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Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement · Leipzig · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, da das Übernachtungshaus lediglich als vorübergehende Soforthilfe angelegt ist. Ziel der sozialen Betreuung in der Notunterbringung ist die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit der Menschen durch eine auf Dauer angelegte Wohnperspektive außerhalb des Übernachtungshauses. Das Objekt in der Georg-Schumann-Straße 268 soll langfristig als Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen genutzt werden. Eine geringfügige Erhöhung der Regelkapazität ist wünschenswert. Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fl
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein Übernachtungshaus in Leipzig.
- Das Projekt zielt auf die Schaffung von bis zu 50 Schlafplätzen für wohnungslose Personen ab.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erforderlich sind nachgewiesene Erfahrungen in der Planung von sozialen Einrichtungen und Gebäuden.
Die Stadt Leipzig sucht einen Dienstleister für die Objektplanung von Gebäude und Innenräumen zur Modernisierung eines Übernachtungshauses.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Arbeitsaufgabe 50 %Qualität
Auseinandersetzung mit dem Raumprogramm; Soll-Ist-Vergleich, Reserven und Potentiale; Brandschutz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit; Kostenmanagement; Plausibilisierung der Vorgaben; Wirtschaftlichkeitserläuterungen; Terminmanagement
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Preis 30 %
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Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 %Qualität
Einschlägige Berufserfahrung des Projektteams ohne Projektleitung (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte); Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte); Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken, Koordination der Planer und Bauüberwachung vor Ort)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.7_Versicherungsnachweis einzureichen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Angabe des Umsatzes im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifische Umsatzerlöse) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen). Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Planungsleistungen nach HOAI erzielte Nettoumsatz (d. i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d. i. durchschnittlicher Nettoumsatz). Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planungsleistungen nach HOAI: Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel mindestens 300.000,00 EUR netto betragen haben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Planungsleistungen nach HOAI von im Mittel netto 300.000,00 EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro). Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Bewertung der Referenzen: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur Referenzen anerkannt, welche die Mindestanforderungen an die Referenz (Ziffer 3.1.1. der Unterlage B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen) vollständig erfüllen. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Es werden folgende Kriterien bewertet: Die Referenz betrifft ein Objekt aus dem Bereich Einrichtung der sozialen Infrastruktur. Das könnten z.B. Jugendherbergen, Asylheime, Übernachtungshäuser oder Frauenhaus / Übergangswohnung für Gewaltopfer sein. Ja = 20 Punkte Nein = 0 Punkte Das Projekt umfasste sicherheitsrelevante Planungsaspekte (getrennte Zugänge, Rückzugsräume, schützende Gebäudestrukturen, getrennte Bereiche für verschiedene Nutzergruppen). Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Vorhaben war zu wesentlichen Teilen zuschussgefördert und der Bieter hat bei Beantragung und Abrechnung aktiv mitgewirkt. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Bauvorhaben erfolgte in mehreren Bauabschnitten oder bei laufendem Bewohnerbetrieb. Ja = 20 Punkte Nein = 0 Punkte Es war ein vorgegebenes Raumprogramm eines öffentlichen Auftraggebers oder Trägers zu erfüllen (nicht freie Planung). Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Nachweisbare Erfahrung mit Nutzenden-Beteiligung oder Beteiligung sozialer Fachkräfte im Planungsprozess. Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte Das Bauvorhaben erforderte Erfahrung mit nachhaltigem Bauen im Einklang mit Brandschutz und Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Referenzprojekt erhielt eine Auszeichnung oder besondere Anerkennung oder wurde als Referenz für qualitätsvollen sozialen Wohnungsbau herangezogen. Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mindestanforderungen an die Referenz Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bieter muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung für Gebäude i. S. d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI für ein Vorhaben betreffend die Errichtung, Sanierung oder Um-Nutzung einer Wohn- oder Betreuungseinrichtung für vulnerable Personengruppen (z. B. wohnungslose Frauen, Frauenhäuser, Übergangsheime für Geflüchtete, betreutes Wohnen für Suchtkranke) gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie prägende Teile der Leistungsphase 7 umfasst haben. c) Maßstab der Referenz Das Projekt muss mindestens 25 Wohneinheiten oder eine vergleichbare Nutzfläche von mindestens 1.000 m² Wohn-/Aufenthaltsfläche umfasst haben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 962 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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