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Ersatzneubau der Brücke über die Bahn bei Niederstraß (Bahn-km 76,270)
Gemeinde Ainring · Ainring · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 27.08.2026, 14:30 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Ersatzneubau der Brücke über die Bahn bei Niederstraß einschließlich aller Abbruchs- und Asphaltierungsarbeiten.Das bestehende Bauwerk aus dem Jahr 1963 überquert die Eisenbahnstrecke 5703 von Rosenheim nach Salzburg in Bahn-km 76,270. Das neue Bauwerk wird in gleicher Lage zum Bestandsbauwerk errichtet.Der Abbruch des Bestandbauwerks wird unmittelbar nach der Sperrung der Bahnstrecke (ab 05.02.2027) vorgenommen. Die direkte Wegeverbindung nach Sur / Thundorf wird während der Bauzeit nicht aufrechterhalten, die Verkehrsverbindung verläuft in dieser Zeit über Alternativrouten.Das neue Brückenbauwerk wird mit vollem Ausbau sowie den Anschlussdämmen hergestellt, das Bestandsbauwerk wird mit Ausnahme der Bestandsfundamente (Pfahlkopfplatten auf Tiefgründung) vollständig zurückgebaut
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Ersatzneubau einer Brücke über die Bahnstrecke bei Niederstraß.
- Die Arbeiten umfassen Abbruch, Neubau des Brückenbauwerks sowie Anschlussdämme und Asphaltierung.
- Der Abbruch beginnt nach einer Bahnsperrung ab dem 05.02.2027.
- Es werden Nachweise über die fachliche Eignung für Brückenbauwerke erwartet.
Die Ausschreibung betrifft den Ersatzneubau einer Brücke über eine Bahnstrecke in Niederstraß, inklusive Abbruch- und Asphaltierungsarbeiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
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Vergabeergebnis
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