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uPva München Brandschutz: 4. Bauabschnitt Isartor u. Rosenheimer Platz
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
uPva München Brandschutz: 4. Bauabschnitt Isartor u. Rosenheimer Platz - Los 1: München Isartor - Erstellung 50- Hz Anlagen, Los 2: München Rosenheimer Platz - Erstellung 50-Hz-Anlagen, Los 3: München - Erstellung NEA- und ITK-Kabel im Tunnel von München Isartor nach München Rosenheimer Platz Los 4: München Isartor - Erstellung ITK- Anlagen, Los 5: München Rosenheimer Platz - Erstellung ITK-Anlagen (inkl. KT-Anlagen DB Netz AG)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Brandschutzanlagen und Kabelarbeiten an den Bahnhöfen Isartor und Rosenheimer Platz in München.
- Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die verschiedene elektrotechnische und ITK-Gewerke umfassen.
- Es werden Nachweise über Fachkunde und Erfahrung für die Ausführung der Arbeiten im Bahnbereich erwartet.
- Die Arbeiten beinhalten die Erstellung von 50-Hz-Anlagen, NEA- und ITK-Kabeln sowie ITK-Anlagen.
Die Ausschreibung betrifft den 4.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 30.06.2026 NA 03 - Aufgrund der Einführung der verpflichtenden Nutzung der PKP in den Projekten wurde die Nutzung der PKP nach der Ausschreibung erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen zur Nutzung der PKP und Einstellung der Projektdokumentation in die PKP sind Gegenstand diesen Nachtrags. Aus technischen Gründen kann kein anderer AN diese zusätzlichen Leistung ausführen, da die ausführende Baufirma sich bereits mit den errichteten ITK-Anlagen und die dafür erstellten Dokumentation auskennt. Ein AN-Wechsel nur zur Durchführung der zusätzlichen Leistungen hätte als Folge mehr Schnittstellen und Informationsverlust, was zu einer sinnvollen und qualitativen Ablage der Projektdokumentation nicht beiträgt. Die o.g. zusätzlichen Schnittstellen und das fehlende Hintergrundwissen eines neuen AN sind mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die wiederum unvermeintlich entweder zu Informationsverlust oder zu erheblichem Aufwand (=Zusatzkosten) zur Wiederherstellung der fehlenden Information führen würden. aktuell
- 11.04.2024 LÄ2 Los 2 Da es sich um zusätzliche Leistungen zur Errichtung der 50 Hz Anlagen, ist es aus technischen Gründen deutlich sinnvoller (fast nicht anders möglich), diese zusätzliche Leistungen von dem gleichen AN ausführen zu lassen, die mit den bestehenden Leistungen beauftragt sind. Ein AN-Wechsel hätte für die Leistungen des hier behandelten Nachtrages zur Folge, dass es zu deutlichen Schnittstellenproblemen zwischen dem Neuen und dem bisherigen AN sowie vor allem zu erheblichen Terminverzögerungen während der Bauphase (Sperrpausenabhängig) mit Auswirkung auf den Bauende bzw. Inbetriebnahme kommen könnte
- 11.04.2024 LÄ2 Los 3 Da es sich um zusätzliche Leistungen zur Errichtung der 50 Hz Anlagen, ist es aus technischen Gründen deutlich sinnvoller (fast nicht anders möglich), diese zusätzliche Leistungen von dem gleichen AN ausführen zu lassen, die mit den bestehenden Leistungen beauftragt sind. Ein AN-Wechsel hätte für die Leistungen des hier behandelten Nachtrages zur Folge, dass es zu deutlichen Schnittstellenproblemen zwischen dem Neuen und dem bisherigen AN sowie vor allem zu erheblichen Terminverzögerungen während der Bauphase (Sperrpausenabhängig) mit Auswirkung auf den Bauende bzw. Inbetriebnahme kommen könnte
- 11.04.2024 LÄ03 Los 1 Einbringung einzelnen Vorleistungen vom 50Hz-Gewerk während des Bauphasenverlaufs zu einer Baufeldfreimachung für die Montage der 50Hz-Anlagen in der Bahnsteigebene und in den Technikgeschossen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoller, diese zusätzliche Leistung von der derzeitigen Baufirma ausführen zu lassen, da diese bereits vor Ort tätig und zuständig für die Arbeiten im 50Hz-Gewerk ist. Ein AN-Wechsel hätte für die Leistungen des hier behandelten Nachtrages zur Folge, dass es zu deutlichen Schnittstellenproblemen zwischen dem neuen AN und der bisherigen Baufirma sowie vor allem zu erheblichen Terminverzögerungen (abhängig von Sperrpausen) während der Bauphase mit Auswirkung auf den Bauende bzw. Inbetriebnahme kommen könnte.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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