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Kläranlage Aurich-Haxtum: Bau Faulung II - Tür- und Fensterbau
Stadt Aurich · Aurich · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.09.2026, 11:30 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Baubeschreibung Inhalt der Ausschreibung ist der Neubau der Faulung auf der Kläranlage Aurich Haxtum. Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Die aktuelle Zulauffracht beträgt rd. 68.500 EWCSB. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben. Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Die vorhandene Faulraumkapazität reicht nur eingeschränkt für den Primärschlamm und den bei der Vorbehandlung der Molkereiabwässer anfallenden Flotatschlammes aus. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Bei Revisionen und Instandhaltungsarbeiten an dem Faulturm (Alter ca. 60 Jahre) stehen zurzeit keine Reservekapazitäten zur Verfügung. Es ist derzeit nicht möglich, auch den anfallenden Überschussschlamm (ÜS) energetisch zu nutzen, da der Faulbehälter mit einer Faulzeit weit unter 20 Tagen schon überlastet ist. Der gesamte ÜS-Schlamm wird daher in einer Vererdungsanlage stabilisiert. Der Betrieb der Schlammvererdung erfordert viel Platz, führt zu hohen Schlammentsorgungskosten und ist insgesamt unwirtschaftlich. Langfristig soll der Betrieb der Vererdung eingestellt und der ÜS-Schlamm zur energetischen Nutzung und Schlammreduzierung ebenfalls einer Schlammfaulung zugeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich. Dies umfasst folgende Maßnahmen: - Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl.Betriebsgebäude - Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel - Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung - (Installation einer Schlammd
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neubau einer Schlammfaulungsanlage auf der Kläranlage Aurich-Haxtum.
- Leistungsumfang umfasst diverse Gewerke wie Rohbau, Stahlbau, Fassadenbau und Tür-/Fensterbau.
- Anforderungen an die fachliche und technische Eignung sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind zu erfüllen.
- Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.
Die Ausschreibung betrifft den Neubau einer Schlammfaulungsanlage auf der Kläranlage Aurich-Haxtum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß dem Angebotsschreiben (FB 213) und dem Leistungsverzeichnis. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Maßgeblich ist der geprüfte und wertungsfähige Angebotspreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Bauleistung durch eine gültige Präqualifikation oder eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB nach. Die Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB umfasst sämtliche Angaben zur Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: - Allgemeiner Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Angaben über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren ggf. mit Referenznachweis. - Angaben zur Arbeitskraft. - Angaben zu Registereintragung ggf. mit Nachweis. - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und ggf. Nachweise, wie beispielweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und/ oder Sozialkasse, Freistellungsbescheinigung. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ggf. mit Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Berufsgenossenschaft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis Schweißeignung Herstellerqualifikation Klasse A
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 10.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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