Offenes Verfahren Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
Mehr Details
Bauauftrag EU-Sektorenrichtlinie 2 Teilpositionen

Bauleistung_HBF FFM Südflügel Hochbau (Los 1) und TGA (Los 2)

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin

Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email

Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Vergabe-Ergebnis

🏆 2 Auftragnehmer in einer Multi-Lot-Vergabe
  • Antal Rückbau GmbH · Frankfurt am Main
  • Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH · Georgenthal

Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.

👥 Eingegangene Angebote 8
📅 Zuschlagsdatum 14.10.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Antal Rückbau GmbH u. a.. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Masterplanprojekte FRANKFURT HBF OPVA RB MASSNAHMEN sowie Umsetzung hochbaulicher und technischer Brandschutz setzen die Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept im Südflügel/Südkopf am Frankfurter Hauptbahnhof um. Die Decken im Südflügel weisen nicht die im Brandschutzkonzept geforderte ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit auf, weswegen die Decken von F30 auf F90 zu ertüchtigen sind. Hierzu wird als Kompensationsmaßnahme vom KG 2 – 1. OG eine flächendeckende Sprinkleranlage realisiert, um die unzureichenden Deckenqualität auszugleichen. In diesem Zusammenhang sind die bestehenden abgehängten Decken zurückzubauen und die Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung zu erneuern. Im 2. OG und DG sind lediglich die Sicherheitsbeleuchtung und die Rettungszeichenleuchten nachzurüsten.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vertragsänderung

    Bestehender Vertrag modifiziert

    18 Veröffentlichungen

  3. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer (2) Antal Rückbau GmbH · Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 15.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

    Nächste Ausschreibung bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Person… nicht verpassen?

    Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.

    Watchlist buchen →

Preiseinschätzung

Basierend auf 398 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 227.892 €
Median 536.566 €
Oberes Quartil 3.553.748 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin

Zhengxiao.Kang@deutschebahn.com
+49 6926543746

Stammdaten
Vergabenummer 24FEI75898
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 15.10.2024
CPV-Code 45213321
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 8
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 7,1) (?)
Teilpositionen 2 (Was ist das?)
Erfüllungsort Frankfurt am Main
Laufzeit 01.11.2024 – 26.02.2027

Bieter (2)
Antal Rückbau GmbH · Frankfurt am Main Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH · Georgenthal

Auftragnehmer (2) (?)
  • Antal Rückbau GmbH
  • Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH
Vertrag 14.10.2024

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 317.577 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.237 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Daten korrigieren →