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Planungsleistungen Breitbandinfrastruktur BuFö II
Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berger (BZV) · Groß Wittensee · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen Breitbandinfrastruktur BuFö II🏆 netzkontor nord GmbH · Flensburg
- netzkontor nord GmbH · Flensburg
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: netzkontor nord GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Breitbandzweckverband, der bereits mehrere Projekte zur Breitbandversorgung initiiert hat, beabsichtigt für die verbliebenen 609 Adresspunkte, die "graue Flecken" darstellen, den Aufbau einer passiven Breitbandnetz-Infrastruktur, die im Betreibermodell verpachtet wird. Ein Betreiber ist bereits ausgewählt. Das Projekt beruht auf einer Förderung gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes und Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Gegenstand des Vergabeverfahrens und des Auftrags sind Planungsleistungen (hier und nachfolgend einschließlich der optional gegenständlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8 / 9 sowie Vermessung und Hausanschlussmanagement verstanden) für die Baumaßnahme: Herstellung des passiven Breitbandnetzes für die vom Betreibermodell Breitbandnetzinfrastruktur IV (Bundesförderung II) umfassten 609 Hausanschlüsse in "grauen" Flecken (im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes) des Verbandsgebiets des BZV zzgl. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten (für geschätzt bis zu 1200 weitere Adressen).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 %Preis
Honorar (Bewertungsformel gem. Vergabeunterlagen).
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Gesamtkonzept 20 %Qualität
Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der Leistung anhand des Gesamtkonzepts (s. näher Vergabeunterlagen).
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Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals 15 %Qualität
Qualifikation und Berufserfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
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Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten 15 %Qualität
Persönliche Referenzen des Leitungspersonals für vergleichbare Planungsleistungen für FTTB-/FTTH-Breitbandnetze / passive Netzinfrastruktur inkl. entsprechendem Tiefbau
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.000.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer netzkontor nord GmbH1 Veröffentlichung
- 14.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.720 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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