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Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg · Limburg · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.11.2026, 10:00 Uhr (noch 21 Tage)
Beschreibung
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Drucker und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.
- Leistungen umfassen Miete, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und Fullservice.
- Das offene Vergabeverfahren erfordert die Erfüllung von Eignungskriterien für Dienstleistungen im IT-Bereich.
- Der CPV-Code 72590000 deutet auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Computersystemen hin.
Es wird ein Rahmenvertrag für Drucker und Multifunktionssysteme gesucht, der Miete, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung umfasst.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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- 40 %Preis
Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.
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Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den Wert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Bewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots) – 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben. 40 %Qualität
Technische Werte Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium. Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist 7 Punkte
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- 20 %Kosten
Stromverbrauchskosten Die Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 60 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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