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Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (M3 Klasse 1)
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH · Annaberg-Buchholz · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 30.07.2026, 12:00 Uhr (noch 8 Tage)
Beschreibung
Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (im Folgenden „RVE“ oder „Auftraggeberin“) ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Erzgebirgskreises. Sie erbringt im Rahmen der zum 29. März 2019 erfolgten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) des Aufgabenträgers Erzgebirgskreis nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen. Die RVE betreibt im ÖPNV derzeit 151 Linien, die ein Streckennetz von 3.189 km Länge abdecken und ca. 8,7 Millionen Fahrgäste befördern. Die Fahrzeugflotte der RVE umfasst 260 Omnibusse. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwen-dungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Lieferung aller Busse muss bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein. Dabei hat die Lieferung in vier Chargen zu je fünf Bussen in verbindlich vorgegebenen Zeiträumen zu erfolgen (vgl. Ziffer 7 des Vertrags). Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Auss
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von 20 batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5-12,5 m) mit fahrzeugnahen Systemen, Dokumentation und Schulungen.
- Lieferung bis 30.11.2028 in vier Chargen zu je fünf Bussen.
- Europaweite Ausschreibung als Sektorenauftraggeberin nach SektVO.
- Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen entscheidend.
- Angebote müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und CCS 2.0-Ladestecker für Depotladung unterstützen.
Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH schreibt die Lieferung von zwanzig (20) batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme, Dokumentation und Schulungen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 SektVO aus. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d. h. ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO). Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote und weitere Hauptangebote nicht zu. Sofern Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern eingehen, werden Angaben der Bewerber im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ) gewertet ("Auswahlkriterien"), um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern zu ermitteln. Die Bewertung der Angaben erfolgt anhand der in Ziffer 5.3 der Verfahrensbedingungen dargestellten Tabelle. Die pro Kriterium erzielte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Es werden die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Bewerber mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl erhält den Status als Reservebewerber. Können die drei am besten geeigneten Bewerber nicht eindeutig bestimmt werden, gelten für die Rangfolge der Platzierung der punktgleichen Bewerber die folgenden Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die Plätze 1 - 4 eindeutig bestimmbar sind: (1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 3 die höhere Punktzahl erreicht hat. (2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 1 die höhere Punktzahl erreicht hat. (3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 2 die höhere Punktzahl erreicht hat. (4) Falls über keines der unter (1) bis (3) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
Maximal 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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