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Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln
Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln · Nottuln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" in der Gemeinde Nottuln. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung für den Ausbau und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in Nottuln mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Bandbreite.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeitslücke 65 %Preis
Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
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Zeitplan 20 %Qualität
Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
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Endkundenpreis 1 5 %Kosten
Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
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Endkundenpreis 2 5 %Kosten
Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt An-schreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
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Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden 5 %Qualität
Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 13.10.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 13.10.2025 Neue Erkenntnisse bezüglich des Förderprojekts der Gemeinde Nottuln erfordern eine Bereinigung und Aufbereitung der Adresskulisse. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Ausschreibungsunterlagen entsprechend angepasst und ausgetauscht. Zudem wurden die Verfahrensfristen, insbesondere die Frist für die Einreichung der Erstangebote, in einem angemessenen Rahmen bis zum 13.10.2025 verlängert. Die Angabe der unterversorgten Adressen wurde wie folgt aktualisiert: Vorher: 539 förderfähige Adressen; Neu, ab 11.09.2025: 402 förderfähige Adressen. Aus diesem Grund sind nachfolgende Vergabeunterlagen ausgetauscht und gegen neue ersetzt worden: Vorher: - A_Rahmenbedingungen, B_Leistungsbeschreibung, B1_Shapes_Adressen, B2_Excel_Adresslisten, B.3_Karte_des_Projektgebiets Neu, ab 11.09.2025: - A_Rahmenbedingungen_V2, B_Leistungsbeschreibung_V2, B1_Shape_Adressen_neu, B2_Excel_Adressliste_neu, B.3_Karte_des_Projektgebiets_neu. Die Frist für Bieterfragen wurde auf den 07.10.2025 verlängert. Die Frist zur Einreichung der indikativen Angebote wurde auf den 13.10.2025 verlängert. Hiermit wird auf die Möglichkeit zur Rücknahme bereits eingebrachter Teilnahmeanträge hingewiesen.
- Frist 15.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 07.07.2025 Auch in TED EU publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.866 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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