Mehr Details
Sicherungsleistungen für Bauleistungen ESTW Str. 5600 km 21- 66,7 Markt Schwaben - Ampfing
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenSicherungsleistungen für Bauleistungen ESTW Str. 5600 km 21- 66,7 Markt Schwaben - Ampfing🏆 Biege ESTW Markt Schwaben 23FEI71064 c/o SDL-Bahnservice GmbH · Duisburg
- Biege ESTW Markt Schwaben 23FEI71064 c/o SDL-Bahnservice GmbH · Duisburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Sicherungsleistungen für Bauleistungen ESTW Str. 5600 km 21- 66,7 Markt Schwaben - Ampfing
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Hessen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 01.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 11.12.2025 NA 03 Der AN bietet den Einsatz von Bahnübergangsposten an den Bahnübergängen Hohenlindener Str. (km 28,733), Hörlkofen I (km 29,179), Hörlkofen II (km 29,719) und Obergeislbach (km 36,460) an. Die Bahnübergangsposten waren nicht im Leistungsumfang enthalten, da anfangs keine Notwendigkeit bestand. Nach Rücksprache mit dem AG (gemäß Angaben des AN) besteht Bedarf, Bahnübergangsposten einzusetzen. Am 05.11.2025 hat der AG den AN gefordert die Bereitstellung der vorgenannten TH-BÜP in einem NT-Angebot einzureichen.
- 27.08.2025 NA 02 - Aufgrund des Arbeitsablaufs der KTB-Firma, welche einen warnenden Bereich von 1.000m erforderlich macht, ist die Bereitstellung und Vorhaltung von zusätzlichen Warngebern notwendig.
- 28.01.2025 S.BVE_027: Für Kabeltiefbauarbeiten in Markt Schwaben ist die Abschaltung der Oberleitung erforderlich. Hierzu wird die Leistung eines Bahnerder und Schaltantragstellers benötigt. Der AN ist für diese Leistung aus folgenden Gründen erforderlich: durch vorliegende Umstände ist die Baustelle gekennzeichnet: viele einzelne Sperrpausen, parallele Arbeiten verschiedener Vertragsfirmen Bau AN: Kabeltiefbau, Kabelverlegung und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen, ist die Leistung an den bereits eingewiesenen AN zu vergeben. Ein Wechsel des ANs hätte zur Folge, dass die zusätzliche Leistung nicht termingerecht umzusetzen ist. Die Betra-Antragsstellung für viele verschiedene Sicherungsfirmen im gleichen Abschnitt wird ebenfalls aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen nicht toleriert und definitiv nur einem Sicherungsunternehmen erteilt.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Biege ESTW Markt Schwaben 23FEI71064 c/o SDL-Bahnservice GmbH1 Veröffentlichung
- 15.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrwe… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 911 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →