Es werden folgende Mindestreferenz gefordert:
1) Nachweis einer Referenz über die Erbringung der Tragwerksplanung (mind. Lph 2 - 5) für den Neubau oder Erweiterungsneubau für einen Fahrzeug-, Werkstatt-, Geräte- oder vergleichbaren betrieblichen Hallenbereich.
Die vorgenannten Anforderungen müssen innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt sein.
2) Nachweis einer Referenz über Leistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung (Bauphysik, mind. Lph 2 - 4) für einen Neubau oder Erweiterungsneubau eines Nichtwohngebäudes.
Die vorgenannten Anforderungen müssen innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt sein.
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3) Nachweis einer Referenz über Leistungen der Bauakustik (Bauphysik, mind. Lph 2 - 4) für einen Neubau oder Erweiterungsneubau eines Nichtwohngebäudes.
Die vorgenannten Anforderungen müssen innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt sein.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe werden darüber hinaus vergleichbare Unternehmensreferenzen im Bereich Tragwerksplanung gewertet.
Nähere Informationen zu der vollständigen Wertungsmatrix können der Datei „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ unter Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“ entnommen werden.
Hinweise:
Gewertet bzw. für die Mindestreferenzen berücksichtigt werden ausschließlich Unternehmensreferenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft seit 2020 (d. h. die nachzuweisenden Leistungsphasen müssen zwischen dem 01.01.2020 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). Der Projektstart kann bereits vor 2020 erfolgt sein. Referenzprojekte, die von einem der vorgesehenen Teammitglieder für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt. Ferner werden ausschließlich die in den Referenzblättern des zur Verfügung gestellten Bewerberbogens (Vordruck „D1“) eingetragenen Referenzprojekte gewertet.