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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88

Landkreis Oder-Spree · Beeskow · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88
    🏆 Schöneicheicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH · Schöneiche bei Berlin
Auftragnehmer
  • Schöneicheicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH · Schöneiche bei Berlin
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 01.11.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2025 einen Verkehrsvertrag über Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr der Linie 88 (S-Bahnhof Berlin-Friedrichshagen bis Altrüdersdorf) für die Dauer von 15 Jahren zu vergeben.

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2039

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88
  • Ausgleichsbetrag 80 %
    Kosten

    Unter Berücksichtigung der dauerhaften barrierefreien Leistungserbringung ist der Ausgleichsbetrag für die Erbringung der Verkehrsleistung zu ermitteln. Es wird unterstellt, dass der Verkehrsvertrag einem Nettovertrag entspricht; also das Erlösrisiko beim Verkehrsunternehmen liegt.

  • Barrierefreiheit 20 %
    Qualität

    Während der gesamten Vertragslaufzeit ist eine barrierefreie Beförderung auf der Straßenbahnlinie 88 zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der Bieter darzustellen, wie die Forderung in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden kann. Hierbei können auch Varianten einer Ausnahmeregelung berücksichtigt werden, die mit den Aufgabenträgern für den übrigen ÖPNV abzustimmen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Schöneicheicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 04.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 3.496 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 392.641 €
Median 832.182 €
Oberes Quartil 3.569.758 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 6112302224
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Landkreis Oder-Spree
Standort Beeskow, Brandenburg
Veröffentlicht 04.11.2024
CPV-Code 60210000
Transportdienste (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2039
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Schöneicheicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH · Schöneiche bei Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Schöneicheicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH
Vertrag 01.11.2024

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 555.192 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.013 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 47%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert · Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: