
1. Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 3 Abs. 1 HOAI 2. Erarbeitung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung (AVZ) der UVP gemäß § 6 Abs. 3 UVPG 3. Untersuchungen zu Schutzgütern gem. Scopingunterlage vom 19.03.2026. a) Meeressäuger: ▪ Aktualisierung des Schallgutachtens von 16.11.2007 b) Fische: ▪ Untersuchungsraum: Entnahmefelder 2a bis 2c sowie 3a bis 3d; zusätzlich Erfassung einer geeigneten Referenz sowie Erfassung eines bestehenden Entnahmetrichters (1a und / oder 1b) ▪ 15 Schleppstrecken mit einer Baumkurre pro Untersuchungszeitpunkt; zusätzlich sind in der Frühjahrs- bzw. Sommeruntersuchung 15 Hols pelagischer Fische mit geeignetem Netz zu erbringen ▪ Untersuchung der Probestrecken über 2 Jahre; Untersuchungszeitraum: Herbst 2026 bis Sommer 2028 ▪ Zeitpunkte der Probenahme ▪ Gerätestandards sowie Aufarbeitung der Fischereihols gem. STUK 4. Erarbeitung eines LBP gem. § 31 Abs. 1 HOAI 5. Erarbeitung aller erforderlichen NATURA-2000-Verträglichkeitsstudien gemäß § 34 BNatSchG; zu berücksichtigen sind die Erforderlichkeiten gem. Scoping-Unterlage; eine ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Beschreibung von Kohärenzmaßnahmen 6. Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (AFB); ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen 7. Berücksichtigung der Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Erstellung eines Fachbeitrags zur WRRL 8. Berücksichtigung der Belange der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL): Erstellung eines Fachbeitrags zur MSRL 9. Drei (3) Abstimmungstermine mit dem AG in Husum zur Abstimmung der Untersuchungen der Schutzgüter Meeressäuger und Fische sowie zur Abstimmung der Fachgutachten (LBP, NATURA-2000, AFB, WRRL, MSRL) 10. Bearbeitung von Erwiderungen zu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen 11. Teilnahme am Erör
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und diverser Fachgutachten für das Projekt Westerland III.
- Umfangreiche Untersuchungen zu Schutzgütern wie Meeressäugern und Fischen sind Teil der Leistung.
- Es sind Fachbeiträge zu NATURA-2000, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu erarbeiten.
- Die Leistung beinhaltet Abstimmungs- und Erörterungstermine sowie die Bearbeitung von Einwendungen.
Gesucht wird die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) inklusive weiterer Gutachten und Untersuchungen für das Projekt Westerland III.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterien 100 %Qualität
Die fachliche Qualifikation des Bieters 60 Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.
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Fachliche Qualifikation des Bieters Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Qualität
60
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Preis Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Preis
30
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Qualität des Angebotes Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Qualität
10
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Entragung im Berufsregister (z. B. Architektenliste, Liste der Beratenden Ingenieure), soweit für den Bieter erforderlich
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register, soweit für den Bieter erforderlich.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Nachweis über die Erfahrung in der Bearbeitung von UVP-Berichten für Vorhaben in der Nord- und / oder Ostsee (mind. 2 Projekte, eines davon in der Nordsee) Weiteres kann der Anl2_Eignungskrit der Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen an andere Unternehmenals Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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