Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen aus den letzten maximal drei Jahren bei der Prüfung:
Erfahrungen in der Prüfung der Jahresabschlüsse (Einzel- und Konzernabschlüsse) von Kreditinstituten mit LSI- Status in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber) und
Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Instituten einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber). Öffentliche Institute sind Einrichtungen der öffentlichen Hand, die einen Jahresabschluss nach HGB erstellen und einer Jahresabschlussprüfung unterliegen.
Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Förderinstituten in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber).
Nachweise von fundierten Kenntnissen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Anforderungen von BaFin und der Deutschen Bundesbank.
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Die Nachweise für die o.g. technische Eignungskriterien sind dabei jeweils durch den Bewerber, den Prüfungsleiter sowie das geplante zum Einsatz kommende Prüfungsteam zu erbringen. Zum Nachweis sollten folgende Referenzen erbracht werden:
- Geschäftstätigkeit von deutschen öffentlichen Instituten einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten).
- Bilanzierung und Konzernbilanzierung von Banken nach HGB (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten)
- Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Förderinstituten in den letzten drei Jahren (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner jeweils mit Kontaktdaten).
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend.
Die Referenzen sind unter Angabe von Leistungsumfang, Leistungszeitraum und jeweiligem Auftraggeber darzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Die Referenzliste enthält die wesentlichen in den letzten maximal drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen, aufgeschlüsselt nach Bewerber, vorgesehener Prüfungsleiter und vorgesehenes Prüfteam.
Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben.
Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).