Ein Bieter kann im konkreten Vergabeverfahren, zum Nachweis der Erfüllung der geforderten Eignungskriterien der
wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen, d.h. sich auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, mithin diese ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Die Leistungsteile bzw. die Eignungskriterien für die der Bieter beabsichtigt, sich anderer Unternehmen zu bedienen, sind im Angebot gem. der Anlage Formular 235 sowie ggf. 236 zu benennen.