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Molkereiprodukte
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEi und Eiprodukte🏆 OHG Transgourmet Gmbh & Co. · Hamburg
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Los 2 VergebenMilch, Milchprodukte und Käse🏆 EGV AG · Unna
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Los 3 VergebenFette und Öle🏆 OHG Transgourmet Gmbh & Co. · Hamburg
- EGV AG · Unna
- OHG Transgourmet Gmbh & Co. · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Mittels der Ausschreibung stellen die Auftraggeber auf Basis einer Rahmenvereinbarung die tägliche Belieferung mit Ei, Eiprodukten, Milch, Milchprodukte, Käse, Fetten und Ölen gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 3) sicher.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es ist beabsichtigt die zu vergebene Lieferleistung in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV durchzuführen. Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die Rahmenvereinbarungen sind Basis für weitere Einzelaufträge (Aufruf zum Wettbewerb) und verpflichten die Rahmenvertragspartner bei Abschluss von Einzelverträgen den in den Vereinbarungen genannten Bedingungen. 1. Stufe der Rahmenvereinbarung: Auswahl von max. fünf Rahmenvertragspartner pro Los und Festlegung der Rahmenbedingungen für die Einzelaufträge. 2. Stufe der Rahmenvereinbarung: Durchführung der eigentlichen Beschaffung im Wege von Einzelauftragsvergaben durch Abruf von Einzelmengen (sog. Miniwettbewerb). Anhand der eingereichten Angebote werden die wirtschaftlichsten Angebote der maximal fünf Auftragnehmer pro Los ermittelt. Diese AN befinden sich dann für die Laufzeit von drei Jahren im Firmenpool der genannten Leistungen. Erfolgt eine wesentliche Änderung des Leistungsinhalts oder der Zusammensetzung des Firmenpools, wird ein neues förmliches Vergabeverfahren durchgeführt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 6 Monaten (01. Dezember 2025 bis 31.05.2026) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 bis 5 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von EGV AG, OHG Transgourmet Gmbh & Co.). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) EGV AG · OHG Transgourmet Gmbh & Co.1 Veröffentlichung
- 07.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 136 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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