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Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde
Angebote bis 21.10.2026, 08:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von elektrischer Energie für den Strombilanzkreis des Freistaates Thüringen.
- Die Versorgung umfasst Liegenschaften an den Standorten Weimar, Tonna und Buttelstedt.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für die Lieferung von Strom.
- Der CPV-Code 09310000 deutet auf die Lieferung von Elektrizität hin.
Gesucht wird die Lieferung von elektrischer Energie für den Strombilanzkreis des Freistaates Thüringen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [] bei einer anderen berufsständischen Kammer eingetragen. [] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) und eine Mitgliedsbescheinigung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der im Rahmen des RD 2.0 übernommenen Anlagen >100 kW, sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der Abnahmestellen und gelieferte Strommenge sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. --- Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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