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Wäschebedarf des Universitätsklinikums Heidelberg
Klinik Service GmbH · Heidelberg · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Beschaffung von unterschiedlichen Wäscheartikeln für das Universitätsklinikum Heidelberg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung von Wäscheartikeln für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Preisblatt") einzutragen. Hierzu werden in jedem Los die Mengen und Preise des jeweiligen Wäscheartikels automatisch multipliziert und diese Endwerte der Wäscheartikel anschließend miteinander summiert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Gesamtpreis pro Los = Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel 1 * Angebotspreis Wäscheartikel 1 + Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel 2 * Angebotspreis Wäscheartikel 2 + Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel x * Angebotspreis Wäscheartikel x + ... Punktwert "Preis" pro Los = niedrigster Gesamtpreis pro Los / Gesamtpreis pro Los des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichende Punktzahl (70 Punkte) Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten pro Los erreicht werden.
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Produktions- und Belieferungskonzept 30 %Qualität
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Produktions- und Belieferungskonzept einzureichen. Das Konzept darf zwei DINA4-Seiten nicht überschreiten und soll mind. die nachfolgenden Kriterien beinhalten: 1) Produktionsstandorte der angebotenen Wäscheartikel (positiv, d. h. im oberen Punktesegment werden insbesondere deutschland- und europaweite Produktionen bewertet. Aufgrund der prioritären Versorgungssicherheit werden Produktionen außerhalb Europas tendenziell im unteren Punktesegment bewertet.) 2) Nachhaltigkeit und Fair Trade (Transportwege, CO2-Emmissionen, Produktionsbedingungen, Lieferketten, etc.) 3) Verwendung von Zertifikaten/Siegeln, etc. 4) Beschreibung des Vorgehens bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Corona-Pandemie) 5) Bearbeitungszeit von Reklamationen Das eingereichte Konzept wird nach folgendem Schema mit 30 bis 0 Punkten bewertet: 30 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 25 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 15 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Die Vergabe von Punktzahlen, die sich zwischen zwei der o. g. Punkteverteilungsstufen befinden, ist möglich. Folglich kann ein Bieter beispielsweise auch mit 17 Punkten, 8 Punkten etc. bewertet werden. Kommazahlen (bspw. 17,5 Punkte) werden als Punktzahlen nicht vergeben. In Zuschlagskriterium "Produktions- und Belieferungskonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
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Eignungsanforderung
Folgende Eigenerklärungen: Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die ein HACCP-Konzept "Hygienekonzept zur Gefahrenanalyse" oder ein gleichwertiges Konzept vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
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Eignungsanforderung
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
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Eignungsanforderung
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
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Eignungsanforderung
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach Öko-Tex Standard 100 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von 3 Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungsmengen notwendig. Die Referenzen sind in Ziff. 2 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzutragen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Folgende Eigenerklärungen: Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 24.04.2026 Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wurde vom 08.04.2026 auf den 15.04.2026 verlängert. Die Angebotsfrist wurde vom 17.04.2026 auf den 24.04.2026 verlängert.
- Frist 17.04.2026 Änderung der Eignungskriterien Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung. Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die ein HACCP-Konzept "Hygienekonzept zur Gefahrenanalyse" oder ein gleichwertiges Konzept vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. Das Kriterium "Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten - HACCP-Konzept" wurde entfernt. Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach Öko-Tex Standard 100 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. Das Kriterium "Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten - Öko-Text" wurde wie folgt geändert: Der Bieter muss für die angebotenen Textilprodukte eine gültige Produktzertifizierung nach OEKO TEX(R) Standard 100 oder eine gleichwertige Produktzertifizierung vorlegen. Die entsprechenden Produktzertifikate sind dem Angebot beizufügen.
- Frist 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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