Städtisches Krankenhaus Pirmasens Vergabe Laborleistung
KI Gesucht wird ein externer Labordienstleister zur vollständigen Übernahme der labormedizinischen Versorgung des Städtischen Krankenhauses Pirmasens an zwei Standorten.
Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH · Pirmasens · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
AUSGANGSLAGE: Der Auftraggeber (nachfolgend "AG") betreibt am Standort derzeit keine eigene Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Die Aufbereitung der OP-Instrumente erfolgt aktuell durch das Klinikum Kaiserslautern; diese Kooperation endet aus vertraglichen Gründen zum 31.12.25. Ab 01.01.26 wird die Sterilgutaufbereitung am Vinzentius-Krankenhaus Landau erfolgen. Die Umstellung erfordert umfassende Anpassungen in Logistik, Instrumentenmanagement und Prozessintegration. Eine interne Analyse des Instrumentenbestands und der Sterilgutversorgung an den Standorten Pirmasens/Rodalben zeigte Optimierungspotenziale in Qualität, Quantität und Organisation. Insbesondere bei Nachlegereserve und Instrumentenmanagement bestehen Defizite aufgrund fehlender Standardisierung und ineffizienter Sieb-Strukturen. Dies beeinträchtigt die Effizienz der OP-Abläufe und erschwert eine optimale Patientenversorgung. Vor diesem Hintergrund sind eine Neuorganisation der Sterilgutversorgung sowie eine teilweise Neuausstattung und der Austausch von Instrumentarium erforderlich, um eine nachhaltige, effiziente und zukunftsfähige Versorgung sicherzustellen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG: Der AG (Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH) plant die Vergabe der folgenden Liefer- und Dienstleistungen im Bereich OP-Instrumente:
1. Instrumentenmanagement - Siebreorganisation im laufenden Betrieb:
2. Teilweise Neuausstattung des Instrumentenbestandes:
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für Liefer- und Dienstleistungen im Bereich OP-Instrumente zur Reorganisation der Sterilgutversorgung eines Krankenhauses.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung an die SMS medipool AG (Robert-Koch-Straße 2a, 66299 Friedrichsthal) erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Gegenstand der Ausschreibung ist die Konfiguration, Lieferung, Dokumentation und Inbetriebnahme von OP-Sieben.
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